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MFA-Gehalt Einstiegsgehalt um 22 % angehoben

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Einstiegsgehalt einer MFA erhöht sich durch den neuen Tarifvertrag um rund 500 Euro. Das Einstiegsgehalt einer MFA erhöht sich durch den neuen Tarifvertrag um rund 500 Euro. © Ratana21 – stock.adobe.com
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Im Schnitt 7,4 % mehr Gehalt ab dem 1. März 2024. Das ist das, was MFA jetzt von ihren Arbeitgebern erwarten. Der Tarifabschluss ist zwar nicht für alle Praxen bindend, gilt aber als Richtschnur bei den Konditionen.

Manche Praxisinhaber werden schlucken. Der von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) mit dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) vereinbarte Tarifvertrag 2024 führt im März zu einem deutlichen Gehaltsprung beim nicht-ärztlichen Fachpersonal. Das Einstiegsgehalt einer MFA (1.-4. Berufsjahr, Tätigkeitsgruppe I) steigt auf 2.700 Euro. Das sind rund 500 Euro mehr pro Monat als zuvor, ein Plus von 22,3 %. Der Stundenlohn erhöht sich demensprechend von 13,22 auf 16,17 Euro

Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte MFA, gültig vom 01.03. – 31.12.2024

Berufsjahre

TG I (€)

TG II (€)

TG III (€)

TG IV (€)

TG V (€)

TG VI (€)

1. bis 4.

2.700,00

2.862,00

3.024,00

3.186,00

3.456,00

3.834,00

5. bis 8.

2.750,00

2.915,00

3.080,00

3.245,00

3.520,00

3.905,00

9. bis 12.

2.800,00

2.968,00

3.136,00

3.304,00

3.584,00

3.976,00

13. bis 16.

2.850,00

3.021,00

3.192,00

3.363,00

3.648,00

4.047,00

17. bis 20.

3.050,00

3.233,00

3.416,00

3.599,00

3.904,00

4.331,00

21. bis 24.

3.100,00

3.286,00

3.472,00

3.658,00

3.968,00

4.402,00

25. bis 28.

3.150,00

3.339,00

3.528,00

3.717,00

4.032,00

4.473,00

ab dem 29.

3.200,00

3.392,00

3.584,00

3.776,00

4.096,00

4.544,00

Quelle: vmf

AAA wie vmf war es wichtig, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht noch mehr junge Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren. ­Hannelore König, Präsidentin des vmf, verweist darauf, dass der Mindestlohn der Pflegehilfskräfte nach einjähriger Ausbildung auf 16,50 Euro steigt und Pflegeeinrichtungen MFA abwerben. Diese „Verzerrung des Wettbewerbs“ wird nun abgemildert. Der vmf hatte ursprünglich ein Einstiegsgehalt von 17 Euro pro Stunde rückwirkend zum 1.1.2024 gefordert.

Die verkündete Gehaltserhöhung von 7,4 % ist also ein Durchschnittswert, der immerhin über der Inflationsrate liegt (2023: 5,9 %, Januar 2024: 2,9 %). Der vmf wies im Vorfeld der Warnstreiks am 8. Februar z.B. darauf hin, dass die AAA für MFA im 17. Berufsjahr in der höchsten Tätigkeitsgruppe (TG) nur eine Anhebung um 0,1 % angeboten hatte. Tatsächlich beträgt der Zuwachs jetzt 3 %.

Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte MFA, gültig vom 01.01. – 31.12.2023

Berufsjahre

TG I (€)

TG II (€)

TG III (€)

TG IV (€)

TG V (€)

TG VI (€)

1. bis 4.

2.206,98

2.372,50

2.482,85

2.648,38

2.869,07

3.200,12

5. bis 8.

2.396,46

2.576,19

2.696,02

2.875,75

3.115,40

3.474,87

9. bis 12.

2.548,90

2.740,07

2.867,51

3.058,68

3.313,57

3.695,91

13. bis 16.

2.620,87

2.817,44

2.948,48

3.145,04

3.407,13

3.800,26

17. bis 20.

2.899,50

3.116,96

3.261,94

3.479,40

3.769,35

4.204,28

21. bis 24.

2.952,34

3.173,77

3.321,38

3.542,80

3.838,03

4.280,89

25. bis 28.

3.005,17

3.230,57

3.380,82

3.606,21

3.906,72

4.357,50

ab dem 29.

3.058,01

3.287,37

3.440,26

3.669,61

3.975,41

4.434,13

Quelle: vmf

Die unterschiedlichen relativen Veränderungen in den einzelnen Gehaltsgruppierungen ergeben sich durch die veränderten Zuschläge, die  – ausgehend von Tätigkeitsgruppe I – für die Tätigkeitsgruppen II bis VI gelten. Sie wurden gegenüber dem vorherigen Abkommen (7,5 % bis 45 %) auf jetzt 6 % bis 42 % abgesenkt. Für die Zuordnung einer Kraft zu einer Tätigkeitsgruppe liefert der Gehaltstarifvertrag Definitionen und Beispiele für MFA-Aufgaben und -Fortbildungen.

MFA und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis vor dem 29. Februar 2024 begonnen hat, haben zudem Anspruch auf eine einmalige steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichs­prämie in Höhe von 500 Euro. Diese ist spätestens zum 30. April 2024 auszuzahlen. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sofern der derzeitige Arbeitgeber bereits Leistungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz gewährt hat, besteht ein Anspruch nur bis zur maximalen Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Gefordert hatte der vmf zunächst eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro für alle MFA sowie von 1.000 Euro für Auszubildende.

Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit ein 167tel des jeweiligen Monatsgehalts für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe. Die Berechnung geht laut Tarifvertrag so:

Bruttogehalt bei Vollzeit 
: 167 Stunden pro Monat 
x Teilzeitwochenstundenzahl 
x 4,33 
= Bruttomonatsgehalt Teilzeit

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Jahr von 995 auf 1.045 Euro und im dritten von 1.075 auf 1.130 Euro.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zehn Monate, nämlich von März bis Dezember 2024. Über die Gehälter 2025 werden AAA und vmf wohl ab Herbst wieder reden.

Der Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gelten unmittelbar zwingend nur für denjenigen ärztlichen Arbeitgeber, der Mitglied der AAA ist, und die MFA, die zugleich vmf-Mitglied ist. Darüber hinaus finden die Tarifverträge Anwendung, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auch wenn keine Tarifbindung gilt, diene der Gehaltstarifvertrag als gute Orientierung, um den Marktwert einer Kraft bezüglich Qualifikation und Erfahrung einzuschätzen, ergänzt der vmf.

MFA, die in eine der TG II bis VI eingruppiert sind, dürfen nicht aufgrund dieses Tarifvertrages herabgestuft werden, selbst wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind (Besitzstandswahrung). In einer Protokollnotiz wird dazu ausgeführt, dass allerdings eine Änderung der Vergütung und Eingruppierung aus betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründen einvernehmlich oder auch einseitig unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich ist.

„Entscheidend ist nun, dass eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen umgesetzt wird“, kommentierte Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA, den Abschluss. Nur so könne dem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden. Immerhin sollen MFA-Tarifänderungen künftig direkt bei den Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Damit die Kassen das Geld für höhere Ausgaben haben, soll die Politik für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen sorgen, meinen AAA- wie vmf-Vertreter.

Medical-Tribune-Bericht

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