Werbung für Abtreibung


§ 219a soll endlich gestrichen werden – Hausärztin Kristina Hänel gab den Anstoß

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Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehöre zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Hausärztin Kristina Hänel zeigt sich zufrieden. Lange hatte sie für die Streichung des § 219a im Strafgesetzbuch gekämpft und dabei mehr als 150.000 Unterstützer hinter sich vereint. Der Paragraf stammt aus dem Nationalsozialismus und verbietet Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Nun ist die Streichung im neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgesehen.

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