Im Rahmen unserer Website-Modernisierung arbeiten wir kontinuierlich daran, Ihnen noch bessere und aktuellere Informationen zu bieten. Diese Seite wird in Kürze überarbeitet und mit frischen Inhalten versehen.
Erreger ist das Mumpsvirus – ein behülltes einzelsträngiges Negativstrang-RNA-Virus. Erregerreservoir ist nur der Mensch. Die ganzjährig auftretenden Mumpsvirus-Infektionen sind weltweit endemisch verbreitet. Vor Einführung der Impfung Mitte der 1970iger Jahre waren vor allem 5- bis 9-jährige Kinder betroffen. Bei den letzten größeren Mumps-Ausbrüchen in Deutschland (z.B. Bayern 2010/2011) sind mehrheitlich 16- bis 24-Jährige erkrankt. Die Übertragung erfolgt vor allem aerogen durch Tröpfcheninfektion und direkten Speichelkontakt – seltener auch durch mit Speichel kontaminierte Gegenstände. Die Inkubationszeit liegt bei 12 bis 25 Tagen (in der Regel 16 bis 18). Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung ansteckend sein. Auch klinisch inapparente Infektionen sind ansteckend. Die Erkrankung führt in der Regel zu lebenslanger Immunität. Nach der Impfung können dagegen trotzdem Mumpserkrankungen auftreten („Impfdurchbrüche“).
Symptomatik
Bei mindestens 30–40 % der Infizierten verläuft die Erkrankung subklinisch oder asymptomatisch, bei Kindern unter zwei Jahren noch häufiger. Prodromi (mehrere Tage):
Typisch ist die schmerzhafte Parotisschwellung (ein- oder beidseitig), unter Umständen sind auch die anderen Speicheldrüsen geschwollen. Bei Orchitis lässt sich eine Hodenschwellung tasten.
Labor
Bei typischen Verlauf lässt sich die Diagnose anhand der charakteristischen Ohrspeicheldrüsenschwellung stellen. Laborveränderungen:
Amylaseerhöhung
Bestätigung:
virusspezifischer IgM-Antikörperanstieg beweist frische Infektion (AK bereits in den ersten Tage der Infektion nachweisbar)
bei Geimpften kann IgM-AK-Anstieg fehlen, dann evtl. signifikanter IgG-AK-Anstieg nach 10 bis 14 Tagen
Nachweis Virus-RNA (PCR) aus Urin, Rachenabstrich oder Zahntaschenflüssigkeit (in besonderen Fällen aus Liquor oder Biopsien)
kostenfrei im Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Masern, Mumps, Röteln
Nach durchgemachter Parotitis sollte immer ein Audiogramm erfolgen, um eine Innenohrschwerhörigkeit auszuschließen.
Differenzialdiagnostik
Parotitis:
Ductus-parotideus-Stein
eitrige Parotitis
Parotistumor
dentale Infektionen
Orchitis:
andere Ursachen für Hodenschmerzen (z.B. Hodentorsion)
Pharmakotherapie und nichtinvasive Therapie
Eine spezifische antivirale Therapie gegen Mumps gibt es nicht – daher ist die Therapie ausschließlich symptomatisch:
Antipyretika, Analgetika
bei Parotitis warme Ölverbände, breiige Diät, Mundpflege
bei Orchitis: Hodenhochlagerung, Antiphlogistika und Kortikosteroide
Meldepflicht: Dem Gesundheitsamt muss der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Mumps (sowie der direkte oder indirekte Nachweis von Mumpsvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist) namentlich gemeldet werden (spätestens 24 Stunden nach Kenntnis).
Prävention
Die wirksamste Präventionsmaßnahme ist die Schutzimpfung (Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Mumpsviren). Nach den Empfehlungen der STIKO sollte die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen – in Form eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln und evtl. Varizellen (MMR- oder MMRV-Impfstoff). Mit der Zweitimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten (frühestens 4 Wochen nach der Erstimpfung) wird der Impfschutz verbessert. Berufliche Impfindikationen: Nach den STIKO-Empfehlungen sollten alle nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit geimpft werden, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbarem Patientenversorgung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind. Eine postexpositionelle Impfung kann bei Ungeimpften innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einem Mumpserkrankten erfolgen. Ausbreitungsschutz: Nach dem Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten (bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben) ausüben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach dem Beginn der Mumps-Erkrankung erfolgen. Ähnliches gilt für unmittelbare Kontaktpersonen von Mumpserkrankten, bei denen nicht zwei Mumps-Impfungen dokumentiert sind.
Abrechnung
Verschenken Sie kein Honorar: Das „Gebühren-Handbuch digital“ ist die ideale Weiterentwicklung der Printausgabe des bekannten „Medical Tribune Gebühren-Handbuchs“ - statt 2000 Buchseiten der schnelle digitale Zugriff. Was Ihnen die Abrechnung leichter macht:
die immer aktuelle Fassung von EBM und GOÄ (Einheitlicher Bewertungsmaßstab und Gebührenordnung für Ärzte)
Tipps und Experten-Kommentare zur Honorarabrechnung (EBM/GOÄ), graphisch aufbereitet und leicht verständlich
Kommentare von Kollegen lesen und selbst kommentieren