EBM-Änderungen tun den diabetologischen Schwerpunktpraxen nicht weh
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Ab 2026 gilt die Neuregelung der Vorhaltepauschale im EBM. Arge Honorarverluste, wie sie die diabetologischen Schwerpunktpraxen zunächst befürchtet hatten, sind nicht mehr zu erwarten. Dennoch bleibt der BVND wachsam.