Nebentätigkeiten

MFA mit Nebenjob – wann darf der Chef mitreden?

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Beschäftigte haben das Recht auf freie Berufsausübung und müssen Nebenjobs meist nicht melden. (Agenturfoto)

Einige MFA gehen nach Feierabend zusätzlichen Jobs oder Ehrenämtern nach. Schwächeln sie dadurch in der Praxis, kann der Arbeitgeber unter Umständen einschreiten.