Früherkennung bei Kindern

U10: neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder beschlossen

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Ein Schwerpunkt der U10 soll auf übermäßiger Mediennutzung liegen.

Bewegungsmangel, Übergewicht, exzessiver Medienkonsum: Mit der neuen U10 will der G-BA Gesundheitsrisiken bei Kindern früher erkennen. Die Vorsorge soll psychische Belastungen, familiäre Krankheitsrisiken und die HPV-Impfberatung stärker in den Fokus rücken.

Mit neun oder zehn Jahren kann sich bei Kindern bereits ein ungesunder Lebensstil abzeichnen, beispielsweise, wenn sie sich wenig bewegen oder ständig Smartphone oder Computer nutzen. Sprachentwicklungs- oder Konzentrationsstörungen können die Folge sein. Aber auch körperliche Erkrankungen wie Adipositas zeigen sich schon früh. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher eine neue Gesundheitsuntersuchung beschlossen: die U10. Sie soll die Lücke zwischen der U9, die im Alter von ca. fünf Jahren stattfindet, und der J1 bei 13- oder 14-Jährigen schließen.

Kinderärztinnen und -ärzte sollen dabei sowohl die Eltern als auch das Kind über die Risiken von Übergewicht, übermäßigem Medienkonsum und körperlicher Inaktivität informieren. Außerdem beraten sie zur HPV-Impfung, um die Impfrate sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.

Psychisches Wohlbefinden wird per Standardfragebogen erhoben

„Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt“, erklärt Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Gebe es etwa einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, werde diesem mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Neu ist auch, dass das psychische Wohlbefinden des Kindes mit einem standardisierten Fragebogen ermittelt wird. Eltern sollen diesen vor der U10 ausfüllen.

Es dauert noch, bis Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können. Das Bundesgesundheitsministerium kann die Beschlüsse des G-BA beanstanden. Passiert dies nicht, können sie in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss legt dann innerhalb von sechs Monaten die Vergütung im EBM fest.

Nebenbei hat der G-BA auch eine Änderung bei der J1 beschlossen: Sie soll künftig im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert werden. Das Gremium hofft, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und Früherkennungsangebote zu erhöhen.

Presseinfo des G-BA

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