Forderungen des HÄV für ein Primärversorgungssystem

„Mehr HzV, mehr Verbindlichkeit, mehr Teamversorgung“

Bericht
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|Lesezeit: 3 Min
Die HÄV-Bundesvorsitzenden Dr. Markus Blumenthal-Beier und und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth haben konkrete Vorschläge für ein Primärversorgungssystem.

Wie könnte ein künftiges Primärversorgungssystem konkret aussehen? Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hat seine Vorstellungen in einem Forderungspapier zusammengefasst. Er macht klar: „Zentrale steuernde Instanzen müssen die hausärztlichen Praxen sein und nicht weitere Leistungserbringer wie Apotheken, fachärztliche Praxen oder selbstständig tätige Advanced Practice Nurses.

Die beiden Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, kommentieren die Vorlage des Forderungspapiers in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Die Marschroute lautet: Mehr HzV, mehr Verbindlichkeit, mehr Teamversorgung. Wenn Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann auf diese Formel baut, dann wird aus einer guten Idee ein gutes Gesetz.“

Wesentlich sei, so Prof. Buhlinger-Göpfarth, „dass an der HzV in keiner Weise gerüttelt werden darf“. Mit diesem eigenständige Primärversorgungssystem stehe bereits „die Hälfte der Reform“. Ohne die Verträge zur HzV und ohne die Verpflichtung der Kassen, diese umzusetzen, würde die hausärztliche Versorgung weitestgehend wegbrechen, betont die Verbandschefin. Zugleich sei die HzV ein Innovationsmotor des Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Teamversorgung. Die Forderungen des HÄV lauten:

Die erste Anlaufstelle muss niedrigschwellig sein, eine zeitliche wie personelle Versorgungskontinuität bieten und eine umfassende, in weiten Teilen abschließende Versorgung sowie die gezielte Koordination von Behandlungsabläufen leisten. Der Einstieg in die Versorgung soll also regelhaft über die hausärztlichen Praxen erfolgen. Ausnahmen wären Notfälle sowie die augenärztliche, gynäkologische und psychotherapeutische Versorgung. Für die Weiter- und Mitversorgung durch fachärztliche Praxen sollen bürokratiearme Wege, etwa die Jahresüberweisung, gefunden werden.

Während der regulären Praxisöffnungszeiten immer zuerst in die Hausarztpraxis

Die Umsetzung von Ideen zu weiteren Zugangswegen – telefonisch über die 116 117, digital über die ePA-App der Krankenkassen, für chronisch Kranke über bestimmte Facharztpraxen usw. – würde zu einer weiteren Chaotisierung der Versorgung führen. Patientinnen und Patienten müssten während der regulären Praxisöffnungszeiten immer zuerst ihre Hausarztpraxis kontaktieren.

Will die Politik ein möglichst flächendeckendes Primärversorgungssystem zeitnah umsetzen, muss sie vor allem auf die HzV nach § 73b SGB V setzen. Krankenkassen mit vielen eingeschriebenen Versicherten könnten per Umverteilung belohnt werden. Der Kontrahierungszwang für die Kassen (inklusive Schiedsverfahren und Fortgeltungsregelungen) müsse für Verhandlungen auf Augenhöhe erhalten bleiben.

Der Ausbau moderner, interprofessioneller Primärversorgungsstrukturen ist zu fördern. Hierzu gehörten Transformationszuschläge sowie dauerhafte Zuschläge für den Einsatz zusätzlich qualifizierter Gesundheitsberufe. Die Vergütung muss sich an der Versorgung durch das gesamte Praxisteam orientieren und sollte in Form von Pauschalen erfolgen.

Das „Unkoordinierte Versorgungssystem“ gibt es im Kollektivvertrag

Patientinnen und Patienten dürfen sich freiwillig aktiv für oder gegen eine Teilnahme an einem Primärversorgungssystem entscheiden. Teilnehmende müssen spürbare Vorteile in der Versorgung erleben, z.B. schnellere Termine in der fachärztlichen Versorgungsebene. Wenn sie von den Versorgungspfaden abweichen, etwa direkt eine fachärztliche Praxis aufsuchen, sind sie eventuell an den Kosten des jeweiligen Arzttermins angemessen zu beteiligen.

Das „Unkoordinierte Versorgungssystem“ werde wie gewohnt im Kollektivvertrag angeboten. Versicherte müssten dafür Nachteile in Kauf nehmen wie einen erschwerten Zugang zur fachärztlichen Versorgungsebene  oder/und Beteiligung an den „Mehrkosten dieser unwirtschaftlicheren Inanspruchnahme“.

Pressemitteilung des HÄV

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