So funktioniert die Befristung der Weiterbildungsassistenz
Die Kollegin hat die Facharztprüfung bestanden und weitergearbeitet wie bisher. Dieses Szenario kann Praxen teuer zu stehen kommen. Denn ohne formgerechte Mitteilung wird aus der Weiterbildungsassistenz rasch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – mit KV-Problemen und arbeitsrechtlichen Folgen.
In der ambulanten ärztlichen Weiterbildung scheint die Welt arbeitsrechtlich auf den ersten Blick einfach zu sein: Eine Ärztin oder ein Arzt tritt in die Praxis ein, um die Facharztkompetenz zu erwerben. Der Arbeitsvertrag wird für die Dauer der Weiterbildung zweckbefristet – mit dem Tag der bestandenen Facharztprüfung soll das Arbeitsverhältnis enden. So weit die Theorie.
In der Realität unterschätzen viele Praxisinhabende die formalen Anforderungen an dieses Vertragsende massiv. Wer agiert, wie es in einem normalen unbefristeten Arbeitsverhältnis üblich wäre, tappt schnell in eine juristische Falle, die einen ungewollten Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Folge haben kann – mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen.
Es gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Eine Befristung „zum Zweck der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt“ ist ein zulässiger Zweck, der vertraglich bindet. Doch der Gesetzgeber hat für alle Arbeitsverträge im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hohe Hürden für die Beendigung solcher Verträge aufgestellt. Der zentrale Stolperstein ist § 15 Abs. 2 TzBfG. Dieser Paragraf ist keine spezifische Regelung für die Ärzteschaft, sondern gilt für jedes befristete Arbeitsverhältnis hierzulande – egal ob im Handwerk, in der IT-Branche oder in der Arztpraxis.
Demnach endet jedes befristete Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern erst zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über das Erreichen des Zwecks („Zweckerreichungsmitteilung“). Dass dies in der ärztlichen Weiterbildung so schmerzhaft zuschlägt, liegt lediglich an der spezifischen Verknüpfung mit dem Prüfungsdatum.
In der Hektik des Praxisalltags passiert es schnell: Die Assistentin oder der Assistent besteht die Facharztprüfung, kommt am nächsten Tag wieder zur Arbeit und alle machen weiter wie bisher. Juristisch haben beide Parteien nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Für Praxisinhabende ist das nicht nur lästig, sondern oft existenzgefährdend:
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