Arbeitszeugnis: Positive Schlussformel darf nicht nachträglich gestrichen werden
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Hat ein Arbeitgeber einmal eine positive Schlussformel in ein Arbeitszeugnis geschrieben, darf er sie bei späteren Korrekturen nicht mehr streichen. Das hat ein Landesarbeitsgericht geurteilt. Doch der Rechtsstreit setzt sich fort.