Spurensicherung ist bei Gewaltopfern auch in der Hausarztpraxis möglich
Spurensicherung ist bei Gewaltopfern auch in der Hausarztpraxis möglich
Nach einer Misshandlung oder Vergewaltigung haben Betroffene das Recht auf eine gerichtsverwertbare Beweissicherung. Zuständig ist primär die Rechtsmedizin. Aber auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen dürfen Spuren sichern, sie sollten aber über die gerichtsverwertbare Dokumentation Bescheid wissen. Ein Expertenteam hat zusammengefasst, worauf es in solchen Situationen unter anderem ankommt.
Wurde eine Person Opfer einer Gewalttat, haben nötige medizinische Maßnahmen Vorrang vor einer forensisch-medizinischen Untersuchung. Das bedeutet, dass mögliche Spurenverluste in Kauf genommen werden, schreiben Sarah Stockhausen vom Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover, und ihre Kolleginnen. Eine Befunddokumentation vor der Wundversorgung ist in solchen Fällen aber hilfreich. Sonderfälle sind beispielsweise Strangulation oder Sexualdelikte, deren Spuren nach wenigen Tagen nicht mehr nachweisbar sind, und die mitunter eine Eiluntersuchung erfordern. Einer vertraulichen Spurensicherung muss immer zugestimmt werden, was neben der Rechtsgrundlage für die Untersuchung dokumentiert werden sollte. Die Untersuchung selbst erfolgt unabhängig davon, ob die betroffene Person Anzeige erstatten will oder nicht.
So kommt die Rechtsmedizin in die Hausarztpraxis
Forensisch-medizinische Untersuchungen nach einer Gewalttat gehören zu den Kernaufgaben rechtsmedizinischer Institute. Aber je nach Situation sind auch andere Fachrichtungen und Versorgungsstrukturen gefordert. Die Nachfrage nach forensichen Untersuchungen dürfte zunehmen, seit die vertrauliche Spurensicherung 2020 Kassenleistung geworden ist. Allerdings kann – je nach Bundesland – die Abrechenbarkeit an den Nachweis von Schulungen und die Kooperation mit einem rechtsmedizinischen Institut gebunden sein. Die forensische Einordnung und die Erstellung eines Gutachtens bleibt aber ausschließlich der Rechtsmedizin vorbehalten.Unterstützung bei der Dokumentation gibt es u. a. online über iGOBSIS oder von der LMU München.
Bei der Anamnese muss man den Tathergang nicht zwingend erfragen, Ermittlungsarbeit ist Sache der Polizei. Suggestivfragen gehören auf keinen Fall in das Gespräch. Schmerzen, weitere Beschwerden oder Bewusstlosigkeit sollte man abklären und neutral und möglichst wortgetreu dokumentieren. Wichtig ist, der betroffenen Person alle Untersuchungsschritte genau zu erklären (ggf. mittels Dolmetscherdienst). Bei Frauen muss eine weibliche Begleitperson anwesend sein, falls ein Arzt die Untersuchung durchführt. Es ist je nach Wunsch auch möglich, dass generell eine Begleitperson anwesend bleibt.
Wie lässt sich die Untersuchungsituation für Opfer von Gewalttaten verbessern?
Die Untersuchung schließt den ganzen Körper ein. Falls das nicht möglich ist, sollte der Grund notiert werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich die Person komplett entkleidet. Es reicht, wenn immer nur die gerade untersuchte Region (z. B. erst Ober-, dann Unterkörper) unbedeckt ist. Soll die Kleidung als Beweismittel dienen, raten die Expertinnen zu Papier- oder dafür vorgesehenen Asservatentüten (einzeln verpackt), die eindeutig beschriftet und wie alle im weiteren Verlauf gesicherten möglichen Beweismittel sachgerecht gelagert werden müssen. Alle Befunde (auch ältere Verletzungen und Narben) werden in einem Dokumentationsbogen (ggf. mit Körperschemata) detailliert festgehalten.
Auch unauffällige Befunde können forensisch relevant sein
Gewaltspuren am Hals, Petechien im Gesicht (Augen) und Bisswunden sind besonders beachtenswert. Allerdings gehören auch schlecht einsehbare Regionen wie behaarter Kopf, Mundhöhle, Bindehäute, Gehörgänge und die Haut hinter den Ohren zur Untersuchung. Dabei sind jegliche Verletzungen (auch Bagatellbefunde) genauso wichtig wie deren Fehlen (siehe Kasten).
Was muss man zu Wunden bei der vertraulichen Spurensicherung festhalten?
Bei Wunden ist eindeutig und konkret zu dokumentieren:
Lokalisation
Größe (Breite/Länge) und ggf. Tiefe und Formung
Art der Verletzung (Schwellung, Schürfung, Rötung)
Anzeichen der Heilung oder für Wundheilungsstörungen
Beschaffenheit der Wundränder
Farbe von Hämatomen
Anordnung/Gruppierung
Sexualdelikte erfordern eine besonders schnelle Spurensicherung
Bei Hinweisen auf einen sexuellen Übergriff sollte die Untersuchung im Rahmen der Spurensicherung zeitnah erfolgen. Ob nach dem Vorfall getrunken, der Mund gespült oder sich gewaschen wurde, kann je nach Fall wichtig sein, ebenso die Angabe zu Miktion oder Stuhlgang. Generell sollten Handschuhe und Mundschutz getragen werden, um Kontaminationen zu verhindern. Die Abstriche nimmt man kleinflächig (von außen nach innen) und je nach individuellem Fall. Zum Standard gehören:
äußerem Genitale einschließlich Scheidenvorhof
Vagina tief bzw. Kranzfurche/Eichel
Penisschaft
Anus außen
Anus innen
evtl. zusätzliche Lokalisationen, an denen durch Küsse, Ablecken oder Bisse Speichel zurückgeblieben sein könnte
Die verwendeten Tupfer müssen steril und DNA-frei sein und lassen sich ggf. mit frisch geöffneter (!) NaCl-Lösung bzw. destilliertem Wasser anfeuchten („feucht auf trocken, trocken auf feucht“). Im Handel gibt es auch fertige Spurensicherungs-Sets.
Die fachgynäkologische Untersuchung erfolgt zumindest in rechtsmedizinischen Instituten in der Regel durch das Fachpersonal. Wichtig vor einer solchen Kolposkopuntersuchung: Das Spekulum kann kleinste Verletzungen verursachen und Befunde überdecken. Daher sollte vorher einmal das Genital untersucht werden. Zusätzlich raten die Expertinnen, über STI-Risiken oder bei Frauen über eine eventuell mögliche postkoitale Empfängnisverhütung aufzuklären. Unterstützend kann man eine psychologische Betreuung vermitteln.
Was ist bei Fotos von Verletzungen rechtlich zu beachten?
Zur Fotodokumentation müssen Betroffene ihre Einwilligung geben. Eine Gesichtsaufnahme dient der Identifikation, zusätzliche Aufnahmen dokumentieren Verletzungen in der Übersicht und im Detail mit Maßstab. Die Fotos können, bis sie angefordert werden, in der Praxis gesichert verbleiben. Aufnahmen oder Videos einer Kolposkopie dürfen nur separat passwortgeschützt oder als Ausdrucke in einem gesondert verschlossenen Umschlag den übrigen Unterlagen beigelegt werden.
Grundsätzlich wird dazu geraten, eine Blut- und Urinprobe für toxikologische Untersuchungen zu sichern – die Urinprobe bei Sexualdelikten erst nach der Abstrichnahme. Besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel im Spiel waren, sollte das Labor dies wissen. Ebenso wichtig sind Angaben zu regulär eingenommenen Medikamenten. Den Blut- und Urinproben sowie dem Ausmaß der toxikologischen Tests muss der oder die zu Untersuchende gesondert zustimmen.
Stockhausen S et al. Rechtsmedizin 2026; doi: 10.1007/s00194-026-00848-x
Dr. Vera Seifert
Nach einer Misshandlung oder Vergewaltigung haben Betroffene das Recht auf eine gerichtsverwertbare Beweissicherung. Zuständig ist primär die Rechtsmedizin. Aber auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen dürfen Spuren sichern, sie sollten aber über die gerichtsverwertbare Dokumentation Bescheid wissen. Ein Expertenteam hat zusammengefasst, worauf es in solchen Situationen unter anderem ankommt.
Wurde eine Person Opfer einer Gewalttat, haben nötige medizinische Maßnahmen Vorrang vor einer forensisch-medizinischen Untersuchung. Das bedeutet, dass mögliche Spurenverluste in Kauf genommen werden, schreiben Sarah Stockhausen vom Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover, und ihre Kolleginnen. Eine Befunddokumentation vor der Wundversorgung ist in solchen Fällen aber hilfreich. Sonderfälle sind beispielsweise Strangulation oder Sexualdelikte, deren Spuren nach wenigen Tagen nicht mehr nachweisbar sind, und die mitunter eine Eiluntersuchung erfordern. Einer vertraulichen Spurensicherung muss immer zugestimmt werden, was neben der Rechtsgrundlage für die Untersuchung dokumentiert werden sollte. Die Untersuchung selbst erfolgt unabhängig davon, ob die betroffene Person Anzeige erstatten will oder nicht.
So kommt die Rechtsmedizin in die Hausarztpraxis
Forensisch-medizinische Untersuchungen nach einer Gewalttat gehören zu den Kernaufgaben rechtsmedizinischer Institute. Aber je nach Situation sind auch andere Fachrichtungen und Versorgungsstrukturen gefordert. Die Nachfrage nach forensichen Untersuchungen dürfte zunehmen, seit die vertrauliche Spurensicherung 2020 Kassenleistung geworden ist. Allerdings kann – je nach Bundesland – die Abrechenbarkeit an den Nachweis von Schulungen und die Kooperation mit einem rechtsmedizinischen Institut gebunden sein. Die forensische Einordnung und die Erstellung eines Gutachtens bleibt aber ausschließlich der Rechtsmedizin vorbehalten.Unterstützung bei der Dokumentation gibt es u. a. online über iGOBSIS oder von der LMU München.
Bei der Anamnese muss man den Tathergang nicht zwingend erfragen, Ermittlungsarbeit ist Sache der Polizei. Suggestivfragen gehören auf keinen Fall in das Gespräch. Schmerzen, weitere Beschwerden oder Bewusstlosigkeit sollte man abklären und neutral und möglichst wortgetreu dokumentieren. Wichtig ist, der betroffenen Person alle Untersuchungsschritte genau zu erklären (ggf. mittels Dolmetscherdienst). Bei Frauen muss eine weibliche Begleitperson anwesend sein, falls ein Arzt die Untersuchung durchführt. Es ist je nach Wunsch auch möglich, dass generell eine Begleitperson anwesend bleibt.
Wie lässt sich die Untersuchungsituation für Opfer von Gewalttaten verbessern?
Die Untersuchung schließt den ganzen Körper ein. Falls das nicht möglich ist, sollte der Grund notiert werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich die Person komplett entkleidet. Es reicht, wenn immer nur die gerade untersuchte Region (z. B. erst Ober-, dann Unterkörper) unbedeckt ist. Soll die Kleidung als Beweismittel dienen, raten die Expertinnen zu Papier- oder dafür vorgesehenen Asservatentüten (einzeln verpackt), die eindeutig beschriftet und wie alle im weiteren Verlauf gesicherten möglichen Beweismittel sachgerecht gelagert werden müssen. Alle Befunde (auch ältere Verletzungen und Narben) werden in einem Dokumentationsbogen (ggf. mit Körperschemata) detailliert festgehalten.
Auch unauffällige Befunde können forensisch relevant sein
Gewaltspuren am Hals, Petechien im Gesicht (Augen) und Bisswunden sind besonders beachtenswert. Allerdings gehören auch schlecht einsehbare Regionen wie behaarter Kopf, Mundhöhle, Bindehäute, Gehörgänge und die Haut hinter den Ohren zur Untersuchung. Dabei sind jegliche Verletzungen (auch Bagatellbefunde) genauso wichtig wie deren Fehlen (siehe Kasten).
Was muss man zu Wunden bei der vertraulichen Spurensicherung festhalten?
Bei Wunden ist eindeutig und konkret zu dokumentieren:
Lokalisation
Größe (Breite/Länge) und ggf. Tiefe und Formung
Art der Verletzung (Schwellung, Schürfung, Rötung)
Anzeichen der Heilung oder für Wundheilungsstörungen
Beschaffenheit der Wundränder
Farbe von Hämatomen
Anordnung/Gruppierung
Sexualdelikte erfordern eine besonders schnelle Spurensicherung
Bei Hinweisen auf einen sexuellen Übergriff sollte die Untersuchung im Rahmen der Spurensicherung zeitnah erfolgen. Ob nach dem Vorfall getrunken, der Mund gespült oder sich gewaschen wurde, kann je nach Fall wichtig sein, ebenso die Angabe zu Miktion oder Stuhlgang. Generell sollten Handschuhe und Mundschutz getragen werden, um Kontaminationen zu verhindern. Die Abstriche nimmt man kleinflächig (von außen nach innen) und je nach individuellem Fall. Zum Standard gehören:
äußerem Genitale einschließlich Scheidenvorhof
Vagina tief bzw. Kranzfurche/Eichel
Penisschaft
Anus außen
Anus innen
evtl. zusätzliche Lokalisationen, an denen durch Küsse, Ablecken oder Bisse Speichel zurückgeblieben sein könnte
Die verwendeten Tupfer müssen steril und DNA-frei sein und lassen sich ggf. mit frisch geöffneter (!) NaCl-Lösung bzw. destilliertem Wasser anfeuchten („feucht auf trocken, trocken auf feucht“). Im Handel gibt es auch fertige Spurensicherungs-Sets.
Die fachgynäkologische Untersuchung erfolgt zumindest in rechtsmedizinischen Instituten in der Regel durch das Fachpersonal. Wichtig vor einer solchen Kolposkopuntersuchung: Das Spekulum kann kleinste Verletzungen verursachen und Befunde überdecken. Daher sollte vorher einmal das Genital untersucht werden. Zusätzlich raten die Expertinnen, über STI-Risiken oder bei Frauen über eine eventuell mögliche postkoitale Empfängnisverhütung aufzuklären. Unterstützend kann man eine psychologische Betreuung vermitteln.
Was ist bei Fotos von Verletzungen rechtlich zu beachten?
Zur Fotodokumentation müssen Betroffene ihre Einwilligung geben. Eine Gesichtsaufnahme dient der Identifikation, zusätzliche Aufnahmen dokumentieren Verletzungen in der Übersicht und im Detail mit Maßstab. Die Fotos können, bis sie angefordert werden, in der Praxis gesichert verbleiben. Aufnahmen oder Videos einer Kolposkopie dürfen nur separat passwortgeschützt oder als Ausdrucke in einem gesondert verschlossenen Umschlag den übrigen Unterlagen beigelegt werden.
Grundsätzlich wird dazu geraten, eine Blut- und Urinprobe für toxikologische Untersuchungen zu sichern – die Urinprobe bei Sexualdelikten erst nach der Abstrichnahme. Besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel im Spiel waren, sollte das Labor dies wissen. Ebenso wichtig sind Angaben zu regulär eingenommenen Medikamenten. Den Blut- und Urinproben sowie dem Ausmaß der toxikologischen Tests muss der oder die zu Untersuchende gesondert zustimmen.
Stockhausen S et al. Rechtsmedizin 2026; doi: 10.1007/s00194-026-00848-x
Dr. Vera Seifert
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