Die Nutznießer sind verschnupft
Der Kanzler nennt die Ärzteschaft „Nutznießer“ des Gesundheitssystems, so als wären Feuerwehrleute Nutznießer von Bränden. Das facht den Ärger über die Einsparungen ab 2027 zusätzlich an. Die KVen zeigen nun ihren Januskopf. Ein Kommentar.
Das „All-you-can-eat-Buffet“ in der vertragsärztlichen Versorgung wird 2027 geschlossen. Versicherte, die mehr erwarten als die im Zuwachs begrenzten Beitragsmilliarden hergeben, sollen das privat bezahlen. Wer angesichts reduzierter Terminoptionen vor Ort in die Röhre schaut, muss seine Kasse, die 116 117 oder in der Apotheke fragen. Beschwerden bitte an die Regierung Merz richten. Sie rasiert die Niedergelassenen mit dem Rasenmäher, wo doch das Gras auf anderen Plätzen (Kliniken, Pharmaindustrie, Bundeshaushalt) viel grüner ist.
So in etwa lässt sich der Refrain des Klagelieds der KV-Vorstände und Standesvertretungen über Nina Warkens „schlechtes“ Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung wiedergeben. Nimmt man Äußerungen bei der jüngsten KBV-Vertreterversammlung für bare Münze, ist das Vertrauen der Leistungserbringenden zutiefst erschüttert. Wer kann, geht in den Ruhestand. In der Praxis angestellte Ärztinnen und Ärzte finden die Selbstständigkeit jetzt erst recht unattraktiv. Und dann nennt der Kanzler die Ärzteschaft auch noch „Nutznießer“ des Gesundheitssystems, so als wären Feuerwehrleute Nutznießer von Bränden.
2025 zahlten die Kassen für vertragsärztliche Leistungen 54 Mrd. Euro (rd. 14 % mehr als 2023). Im ersten Halbjahr 2026 betrug das Ausgabenplus je Versicherten 6,1 %. 2027 sollen rund 3 Mrd. Euro weniger fließen. Das klingt angesichts von Demografie und Morbiditätsentwicklung absurd. Allerdings gibt es auch Über- und Fehlversorgung mit Einsparpotenzial.
KBV und KVen zeigen derzeit ihr doppeltes Gesicht. Als Interessenvertretung wollen sie ihre Mitglieder informieren, wie sich nicht vollständig finanzierte Leistungen reduzieren lassen. (Unrentabel wird es aus Praxissicht übrigens erst, wenn die Grenzkosten einer Behandlung höher sind als der Grenzertrag.) Als Körperschaften öffentlichen Rechts mit dem Sicherstellungsauftrag müssen die KVen aber auch dafür sorgen, dass Vorgaben eingehalten werden. Das heißt z. B.: Patientinnen und Patienten dürfen nicht in Privatsprechstunden gedrängt werden.
Michael Reischmann
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