Ärzteschaft fordert Nachbesserung am Kabinettsentwurf zum Datengesetz GeDIG

„Nur oberflächlich eine schöne digitale Welt“

Bericht zur Bundesgesetzgebung
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Das GeDIG soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen, doch Ärzteschaft und Kassen streiten über ePA, Steuerung und ärztliche Autonomie.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Die Gesundheitsministerin lobt die Pläne. Die Hausärztespitze befürchtet dagegen bald eine „Kassenmedizin“.

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Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier, warnen die Koalition eindringlich vor dem Beschluss des GeDIG in der jetzigen Form. Das Gesetz sei der nächste Schritt in die Kassenmedizin. Dr. Blumenthal-Beier konkretisiert: Was vielleicht zunächst nach einer schönen, digitalen neuen Welt klinge, sei ein Komplettumbau des Gesundheitssystems und das Gegenteil von dem, wohin Union und SPD mit ihrem Primärversorgungssystem wollten. „Angedacht war, auf Beziehungsmedizin, langjährige Bindung und hausärztliche Steuerung zu setzen, stattdessen wird an die Stelle der Hausarztpraxis eine anonyme Kassen-App gesetzt.“

Krankenkassen sollen ePA noch breiter nutzen können

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die 17 Bundesministerinnen und -minister im Kabinett zielen mit dem GeDIG auf einen Mehrwert für Leistungserbringende und Versicherte. Als konkrete Mehrwert-Anwendung wird die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses anhand von Abrechnungsdaten genannt. Und durch die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker auf die ePA soll die Arzneimitteltherapiesicherheit in weiteren versorgungsrelevanten Szenarien besser werden.

Die Krankenkassen sollen ebenfalls mehr Rechte erhalten. Sie dürfen die ePA um zusätzliche Anwendungen ergänzen, dürfen Versicherten Hinweise zur Gesundheitsprävention und für geeignete Vorsorgeuntersuchungen geben. Auch KI-gestützte Angebote wie die Aufbereitung von Befunden aus der ePA oder versichertenindividuelle Beipackzettel sind dann möglich.

Eine Volltextsuche in der ePA soll es ab Anfang 2027 geben, die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen ab Mitte 2027, Informationen zu individuell geeigneten klinischen Studien sind vorgesehen. Die eÜberweisung wird schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt.

Ein wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist das Primärversorgungssystem. Versicherte sollen nach Einführung zwischen verschiedenen Zugangswegen wählen können: Hausarztpraxis, 116 117-Service und  Zugang über die ePA-App. Die entsprechenden Dienste, die eÜberweisung, die digitale Terminvermittlung der KVen und eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung werden dazu zu einem nutzerfreundlichen Service integriert. Die konkreten Maßnahmen werden in einem Primärversorgungsgesetz verankert.

Das GeDIG sieht bereits vor:

  1. Eine Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen  soll die Meldung freier Termine an die KVen erleichtern. Bisherige zeitintensive Meldeverfahren können so entfallen.

    Die Anforderungen für die Terminbuchungsplattformen definieren die Partner des Bundesmantelvertrags hinsichtlich einer transparenten und bedarfsgerechten Terminvergabe.

vdek: Guter Auftakt, aber es sollte noch schneller gehen

Aus den Reihen der GKV kommt viel Zustimmung für die Vorhaben. Es sei ein „guter Auftakt für ein Primärversorgungssystem“, meint Ulrike Elsner, Vorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek. Dass digitale Tools wie die Ersteinschätzung, eÜberweisung oder Terminbuchungen über die ePA-Apps gesteuert und die Ergebnisse ebenfalls in der ePA abgelegt werden sollen, bezeichnet sie als einen großen Schritt hin zu einer zeitgemäßen, zukunftsorientierten Versorgung.

Die Entwicklung und der Betrieb eines solchen Tools sollte allerdings nicht allein der KBV obliegen, sondern müsse Sache der gemeinsamen Selbstverwaltung werden. „Problematisch ist auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Plattform zur Hälfte mitfinanzieren soll“, so die vdek-Vorständin. Sie spricht sich für eine Straffung der Zeitpläne für die Primärversorgungsstruktur aus, damit Versicherte schnell profitieren. Die eÜberweisung könne ihrer Meinung nach durchaus vor September 2029 verpflichtend werden.

Zustimmung kommt weiterhin von Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Sie drängt aber zugleich, die Arztpraxen gesetzlich zu verpflichten, ausreichend Termine für das zentrale Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.

Der GKV-Spitzenverband warnt davor, die ePA nur als Dokumentenspeicher zu sehen, sie müsse zu einer zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung entwickelt werden. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt längst Vorhaben in diese Richtung, konkret für eine leistungsfähigere Telematikinfrastruktur mit mehr Stabilität und weniger Komplexität.

Künftig soll die gematik Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen können. Dadurch werde die Komplexität der TI verringert und die Verlässlichkeit gestärkt, heißt es. Darüber hinaus wird die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern konsequent digitalisiert. Anstelle von Fax und Papier soll es nur noch die sicheren E-Mail- und Messengerdienste KIM und TI-M geben. .

Ärztliche Entscheidungshoheit muss als hohes Gut bleiben

Kritisch sieht der Harmannbund den Gesetzentwurf. „Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und einer zunehmenden Systemsteuerung droht die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen“, befürchtet Verbandschef Dr. Klaus Reinhardt. „Jetzt muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“ Dr. Reinhardt, zugleich Bundesärztekammer-Präsident, hält es für nicht vertretbar, den Krankenkassen zu erlauben, Diagnosen, Medikation und Behandlungsdaten aus der ePA auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf Patientinnen und Patienten zuzugehen. Das wäre „ein gefährlicher Paradigmenwechsel“.

Dr. Reinhardt betont: „Die Identifikation und Einordnung individueller Gesundheitsrisiken ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgt!“ Für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist aus seiner Sicht ärztliche Expertise von großer Bedeutung, um Schwachstellen zu korrigieren.

Und auch der Betriebsarzt soll in die ePA schauen dürfen

Heftig diskutiert wurde bereits der im Referentenentwurf angedachte Zugriff der Betriebsärzte auf die ePA. Die Sorge vor dem Wissen von Arbeitgebern über Erkrankungen, speziell psychischer Art, ist sowohl bei Arbeitnehmern, als auch bei Psychotherapie-Verbänden groß. Dennoch ist der Passus auch im Kabinettsentwurf enthalten. Hier heißt es:

„Damit Betriebsärzte auch von ihnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge erstellte Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinischen Informationen (Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a) in die ePA einstellen können, werden ihre Verarbeitungsrechte entsprechend erweitert.“

Angekündigt wird im Gesetzentwurf außerdem eine „horizontale Forschungsdatengesetzgebung“, geschuldet der Vernetzung mit weiteren Datenräumen (in der EU). Ein anderer Punkt zielt darauf ab, das Gesundheitswesen geschlechterspezifisch zu gestalten. Durch die unterschiedslose Verfügbarmachung von Gesundheitsdaten aller Geschlechter soll der „Gender Data Gap“ verringert werden. Die dann vorliegenden Daten würden geschlechterdifferenziertere Auswertungen ermöglichen, die zur Identifikation geschlechterspezifischer Unterschiede in Versorgung, Diagnostik und Therapie beitragen können. In Forschung und Entwicklung könnten so gesundheitliche Bedarfe und Umstände von Frauen besser berücksichtigt werden.

www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gedig-pm-15-07-2026

Cornelia Kolbeck

Cornelia Kolbeck

freie Autorin
Cornelia Kolbeck ist seit vielen Jahren für die MedTrix Gruppe als Autorin tätig. Als Hauptstadtkorrespondentin der Medical Tribune berichtet sie über gesundheitspolitische Planungen und Beschlüsse im Bundestag inklusive der Auswirkungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser. Die freiberuflich arbeitende Journalistin recherchiert und schreibt ebenso zu gesundheitspolitischen Themen von allgemeinem bundesweitem Interesse.

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