Apps auf Rezept müssen sich als Therapiealternative noch bewähren
Apps auf Rezept müssen sich als Therapiealternative noch bewähren
Sollen sich Vertragsärzte darauf einlassen, amtlich geprüfte Gesundheitsapps zu verordnen? Eine DiGA kann eine sinnvolle Ergänzung bewährter Therapieoptionen sein, meint der Allgemeinarzt und Schlafmediziner Dr. Michael Feld. Patienten vermeiden so Wartezeiten.
Das Digitale-Versorgungs-Gesetz vom 19.12.2019 brachte die „App auf Rezept“. Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 können nun „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) von Ärzten und Psychotherapeuten zulasten der GKV verordnet bekommen – sofern die Apps oder browserbasierten Programme im „DiGA-Verzeichnis“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Im PKV-Bereich sind DiGA bisher nicht erstattungspflichtig.
Aufwendiges Prüfverfahren mit hohen Hürden
Um eine DiGA-Zertifizierung zu erlangen, haben die Anbieter ein aufwendiges Prüfungsverfahren beim BfArM zu durchlaufen. Die App muss vorab als niederschwelliges Medizinprodukt CE-zertifiziert worden sein. Die der jeweiligen App zugrunde liegenden Verfahren, z.B. kognitive Verhaltenstherapie, müssen wissenschaftlich validiert sein. Es ist ein „positiver Versorgungseffekt“ nachzuweisen. Es darf keine Werbung in der App auftauchen. Die Datenschutzhürden hängen hoch.
15 DiGAs im Angebot
Versorgungslücken mit modernen Mitteln schließen
Dieses Beispiel mag zeigen, dass DiGAs in ausgewählten Bereichen sinnvoll sein können, weil sie sonstige etablierte Behandlungsformen ergänzen. Über die Höhe der Vergütung lässt sich zwar streiten, das Schließen von Versorgungslücken mit zeitgemäßen Mitteln erscheint aber angebracht.Medical-Tribune-Bericht
Sollen sich Vertragsärzte darauf einlassen, amtlich geprüfte Gesundheitsapps zu verordnen? Eine DiGA kann eine sinnvolle Ergänzung bewährter Therapieoptionen sein, meint der Allgemeinarzt und Schlafmediziner Dr. Michael Feld. Patienten vermeiden so Wartezeiten.
Das Digitale-Versorgungs-Gesetz vom 19.12.2019 brachte die „App auf Rezept“. Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 können nun „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) von Ärzten und Psychotherapeuten zulasten der GKV verordnet bekommen – sofern die Apps oder browserbasierten Programme im „DiGA-Verzeichnis“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Im PKV-Bereich sind DiGA bisher nicht erstattungspflichtig.
Aufwendiges Prüfverfahren mit hohen Hürden
Um eine DiGA-Zertifizierung zu erlangen, haben die Anbieter ein aufwendiges Prüfungsverfahren beim BfArM zu durchlaufen. Die App muss vorab als niederschwelliges Medizinprodukt CE-zertifiziert worden sein. Die der jeweiligen App zugrunde liegenden Verfahren, z.B. kognitive Verhaltenstherapie, müssen wissenschaftlich validiert sein. Es ist ein „positiver Versorgungseffekt“ nachzuweisen. Es darf keine Werbung in der App auftauchen. Die Datenschutzhürden hängen hoch.
15 DiGAs im Angebot
Versorgungslücken mit modernen Mitteln schließen
Dieses Beispiel mag zeigen, dass DiGAs in ausgewählten Bereichen sinnvoll sein können, weil sie sonstige etablierte Behandlungsformen ergänzen. Über die Höhe der Vergütung lässt sich zwar streiten, das Schließen von Versorgungslücken mit zeitgemäßen Mitteln erscheint aber angebracht.Medical-Tribune-Bericht