Mit Patienten unbedingt über deren Fahreignung sprechen

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Ärzte müssen ihre Herz-Patienten über ein mögliches Fahrverbot aufklären.

Im Zweifel haften Ärzte für das Handeln ihrer Patienten, wenn deren Fahreignung – z.B. nach einem Myokardinfarkt – eingeschränkt ist. Wer ausführlich informiert und geeignete Maßnahmen ergreift, muss aber in der Regel keine Regresse fürchten, weiß ein Kollege.