Sturzneigung: Was muss ich bei der Verordnung von Krankengymnastik beachten?
Eine ältere Patientin ist mehrmals zu Hause gestürzt, ohne sich ernsthafter zu verletzen. Sie ist seit Längerem mit einem Rollator versorgt; und sie hat mittlerweile diverse Stolperfallen entfernt (beispielsweise die seit Jahrzehnten im Gang liegenden Teppiche mit aufgerollten Rändern), was ich bei Weitem nicht bei allen Patienten durchsetzen kann. Ich sehe bei ihr eine fortgeschrittene Muskelschwäche; der Tandemstand ist nicht möglich. Bereits beim Vorsetzen eines Fußes vor den anderen verliert sie das Gleichgewicht. Da sie geistig klar ist und noch länger in ihrer Wohnung bleiben möchte, würde ich gerne Krankengymnastik (KG) verordnen, um ihre Muskulatur zu kräftigen und der Sturzgefahr zu begegnen. Die üblichen sechs KGs werden dabei sicher nicht genügen. Muss ich hier Antrag auf eine Langfristgenehmigung stellen? Oder wie gehe ich vor?