Geheimdienstermittlungen in Praxisprogrammen und ePA

Zwischen Datenschutz und Staatsschutz

Bericht
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 3 Min
Die Bundesregierung will die Aufklärungsfähigkeiten von BND und BfV stärken.

Den Zugriff der Nachrichtendienste auf Praxisverwaltungssysteme und die ePA schließt das Bundesinnenministerium nicht ausdrücklich aus. Die BÄK fordert den absoluten Schutz des Arztgeheimnisses.

Mit der Reform des Nachrichtendienstrechts sollen die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gestärkt werden. Ist dabei der Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme und die elek­tronische Patientenakte (ePA) eindeutig ausgeschlossen?

Das Bundesinnenministerium (BMI) hält diese Frage „aus praktischer Sicht absehbar (für) kaum praxisrelevant“. In seiner Antwort an einen Journalisten der Bundespressekonferenz heißt es: „Voraussetzung einer nachrichtendienstlichen Datenerhebung des BfV ist, dass dies konkret zur Gewinnung von Erkenntnissen über verfassungsschutzrelevante Bedrohungen (extremistische Bestrebungen/geheimdienstliche Tätigkeiten) erforderlich ist. Dass dazu ein Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme und die elektronische Patientenakte erforderlich sein könnte, ist ein fernliegendes Szenario.“

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