U10: neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder beschlossen
U10: neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder beschlossen
Bewegungsmangel, Übergewicht, exzessiver Medienkonsum: Mit der neuen U10 will der G-BA Gesundheitsrisiken bei Kindern früher erkennen. Die Vorsorge soll psychische Belastungen, familiäre Krankheitsrisiken und die HPV-Impfberatung stärker in den Fokus rücken.
Mit neun oder zehn Jahren kann sich bei Kindern bereits ein ungesunder Lebensstil abzeichnen, beispielsweise, wenn sie sich wenig bewegen oder ständig Smartphone oder Computer nutzen. Sprachentwicklungs- oder Konzentrationsstörungen können die Folge sein. Aber auch körperliche Erkrankungen wie Adipositas zeigen sich schon früh. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher am 20. August 2026 eine neue Gesundheitsuntersuchung beschlossen: die U10. Sie soll die Versorgungslücke zwischen der U9, die im Alter von rund fünf Jahren stattfindet, und der J1 bei 12- bis 14-Jährigen schließen .
Kinderärztinnen und -ärzte sollen dabei sowohl die Eltern als auch das Kind über die Risiken von Übergewicht, übermäßigem Medienkonsum und körperlicher Inaktivität informieren. Außerdem beraten sie zur HPV-Impfung, um die Impfrate bei Jungen und Mädchen zu erhöhen.
Psychisches Wohlbefinden wird in der U10 per Standardfragebogen erhoben
„Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt“, erklärt Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Gebe es etwa einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, werde diesem mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Neu ist auch, dass das psychische Wohlbefinden des Kindes mit dem standardisierten KIDSCREEN-10-Fragebogen ermittelt wird. Eltern sollen diesen vor der U10 ausfüllen.
Es dauert noch, bis Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können. Das Bundesgesundheitsministerium kann die Beschlüsse des G-BA innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Passiert dies nicht, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten sechs Monate später in Kraft. Innerhalb dieser sechs Monate legt der Bewertungsausschuss die Vergütung im EBM fest.
Nebenbei hat der G-BA auch eine Änderung bei der J1 beschlossen: Sie soll künftig im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert werden. Das Gremium hofft, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und Früherkennungsangebote zu erhöhen.
Alle Details der U10-Vorsorgeuntersuchung erkärt
Was ist die neue U10-Vorsorgeuntersuchung für Kinder?
Die U10 ist eine neue, gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren. Sie umfasst eine ausführliche Anamnese, die Beurteilung der psychosozialen Entwicklung, eine eingehende körperliche Untersuchung sowie eine präventionsorientierte Beratung – unter anderem zu Übergewicht, Bewegungsmangel, digitalem Medienkonsum, schulischen Auffälligkeiten und zum Impfstatus (insbesondere HPV).
Ab wann gibt es die neue U10 als Kassenleistung?
Der G-BA hat die U10 am 20. August 2026 beschlossen. Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium innerhalb von bis zu zwei Monaten den Beschluss. Erhebt es keinen Einspruch, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Erst danach kann die U10 in der Praxis angeboten werden.
Können Eltern schon Termine für die U10 ihrer Kinder buchen?
Noch nicht als reguläre Kassenleistung. Bis der Beschluss in Kraft tritt und die EBM-Vergütung feststeht, vergehen noch mehrere Monate. Einige Krankenkassen bieten aber bereits eigene freiwillige U10-Satzungsleistungen an – hier lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Kasse oder Kinderarztpraxis
Ist die U10 verpflichtend oder freiwillig?
Wie bei allen U-Untersuchungen gibt es für die U10 auf Bundebene keine verpflichtende Regelung. Allerdings weichen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zumindest bei anderen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder davon ab. Dort sind sie teils verpflichtend. In anderen Bundesländern, z. B. Niedersachen, gibt es ein verbindliches Melde- und Erinnerungswesen. Nehmen Familien die Termine für U5 bis U8 dort trotz Einladung und Erinnerung nicht war, wird dies dem Jugendamt gemeldet. Wie die Bundesländer es für die U10 handhaben werden, ist noch offen.
Warum wird die U10 neu eingeführt?
Ziel ist es, Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bewegungsmangel, exzessiven Medienkonsum sowie psychische und schulische Auffälligkeiten in einem bislang unversorgten Altersfenster früher zu erkennen und gezielt zu beraten – auch um die HPV-Impfquote bei Jungen und Mädchen zu erhöhen. Außerdem schließt die U10 eine Versorgunglücke: Die U9 findet um den 5. Geburtstag statt, die J1 erst zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. Dazwischen gab es bislang keine reguläre ärztliche Vorsorgeuntersuchung – obwohl gerade im Grundschulalter wichtige Entwicklungs-, Verhaltens- und Gesundheitsrisiken entstehen können.
Was ist der Unterschied zwischen der neuen gesetzlichen U10 und bisherigen zusätzlichen U10-Angeboten einzelner Krankenkassen?
Bislang boten manche Krankenkassen eine „U10“ nur als freiwillige Satzungs- oder Selektivvertragsleistung mit uneinheitlichem Inhalt an. Die neue, vom G-BA beschlossene U10 ist dagegen eine bundesweit einheitliche, reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit fest definiertem Untersuchungsumfang gemäß Kinder-Richtlinie. Mit Start der neuen U10 dürften viele kassenindividuelle Zusatzverträge überflüssig werden. Details zur Übergangsregelung müssen die jeweiligen Krankenkassen kommunizieren.
Wo sehen Praxen, wann der U10-Beschluss in Kraft tritt und wann die EBM-Vergütung feststeht?
Der Beschlusstext selbst nennt die Anwendung der Richtlinienänderung sechs Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Über den weiteren Fahrplan – inklusive EBM-Vergütung – informiert die KBV laufend in ihren Praxisnachrichten
Ab wann darf die neue U10 regulär über den EBM abgerechnet werden?
Nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die konkrete Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festzulegen. Erst danach kann die U10 regulär abgerechnet werden
Können auch hausärztliche Praxen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wie die U10 anbieten?
U-Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten durchgeführt; je nach regionaler Versorgungssituation können auch andere zugelassene Praxen U-Untersuchungen anbieten. Genaue Berechtigungen regeln die Kinder-Richtlinie und die regionalen Verträge.
Was wird bei der U10 alles gemacht?
Die U10 besteht aus vier Bausteinen:
einer ausführlichen Anamnese (aktuelle Anamnese, Familien-, Sozial- und ergänzende Anamnese)
der Beurteilung der psychosozialen Entwicklung mittels KIDSCREEN-10-Fragebogen
einer eingehenden körperlichen Untersuchung von Kopf bis Fuß inklusive Körpermaßen, Haut, Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Augen und Genitale
einer präventionsorientierten Beratung, unter anderem zu Ernährung, Bewegung, Medienkonsum, Diabetes-Typ-1-Symptomen und Impfungen
Welche Punkte gehören zur Anamnese der neuen U10?
Erfragt werden unter anderem die Zufriedenheit der Eltern mit der Entwicklung des Kindes, frühere Diagnosen und deren Verlauf, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Operationen, Allergien, aktuelle Medikamente, die Familienanamnese (u. a. frühe Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sowie die Sozialanamnese (besondere familiäre Belastungen).
Werden schulische Probleme in der U10-Anamnese erfragt?
Im Rahmen der ergänzenden Anamnese wird gezielt nach Problemen in der Schule gefragt – als eigener Beratungspunkt neben Essverhalten/Ernährung, Schlafstörungen und Zwangshandlungen.
Welche Familien- und Sozialanamnese ist bei der U10 vorgesehen?
Bei der Familienanamnese wird gezielt nach besonderen familiären Erkrankungen gefragt, insbesondere ob es schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle bei Familienmitgliedern unter 50 Jahren gab. Die Sozialanamnese erfasst besondere Belastungen innerhalb der Familie.
Welche körperlichen Untersuchungen werden bei der U10 durchgeführt?
Die eingehende körperliche Untersuchung umfasst folgende Punkte:
a) Körpermaße und Eintragung in das Somatogramm:
Körpergewicht
Körpergröße
BMI
b) Haut:
Auffälligkeiten an Haaren und Nägeln
Auffällige Blässe
Anzeichen für Verletzungen (z. B. Hämatome, Petechien, Verbrennungen, Narben und Schnittverletzungen)
Entzündliche Hautveränderungen
c) Thorax, Lunge, Atemwege:
Auskultation (Atemgeräusch/ Atemfrequenz)
Thoraxkonfiguration
d) Herz, Kreislauf
Auskultation (Herzfrequenz, -rhythmus, -töne und -nebengeräusche)
e) Abdomen und Genitalen (Inspektion/Palpation):
Leber- und Milzvergrößerung
Hernien
Pathologische Resistenzen
Untersuchung des äußeren Genitales
Feststellung der Tannerstadien B, PH, G
f) Bewegungsapparat (Knochen, Muskeln, Nerven):
Inspektion des ganzen Körpers
Asymmetrien
Schiefhaltung
Formveränderungen (z.B. Skoliose, Beinachsenfehlstellung)
Prüfung der aktiven und passiven Beweglichkeit
Muskeltonus
Muskeleigenreflexe
g) Mundhöhle, Kiefer, Nase:
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
Verletzungszeichen
Kieferanomalien
h) Augen:
Inspektion: morphologische Auffälligkeiten, Nystagmus, Strabismus
Pupillenstatus: Vergleich Größe, Form, Lichtreaktion re/li
Prüfung der Sehschärfe: re /li mit genormten Sehprobentafeln
Gehört ein Sehtest zur neuen U10?
Ja, die Prüfung der Sehschärfe rechts/links mit genormten Sehprobentafeln sowie die Inspektion auf morphologische Auffälligkeiten, Nystagmus und Strabismus sind Teil der Augenuntersuchung.
Welche Untersuchungen am Bewegungsapparat sind bei der U10 vorgesehen?
Untersucht werden unter anderem Asymmetrien, Schiefhaltung, Formveränderungen (z. B. Skoliose, Beinachsenfehlstellung), die aktive und passive Beweglichkeit, der Muskeltonus und die Muskeleigenreflexe.
Wird bei der U10 bereits die Pubertätsentwicklung bzw. das Tannerstadium beurteilt?
Ja, im Rahmen der Genitaluntersuchung wird die Feststellung der Tannerstadien (B, PH, G) dokumentiert.
Welche Befunde zur Pubertätsentwicklung sind mit neun oder zehn Jahren noch altersgerecht und wann sollte weiter abgeklärt werden?
Der Beschlusstext selbst nennt keine festen Normwerte für „altersgerechte“ Tannerstadien in diesem Alter – die Einordnung obliegt der ärztlichen Beurteilung im Einzelfall. Bei deutlich vorzeitiger oder verzögerter Pubertätsentwicklung ist eine weiterführende Abklärung sinnvoll.
Wie soll die tägliche Bildschirmzeit bei der U10 erfasst und eingeordnet werden?
Die Praxis fragt die Bildschirmzeit pro Tag in Stunden ab, getrennt nach schulischer und privater Nutzung, sowie ob und wie die Nutzungszeit begrenzt wird. Zur Einordnung kann die S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs (gültig bis 14.07.2028) herangezogen werden: Unter 3 Jahren gar keine Bildschirmmedien, im Alter von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen (nur in Anwesenheit der Eltern), im Alter von 6 bis 9 Jahren höchstens 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen. Grundsätzlich gilt laut Leitlinie: Je weniger Bildschirmzeit, desto besser. Diese Werte können als Orientierung dienen, um die in der U10 erfassten Angaben einzuordnen.
Wie berate ich Eltern eines 9- oder 10-jährigen Kindes konkret zu zu viel Bildschirmzeit?
Die S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend empfiehlt unter anderem, Bildschirmmedien nicht zur Belohnung, Bestrafung oder Beruhigung einzusetzen, während gemeinsamer Mahlzeiten auf Bildschirmmedien zu verzichten, sich für die digitalen Aktivitäten der Kinder zu interessieren und diese kritisch zu begleiten sowie die eigene Vorbildfunktion als Eltern zu reflektieren. Auch auf Warnzeichen einer dysregulierten Nutzung – etwa Kontrollverlust, Rückzug oder heimliche Nutzung – sollte im Beratungsgespräch eingegangen werden.
Wie kontrolliert man nach der U10, ob vereinbarte Änderungen beim Medienkonsum funktionieren?
Sinnvoll ist eine regelmäßige, ggf. gemeinsame Reflexion der Bildschirmnutzung im Familienalltag; im Zweifel empfiehlt die Leitlinie den Einsatz anerkannter Tests und bei Bedarf die Vermittlung professioneller Hilfe. Ein Wiedervorstellungstermin oder die Ansprache beim nächsten Kontakt kann den Verlauf im Blick halten.
Wie wird die körperliche Aktivität eines Kindes bei der U10 erfasst?
Erfasst werden die körperliche Aktivität pro Woche in Stunden, die Bewegung im Alltag (z. B. Gestaltung des Schulwegs, Freizeitaktivität) sowie intensive körperliche Aktivität etwa im Sportverein.
Wie kann Bewegungsmangel bei der U10 praktisch angesprochen und weiter betreut werden?
Bewegung und Sport sind explizit als Beratungsthema der U10 vorgesehen; zudem wird auf die Gefahr von Haltungsschäden durch aufrechte Haltung und zu viel Sitzen eingegangen. Praxen können zusätzlich auf Präventionsangebote der Krankenkassen hinweisen.
Was ist bei der U10 mit dem KIDSCREEN-10-Fragebogen neu?
Neu ist, dass die psychosoziale Entwicklung des Kindes standardisiert mithilfe des KIDSCREEN-10-Fragebogens (Elternversion) erfasst wird. Der Fragebogen ist als neue Anlage 7 fest in die Kinder-Richtlinie integriert. Eltern erhalten den Fragebogen in der Praxis oder können ihn von der Internetseite kidscreen.org herunterladen. Sie füllen ihn vor der Untersuchung aus.
Wie lässt sich der KIDSCREEN-10-Fragebogen vor dem Termin in den Praxisablauf integrieren?
Praxen können den Fragebogen bei der Terminvereinbarung oder per Recall-System vorab an die Eltern aushändigen bzw. digital zur Verfügung stellen, sodass er bereits ausgefüllt zum Termin mitgebracht wird – das spart Zeit im eigentlichen Untersuchungstermin.
Welchen zusätzlichen Nutzen bringt KIDSCREEN-10 gegenüber einer rein ärztlichen Anamnese?
Der standardisierte Fragebogen ergänzt die individuelle ärztliche Einschätzung um ein validiertes, vergleichbares Messinstrument für die gesundheitsbezogene Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden des Kindes und kann so auch subtilere Auffälligkeiten strukturiert erfassen helfen.
Was ist nach einem auffälligen KIDSCREEN-10-Ergebnis zu tun?
Der Beschlusstext des G-BA sieht vor, dass Auffälligkeiten im Gelben Heft zur Beobachtung vermerkt und weitere Maßnahmen vereinbart werden; je nach Ausprägung kann dies eine vertiefte Anamnese, ein Kontrollintervall oder eine Überweisung, etwa zu kinder- und jugendpsychiatrischer Abklärung, bedeuten.
Wann sollte nach einem auffälligen psychosozialen Befund in der U10 weiter überwiesen werden?
Eine Überweisung ist sinnvoll, wenn der Fragebogen oder die Anamnese deutliche Hinweise auf eine relevante psychische Belastung oder Entwicklungsstörung ergeben, die über die hausärztlich-pädiatrische Beratung hinausgeht – die konkrete Entscheidung liegt im ärztlichen Ermessen.
Schulprobleme bei der U10: Wann sprechen sie eher für medizinischen, psychischen oder pädagogischen Abklärungsbedarf?
Der Beschlusstext gibt hierzu keine starren Kriterien vor; die Einordnung erfolgt im ärztlichen Gespräch anhand von Begleitsymptomen (z. B. Schlafstörungen, exzessiver Medienkonsum, familiäre Belastungen) und ggf. in Abstimmung mit Schule oder sozialpädiatrischen Angeboten.
Gehört eine LDL-Bestimmung zur U10?
Ja. Besteht aufgrund der Familienanamnese der Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, erfolgt eine Laboruntersuchung des LDL-Cholesterins.
Was spricht bei der U10 für den Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie?
Abgefragt wird insbesondere, ob es bei Familienmitgliedern schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle im Alter unter 50 Jahren gab. Das IQWiG weist zudem darauf hin, dass die Diagnoseschwellen für erhöhte Cholesterinwerte je nach Alter und bekannter Familienanamnese variieren; zwei deutsche Beobachtungsstudien nutzten LDL-Grenzwerte von etwa 130–135 mg/dl als Schwelle für eine weiterführende Diagnostik.
LDL bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie erhöht – wie geht es nach der U10 weiter?
Bei erhöhten LDL-Werten kann eine weiterführende Diagnostik, etwa eine molekulargenetische Bestätigungstestung, sowie ggf. eine frühzeitige lipidsenkende Therapie in Betracht kommen. Das IQWiG verweist zudem darauf, dass eine frühzeitig begonnene Statintherapie das Risiko kardiovaskulärer Ereignisse bei entsprechend Betroffenen reduzieren kann. Die endgültige Therapieentscheidung erfolgt individuell durch die betreuende Ärztin oder den Arzt.
Welche Impfungen werden bei der U10 überprüft?
Der Impfstatus wird insgesamt entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA überprüft, mit besonderem Fokus auf die HPV-Impfung – auch für Jungen.
In welchem Alter sollte ein Kind gegen HPV geimpft werden?
Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. In diesem Alter sind zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten nötig; wer die Impfung erst ab 15 Jahren beginnt, benötigt drei Dosen. Versäumte Impfungen sollen möglichst bald und spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
HPV-Impfung direkt bei der U10 oder lieber bei einem eigenen Impftermin?
Die U10 sieht eine Aufklärung über Impfungen und den Vorschlag eines Impftermins vor. Organisatorisch spricht nichts dagegen, die HPV-Impfung im Anschluss an die U10-Beratung direkt zu verabreichen, sofern die Praxisabläufe dies zulassen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Wie werden bei der U10 festgestellte Impflücken anschließend geschlossen und dokumentiert?
Im Dokumentationsbogen wird vermerkt, ob der Impfstatus beim Verlassen der Praxis vollständig ist, welche Impfungen fehlen und wann der nächste Impftermin vereinbart wurde.
Auffälliger BMI in der U10 – wann besteht weiterer Handlungsbedarf?
Der Beschlusstext selbst nennt keine festen BMI-Schwellenwerte, sondern verweist auf den Eintrag ins Somatogramm zur individuellen Beurteilung. Bei deutlichem Über- oder Untergewicht ist eine vertiefte Ernährungs- und Bewegungsberatung sowie ggf. eine weiterführende Abklärung sinnvoll.
Was ändert sich bei der Dokumentation der J1 im Gelben Heft?
Die J1 wird künftig ebenfalls im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert – zuvor war dies nicht vorgesehen. Damit soll die Aufmerksamkeit für Früherkennungsangebote und die HPV-Impfung erhöht werden.
Wie und wann soll die neue U10 wissenschaftlich evaluiert werden?
Der G-BA beauftragt spätestens fünf Jahre nach Einführung der U10 eine unabhängige wissenschaftliche Institution mit der Evaluation hinsichtlich Qualität und Zielerreichung anhand einer repräsentativen Stichprobe. Die konkreten Bewertungskriterien legt der G-BA in einem gesonderten Beschluss unter Berücksichtigung des Datenschutzes fest. Bei begründeten Hinweisen aus der Versorgung kann zusätzlich eine anlassbezogene Evaluation erfolgen.
Presseinfo des G-BA,
S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend,
Bewegungsmangel, Übergewicht, exzessiver Medienkonsum: Mit der neuen U10 will der G-BA Gesundheitsrisiken bei Kindern früher erkennen. Die Vorsorge soll psychische Belastungen, familiäre Krankheitsrisiken und die HPV-Impfberatung stärker in den Fokus rücken.
Mit neun oder zehn Jahren kann sich bei Kindern bereits ein ungesunder Lebensstil abzeichnen, beispielsweise, wenn sie sich wenig bewegen oder ständig Smartphone oder Computer nutzen. Sprachentwicklungs- oder Konzentrationsstörungen können die Folge sein. Aber auch körperliche Erkrankungen wie Adipositas zeigen sich schon früh. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher am 20. August 2026 eine neue Gesundheitsuntersuchung beschlossen: die U10. Sie soll die Versorgungslücke zwischen der U9, die im Alter von rund fünf Jahren stattfindet, und der J1 bei 12- bis 14-Jährigen schließen .
Kinderärztinnen und -ärzte sollen dabei sowohl die Eltern als auch das Kind über die Risiken von Übergewicht, übermäßigem Medienkonsum und körperlicher Inaktivität informieren. Außerdem beraten sie zur HPV-Impfung, um die Impfrate bei Jungen und Mädchen zu erhöhen.
Psychisches Wohlbefinden wird in der U10 per Standardfragebogen erhoben
„Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt“, erklärt Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Gebe es etwa einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, werde diesem mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Neu ist auch, dass das psychische Wohlbefinden des Kindes mit dem standardisierten KIDSCREEN-10-Fragebogen ermittelt wird. Eltern sollen diesen vor der U10 ausfüllen.
Es dauert noch, bis Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können. Das Bundesgesundheitsministerium kann die Beschlüsse des G-BA innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Passiert dies nicht, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten sechs Monate später in Kraft. Innerhalb dieser sechs Monate legt der Bewertungsausschuss die Vergütung im EBM fest.
Nebenbei hat der G-BA auch eine Änderung bei der J1 beschlossen: Sie soll künftig im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert werden. Das Gremium hofft, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und Früherkennungsangebote zu erhöhen.
Alle Details der U10-Vorsorgeuntersuchung erkärt
Was ist die neue U10-Vorsorgeuntersuchung für Kinder?
Die U10 ist eine neue, gesetzlich verankerte Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren. Sie umfasst eine ausführliche Anamnese, die Beurteilung der psychosozialen Entwicklung, eine eingehende körperliche Untersuchung sowie eine präventionsorientierte Beratung – unter anderem zu Übergewicht, Bewegungsmangel, digitalem Medienkonsum, schulischen Auffälligkeiten und zum Impfstatus (insbesondere HPV).
Ab wann gibt es die neue U10 als Kassenleistung?
Der G-BA hat die U10 am 20. August 2026 beschlossen. Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium innerhalb von bis zu zwei Monaten den Beschluss. Erhebt es keinen Einspruch, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Erst danach kann die U10 in der Praxis angeboten werden.
Können Eltern schon Termine für die U10 ihrer Kinder buchen?
Noch nicht als reguläre Kassenleistung. Bis der Beschluss in Kraft tritt und die EBM-Vergütung feststeht, vergehen noch mehrere Monate. Einige Krankenkassen bieten aber bereits eigene freiwillige U10-Satzungsleistungen an – hier lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Kasse oder Kinderarztpraxis
Ist die U10 verpflichtend oder freiwillig?
Wie bei allen U-Untersuchungen gibt es für die U10 auf Bundebene keine verpflichtende Regelung. Allerdings weichen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zumindest bei anderen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder davon ab. Dort sind sie teils verpflichtend. In anderen Bundesländern, z. B. Niedersachen, gibt es ein verbindliches Melde- und Erinnerungswesen. Nehmen Familien die Termine für U5 bis U8 dort trotz Einladung und Erinnerung nicht war, wird dies dem Jugendamt gemeldet. Wie die Bundesländer es für die U10 handhaben werden, ist noch offen.
Warum wird die U10 neu eingeführt?
Ziel ist es, Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bewegungsmangel, exzessiven Medienkonsum sowie psychische und schulische Auffälligkeiten in einem bislang unversorgten Altersfenster früher zu erkennen und gezielt zu beraten – auch um die HPV-Impfquote bei Jungen und Mädchen zu erhöhen. Außerdem schließt die U10 eine Versorgunglücke: Die U9 findet um den 5. Geburtstag statt, die J1 erst zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. Dazwischen gab es bislang keine reguläre ärztliche Vorsorgeuntersuchung – obwohl gerade im Grundschulalter wichtige Entwicklungs-, Verhaltens- und Gesundheitsrisiken entstehen können.
Was ist der Unterschied zwischen der neuen gesetzlichen U10 und bisherigen zusätzlichen U10-Angeboten einzelner Krankenkassen?
Bislang boten manche Krankenkassen eine „U10“ nur als freiwillige Satzungs- oder Selektivvertragsleistung mit uneinheitlichem Inhalt an. Die neue, vom G-BA beschlossene U10 ist dagegen eine bundesweit einheitliche, reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit fest definiertem Untersuchungsumfang gemäß Kinder-Richtlinie. Mit Start der neuen U10 dürften viele kassenindividuelle Zusatzverträge überflüssig werden. Details zur Übergangsregelung müssen die jeweiligen Krankenkassen kommunizieren.
Wo sehen Praxen, wann der U10-Beschluss in Kraft tritt und wann die EBM-Vergütung feststeht?
Der Beschlusstext selbst nennt die Anwendung der Richtlinienänderung sechs Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Über den weiteren Fahrplan – inklusive EBM-Vergütung – informiert die KBV laufend in ihren Praxisnachrichten
Ab wann darf die neue U10 regulär über den EBM abgerechnet werden?
Nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die konkrete Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festzulegen. Erst danach kann die U10 regulär abgerechnet werden
Können auch hausärztliche Praxen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wie die U10 anbieten?
U-Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten durchgeführt; je nach regionaler Versorgungssituation können auch andere zugelassene Praxen U-Untersuchungen anbieten. Genaue Berechtigungen regeln die Kinder-Richtlinie und die regionalen Verträge.
Was wird bei der U10 alles gemacht?
Die U10 besteht aus vier Bausteinen:
einer ausführlichen Anamnese (aktuelle Anamnese, Familien-, Sozial- und ergänzende Anamnese)
der Beurteilung der psychosozialen Entwicklung mittels KIDSCREEN-10-Fragebogen
einer eingehenden körperlichen Untersuchung von Kopf bis Fuß inklusive Körpermaßen, Haut, Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Augen und Genitale
einer präventionsorientierten Beratung, unter anderem zu Ernährung, Bewegung, Medienkonsum, Diabetes-Typ-1-Symptomen und Impfungen
Welche Punkte gehören zur Anamnese der neuen U10?
Erfragt werden unter anderem die Zufriedenheit der Eltern mit der Entwicklung des Kindes, frühere Diagnosen und deren Verlauf, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Operationen, Allergien, aktuelle Medikamente, die Familienanamnese (u. a. frühe Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sowie die Sozialanamnese (besondere familiäre Belastungen).
Werden schulische Probleme in der U10-Anamnese erfragt?
Im Rahmen der ergänzenden Anamnese wird gezielt nach Problemen in der Schule gefragt – als eigener Beratungspunkt neben Essverhalten/Ernährung, Schlafstörungen und Zwangshandlungen.
Welche Familien- und Sozialanamnese ist bei der U10 vorgesehen?
Bei der Familienanamnese wird gezielt nach besonderen familiären Erkrankungen gefragt, insbesondere ob es schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle bei Familienmitgliedern unter 50 Jahren gab. Die Sozialanamnese erfasst besondere Belastungen innerhalb der Familie.
Welche körperlichen Untersuchungen werden bei der U10 durchgeführt?
Die eingehende körperliche Untersuchung umfasst folgende Punkte:
a) Körpermaße und Eintragung in das Somatogramm:
Körpergewicht
Körpergröße
BMI
b) Haut:
Auffälligkeiten an Haaren und Nägeln
Auffällige Blässe
Anzeichen für Verletzungen (z. B. Hämatome, Petechien, Verbrennungen, Narben und Schnittverletzungen)
Entzündliche Hautveränderungen
c) Thorax, Lunge, Atemwege:
Auskultation (Atemgeräusch/ Atemfrequenz)
Thoraxkonfiguration
d) Herz, Kreislauf
Auskultation (Herzfrequenz, -rhythmus, -töne und -nebengeräusche)
e) Abdomen und Genitalen (Inspektion/Palpation):
Leber- und Milzvergrößerung
Hernien
Pathologische Resistenzen
Untersuchung des äußeren Genitales
Feststellung der Tannerstadien B, PH, G
f) Bewegungsapparat (Knochen, Muskeln, Nerven):
Inspektion des ganzen Körpers
Asymmetrien
Schiefhaltung
Formveränderungen (z.B. Skoliose, Beinachsenfehlstellung)
Prüfung der aktiven und passiven Beweglichkeit
Muskeltonus
Muskeleigenreflexe
g) Mundhöhle, Kiefer, Nase:
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
Verletzungszeichen
Kieferanomalien
h) Augen:
Inspektion: morphologische Auffälligkeiten, Nystagmus, Strabismus
Pupillenstatus: Vergleich Größe, Form, Lichtreaktion re/li
Prüfung der Sehschärfe: re /li mit genormten Sehprobentafeln
Gehört ein Sehtest zur neuen U10?
Ja, die Prüfung der Sehschärfe rechts/links mit genormten Sehprobentafeln sowie die Inspektion auf morphologische Auffälligkeiten, Nystagmus und Strabismus sind Teil der Augenuntersuchung.
Welche Untersuchungen am Bewegungsapparat sind bei der U10 vorgesehen?
Untersucht werden unter anderem Asymmetrien, Schiefhaltung, Formveränderungen (z. B. Skoliose, Beinachsenfehlstellung), die aktive und passive Beweglichkeit, der Muskeltonus und die Muskeleigenreflexe.
Wird bei der U10 bereits die Pubertätsentwicklung bzw. das Tannerstadium beurteilt?
Ja, im Rahmen der Genitaluntersuchung wird die Feststellung der Tannerstadien (B, PH, G) dokumentiert.
Welche Befunde zur Pubertätsentwicklung sind mit neun oder zehn Jahren noch altersgerecht und wann sollte weiter abgeklärt werden?
Der Beschlusstext selbst nennt keine festen Normwerte für „altersgerechte“ Tannerstadien in diesem Alter – die Einordnung obliegt der ärztlichen Beurteilung im Einzelfall. Bei deutlich vorzeitiger oder verzögerter Pubertätsentwicklung ist eine weiterführende Abklärung sinnvoll.
Wie soll die tägliche Bildschirmzeit bei der U10 erfasst und eingeordnet werden?
Die Praxis fragt die Bildschirmzeit pro Tag in Stunden ab, getrennt nach schulischer und privater Nutzung, sowie ob und wie die Nutzungszeit begrenzt wird. Zur Einordnung kann die S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs (gültig bis 14.07.2028) herangezogen werden: Unter 3 Jahren gar keine Bildschirmmedien, im Alter von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen (nur in Anwesenheit der Eltern), im Alter von 6 bis 9 Jahren höchstens 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen. Grundsätzlich gilt laut Leitlinie: Je weniger Bildschirmzeit, desto besser. Diese Werte können als Orientierung dienen, um die in der U10 erfassten Angaben einzuordnen.
Wie berate ich Eltern eines 9- oder 10-jährigen Kindes konkret zu zu viel Bildschirmzeit?
Die S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend empfiehlt unter anderem, Bildschirmmedien nicht zur Belohnung, Bestrafung oder Beruhigung einzusetzen, während gemeinsamer Mahlzeiten auf Bildschirmmedien zu verzichten, sich für die digitalen Aktivitäten der Kinder zu interessieren und diese kritisch zu begleiten sowie die eigene Vorbildfunktion als Eltern zu reflektieren. Auch auf Warnzeichen einer dysregulierten Nutzung – etwa Kontrollverlust, Rückzug oder heimliche Nutzung – sollte im Beratungsgespräch eingegangen werden.
Wie kontrolliert man nach der U10, ob vereinbarte Änderungen beim Medienkonsum funktionieren?
Sinnvoll ist eine regelmäßige, ggf. gemeinsame Reflexion der Bildschirmnutzung im Familienalltag; im Zweifel empfiehlt die Leitlinie den Einsatz anerkannter Tests und bei Bedarf die Vermittlung professioneller Hilfe. Ein Wiedervorstellungstermin oder die Ansprache beim nächsten Kontakt kann den Verlauf im Blick halten.
Wie wird die körperliche Aktivität eines Kindes bei der U10 erfasst?
Erfasst werden die körperliche Aktivität pro Woche in Stunden, die Bewegung im Alltag (z. B. Gestaltung des Schulwegs, Freizeitaktivität) sowie intensive körperliche Aktivität etwa im Sportverein.
Wie kann Bewegungsmangel bei der U10 praktisch angesprochen und weiter betreut werden?
Bewegung und Sport sind explizit als Beratungsthema der U10 vorgesehen; zudem wird auf die Gefahr von Haltungsschäden durch aufrechte Haltung und zu viel Sitzen eingegangen. Praxen können zusätzlich auf Präventionsangebote der Krankenkassen hinweisen.
Was ist bei der U10 mit dem KIDSCREEN-10-Fragebogen neu?
Neu ist, dass die psychosoziale Entwicklung des Kindes standardisiert mithilfe des KIDSCREEN-10-Fragebogens (Elternversion) erfasst wird. Der Fragebogen ist als neue Anlage 7 fest in die Kinder-Richtlinie integriert. Eltern erhalten den Fragebogen in der Praxis oder können ihn von der Internetseite kidscreen.org herunterladen. Sie füllen ihn vor der Untersuchung aus.
Wie lässt sich der KIDSCREEN-10-Fragebogen vor dem Termin in den Praxisablauf integrieren?
Praxen können den Fragebogen bei der Terminvereinbarung oder per Recall-System vorab an die Eltern aushändigen bzw. digital zur Verfügung stellen, sodass er bereits ausgefüllt zum Termin mitgebracht wird – das spart Zeit im eigentlichen Untersuchungstermin.
Welchen zusätzlichen Nutzen bringt KIDSCREEN-10 gegenüber einer rein ärztlichen Anamnese?
Der standardisierte Fragebogen ergänzt die individuelle ärztliche Einschätzung um ein validiertes, vergleichbares Messinstrument für die gesundheitsbezogene Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden des Kindes und kann so auch subtilere Auffälligkeiten strukturiert erfassen helfen.
Was ist nach einem auffälligen KIDSCREEN-10-Ergebnis zu tun?
Der Beschlusstext des G-BA sieht vor, dass Auffälligkeiten im Gelben Heft zur Beobachtung vermerkt und weitere Maßnahmen vereinbart werden; je nach Ausprägung kann dies eine vertiefte Anamnese, ein Kontrollintervall oder eine Überweisung, etwa zu kinder- und jugendpsychiatrischer Abklärung, bedeuten.
Wann sollte nach einem auffälligen psychosozialen Befund in der U10 weiter überwiesen werden?
Eine Überweisung ist sinnvoll, wenn der Fragebogen oder die Anamnese deutliche Hinweise auf eine relevante psychische Belastung oder Entwicklungsstörung ergeben, die über die hausärztlich-pädiatrische Beratung hinausgeht – die konkrete Entscheidung liegt im ärztlichen Ermessen.
Schulprobleme bei der U10: Wann sprechen sie eher für medizinischen, psychischen oder pädagogischen Abklärungsbedarf?
Der Beschlusstext gibt hierzu keine starren Kriterien vor; die Einordnung erfolgt im ärztlichen Gespräch anhand von Begleitsymptomen (z. B. Schlafstörungen, exzessiver Medienkonsum, familiäre Belastungen) und ggf. in Abstimmung mit Schule oder sozialpädiatrischen Angeboten.
Gehört eine LDL-Bestimmung zur U10?
Ja. Besteht aufgrund der Familienanamnese der Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, erfolgt eine Laboruntersuchung des LDL-Cholesterins.
Was spricht bei der U10 für den Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie?
Abgefragt wird insbesondere, ob es bei Familienmitgliedern schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle im Alter unter 50 Jahren gab. Das IQWiG weist zudem darauf hin, dass die Diagnoseschwellen für erhöhte Cholesterinwerte je nach Alter und bekannter Familienanamnese variieren; zwei deutsche Beobachtungsstudien nutzten LDL-Grenzwerte von etwa 130–135 mg/dl als Schwelle für eine weiterführende Diagnostik.
LDL bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie erhöht – wie geht es nach der U10 weiter?
Bei erhöhten LDL-Werten kann eine weiterführende Diagnostik, etwa eine molekulargenetische Bestätigungstestung, sowie ggf. eine frühzeitige lipidsenkende Therapie in Betracht kommen. Das IQWiG verweist zudem darauf, dass eine frühzeitig begonnene Statintherapie das Risiko kardiovaskulärer Ereignisse bei entsprechend Betroffenen reduzieren kann. Die endgültige Therapieentscheidung erfolgt individuell durch die betreuende Ärztin oder den Arzt.
Welche Impfungen werden bei der U10 überprüft?
Der Impfstatus wird insgesamt entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA überprüft, mit besonderem Fokus auf die HPV-Impfung – auch für Jungen.
In welchem Alter sollte ein Kind gegen HPV geimpft werden?
Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. In diesem Alter sind zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten nötig; wer die Impfung erst ab 15 Jahren beginnt, benötigt drei Dosen. Versäumte Impfungen sollen möglichst bald und spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
HPV-Impfung direkt bei der U10 oder lieber bei einem eigenen Impftermin?
Die U10 sieht eine Aufklärung über Impfungen und den Vorschlag eines Impftermins vor. Organisatorisch spricht nichts dagegen, die HPV-Impfung im Anschluss an die U10-Beratung direkt zu verabreichen, sofern die Praxisabläufe dies zulassen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Wie werden bei der U10 festgestellte Impflücken anschließend geschlossen und dokumentiert?
Im Dokumentationsbogen wird vermerkt, ob der Impfstatus beim Verlassen der Praxis vollständig ist, welche Impfungen fehlen und wann der nächste Impftermin vereinbart wurde.
Auffälliger BMI in der U10 – wann besteht weiterer Handlungsbedarf?
Der Beschlusstext selbst nennt keine festen BMI-Schwellenwerte, sondern verweist auf den Eintrag ins Somatogramm zur individuellen Beurteilung. Bei deutlichem Über- oder Untergewicht ist eine vertiefte Ernährungs- und Bewegungsberatung sowie ggf. eine weiterführende Abklärung sinnvoll.
Was ändert sich bei der Dokumentation der J1 im Gelben Heft?
Die J1 wird künftig ebenfalls im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert – zuvor war dies nicht vorgesehen. Damit soll die Aufmerksamkeit für Früherkennungsangebote und die HPV-Impfung erhöht werden.
Wie und wann soll die neue U10 wissenschaftlich evaluiert werden?
Der G-BA beauftragt spätestens fünf Jahre nach Einführung der U10 eine unabhängige wissenschaftliche Institution mit der Evaluation hinsichtlich Qualität und Zielerreichung anhand einer repräsentativen Stichprobe. Die konkreten Bewertungskriterien legt der G-BA in einem gesonderten Beschluss unter Berücksichtigung des Datenschutzes fest. Bei begründeten Hinweisen aus der Versorgung kann zusätzlich eine anlassbezogene Evaluation erfolgen.
Presseinfo des G-BA,
S2k-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend,
Praxisnachrichten der KBV zur U10
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