To-do-Liste und GOÄ-Entwurf als Präsente zur Ernennung
Blitzstart für Carsten Linnemann: Am 29. Juli zum Bundesgesundheitsminister ernannt, trat am 30. Juli das GKV-Spargesetz in Kraft. Als Willkommenspräsent schickten ihm Bundesärztekammer und PKV-Verband einen aktualisierten Entwurf für eine neue GOÄ. Jetzt darf der CDU-Politiker „einfach mal machen“.
Nina Warken kann die Folgen ihres GKV-Sparprogramms nun beiläufig aus dem Kanzleramt heraus beobachten. Ihr BMG-Amtsnachfolger und Parteifreund Carsten Linnemann darf die Umsetzung begleiten und kommentieren. Der „große Respekt“, den der promovierte Volkswirt vor seiner neuen Aufgabe hat, wird sogleich auf die Probe gestellt.
Denn der Unmut in der Ärzteschaft über ihren Sparbeitrag – laut KBV 3 Mrd. Euro – ist groß. Veranstaltungen, wie auf Leistungsstreichungen, Einbußen bei der extrabudgetären Vergütung und die Begrenzung des Honorarwachstums reagiert werden kann, haben viel Zuspruch.
Teile des Spargesetzes sind schon Ende Juli in Kraft getreten
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Als bevorzugte Quelle auswählenAuch wenn das Gros der Maßnahmen des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erst 2027 oder 2028 Wirkung zeigt, sind einige Regelungen direkt nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. So weisen KBV und KVen ihre Mitglieder auf folgende, bereits gültige Neuerungen hin:
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können nur noch privat verordnet werden. Ab 2027 sind sie auch keine Satzungsleistung der Krankenkassen mehr.
Cannabisblüten wurden aus dem GKV-Katalog gestrichen. Nun hat zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zu erfolgen. Erst dann kann z. B. ein Cannabisextrakt oder eine Rezeptur verordnet werden. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu klarstellende Details festgelegt.
Arzneimittel mit Zusatznutzen zählen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht als Praxisbesonderheiten.
Kassen können für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung Rabattverträge abschließen, die bei Verordnungen zu beachten sind (Praxisbesonderheit).
Die Vergütung für Erst- und Folgebefüllung der ePA wurde gestrichen. Dass dies seit dem 30.7. gilt, hält die KV Baden-Württemberg für ein „redaktionelles Versehen“ im Gesetz. Denn im zahnärztlichen Bereich entfalle die Vergütung erst 2027. Die KV geht daher davon aus, dass die GOP 01648 bis Ende 2026 berechnungsfähig bleibt.
Spätestens ab dem 1.1.2027“ entfällt die extrabudgetäre Vergütung für TSVG-Fälle, teilt die KBV mit. Das betrifft u. a. die Vermittlungspauschale für Hausarztpraxen, Zuschläge für Terminfälle und Behandlungen in der offenen Sprechstunde. Pro Fachärztin bzw. Facharzt könnten sich die jährlichen Mindereinnahmen auf 30.000 Euro belaufen. Was aus dem Check-up und dem Hautkrebsscreening wird, entscheidet sich frühestens 2028; hier ist zunächst der G-BA am Zug.
Neue GOÄ könnte ab 2028 Anwendung finden
BMG-Chefpostens Türen öffnen, wanzen sich die Player an den neuen Minister heran. Denn der muss trotz notwendiger Einarbeitungszeit hurtig angefangene Gesetze und dringliche Reformen voranbringen. So gibt z. B. die Deutsche Krankenhausgesellschaft bekannt: „Die Sicherung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung muss oberste Priorität haben.“ Der Ersatzkassenverband schreibt die Einführung eines Primärversorgungssystems und die Reformen der Pflegeversicherung sowie der Notfallversorgung ganz oben auf die To-do-Liste.
Mit einer konkreten Aufgabe meldeten sich BÄK und PKV-Verband beim BMG: Sie übermittelten dem Verordnungsgeber eine aktualisierte GOÄ-Version für die Novellierung. Da im BMG bereits ein Referentenentwurf für die Gebührenordnung vorbereitet wird, halten BÄK und PKV ein Inkrafttreten im Januar 2028 für machbar. Die GOÄneu ist auf der BÄK-Website finden.