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Gesundheitsverlag klagt gegen staatliches Gesundheitsportal

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Das Gebot der Staatsferne der Presse, so das Gericht, habe auch den Zweck, die private Presse vor einem Leserverlust durch staatliche Publikationen zu schützen.

Braucht es staatliche Informationen zu Erkrankungen und einem gesunden Lebensstil? Nein, meint ein Landgericht. Man gefährde damit sogar die private Presse.