Gericht: Der Schutz des Lebens geht vor

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Nicht zugelassene Therapie – Kasse muss trotzdem zahlen.

Die Behandlung einer akut lebensbedrohlich erkrankten Krebspatientin mit einem Medikament, das für diese Behandlung noch nicht zugelassen ist, muss von ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.