Psychotherapeutenschaft ärgert sich über Sparmaßnahmen in der GKV

Digital vor ambulant – eine Versorgungsillusion?    

Bericht
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Digitale Programme und Videoschalten sollen fehlende Psychotherapieplätze ersetzen.

Krankenkassen empfehlen digitale Programme als Lückenfüller für fehlende Psychotherapietermine. Gleichzeitig sind sie an Vergütungseinschnitten zulasten der Praxen interessiert. Zudem sorgen politische Entscheidungen für weiteren Frust.

Unter Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist aus mehrerlei Gründen die Stimmung schlecht. So beschloss der Bundestag am 10. Juli 2026 mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Budgetierungen und Honorarkürzungen für die ambulante Psychotherapie ab 2027. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten klagt über „ein Sparpaket, das die psychotherapeutische Versorgung massiv bedroht“. Und ist damit nicht allein. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt: Das GKV-Spargesetz wird die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen und gefährden. Dabei warten psychisch Kranke nach Aussage der BPtK bereits durchschnittlich 143 Tage auf eine Therapie. Begründet wird das mit 7.000 fehlenden Praxissitzen und Millionen fehlender Termine. 

Den Frust in der Therapeutengemeinschaft nährt ferner die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 %, rückwirkend zum 1. April 2026. Nach KBV-Klage setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Juli die sofortige Vollziehung per Eilverfahren aus – u. a. wegen erheblicher rechtlicher Bedenken an der Methodik der Vergleichsrechnung. Der KBV-Vorstand blickt nun „zuversichtlich“ dem Hauptsacheverfahren entgegen.

Für weitere Bedenken sorgt der Kabinettsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Hier heißt es u.a., dass Krankenkassen künftig unter Rückgriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte Leistungsempfehlungen geben können. Für die BPtK ein Unding. „Krankenkassen dürfen nicht in die heilkundliche Versorgung eingreifen“, betont Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Sie befürchtet einen „systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich von Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen.“ 

DiGA als Brücke zwischen Wartezeit und Behandlung

Ein weiterer Frustpunkt: Psychotherapie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Kassen weisen zum Beispiel Versicherte mit Behandlungsbedarf aufgrund von Agoraphobie, Panikattacken und sozialen Phobien auf die dauerhaft im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistete Anwendung „Invirto“ hin, zu der neben einer App auch eine VR-Brille gehört. Mit ihr könne man „flexibel von zu Hause, per Video begleitet von Therapeutinnen und Therapeuten“ starten, schreibt die TK. Laut GKV-Spitzenverband wurden bis Ende 2025 rund 19.200 Freischaltcodes für die DiGA eingelöst. Das bedeutet Ausgaben von rund 4,4 Mio. Euro. Die GKV zahlt 220 Euro für eine 90-tägige Nutzung. Da es für viele Versicherte schwierig ist, zeitnah vor Ort einen Therapietermin zu bekommen, sehen die Kassen in dem Medizinprodukt ein überbrückendes Angebot. 

Die TK hat einen speziellen Vertrag über eine „Besondere Versorgung“ mit Invirto abgeschlossen. Der einzige Unterschied zur klassischen ambulanten Psychotherapie vor Ort ist laut Kasse: „Die Behandlung findet ausschließlich digital, über die Invirto-App sowie begleitende Videogespräche (organisiert durch den Partner „Beavivo“) mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten, statt.“ Im Erstgespräch mit einer Psychotherapeutin oder einem Therapeuten wird besprochen, ob das digitale Setting für die aktuellen Bedürfnisse passt. Wird die Therapie vor Ort bevorzugt, wird auch dazu beraten. So beschreibt es die TK. 

„Liebe TK, das geht so nicht! Wir müssen reden“, schreibt der Würzburger Psychotherapeut Uwe Waldmann bei LinkedIn. Er beklagt, dass die Kasse ihren Versicherten ein Zusatzangebot mache, während der Ersatzkassenverband an der Verschärfung der Versorgungsrealität für alle anderen arbeite. Der vdek fordere die Abschaffung der Mindestvergütung und die Budgetierung, man spare in der Fläche bei allen und glänze mit der Ausnahme. Waldmann wittert auch die Gefahr, dass trotz des Fokus auf Bagatellerkrankungen die bei der „besonderen Versorgung“ der TK beteiligten Therapeutinnen und Therapeuten schwere Fälle übersehen könnten. „Reicht diese Versorgungsform auch dann, wenn es um Suizidalität und Selbstverletzung geht? Würden Sie sich in einer solchen Situation von einem Berufsanfänger, der am anderen Ende Deutschlands sitzt, da gut begleitet fühlen?“ Gesundheitsversorgung finde in den Praxen statt und es sei leider nicht so simpel, wie es die Kassen gerne der Bevölkerung vorgaukelten, kommentiert der Düsseldorfer Kinder- und Jugendmediziner Andreas Weckelmann Waldmanns Post.

Psychotherapie braucht mehr als ein reines Onlineangebot

Fakt ist allerdings, dass in einer Studie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein die Wirksamkeit der DiGA belegt wurde. „Wir halten Invirto für eine sehr gute Therapieoption, die sowohl als Ergänzung zur psychotherapeutischen Behandlung als auch als ‚Überbrückung‘ beim Warten auf einen Therapieplatz dienen kann“, bestätigen die Dres. Felix Schellenberger, Lars Lomberg und Maximilian Lüders, die als „DigaDocs“ kritisch die im BfArM-Verzeichnis gelisteten Anwendungen überprüfen. TK-Vorstandschef Dr. Jens Baas bezeichnet DiGA als Brücke zwischen Behandlungs- und Therapieangeboten.    

Auch die Barmer setzt auf Psychotherapie per Video. MindDoc heißt das Angebot für eine Online-Psychotherapie bei Depressionen, Essstörungen, Angst- oder Zwangsstörungen. Es soll bei langen Wartezeiten helfen und dort, wo keine Behandlung durch „echte Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten“ gefunden werde. 

Zur Klarstellung muss gesagt werden, dass sich die Psychotherapieverbände nicht grundsätzlich gegen die Versorgung per DiGA aussprechen, allerdings wird diese nur als eine Ergänzung zur Therapie befürwortet und nicht als alleinige Behandlung. Der Ersatz fehlender Psychotherapieplätze durch DiGA wird überwiegend abgelehnt. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten mahnte bereits 2021 eine Einbindung in ein Gesamtbehandlungskonzept an. 

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