Keine Verlierer der Umverteilungslogik

EBM-Änderungen tun den diabetologischen Schwerpunktpraxen nicht weh

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Ab 2026 gilt die Neuregelung der Vorhaltepauschale im EBM.

Ab 2026 gilt die Neuregelung der Vorhaltepauschale im EBM. Arge Honorarverluste, wie sie die diabetologischen Schwerpunktpraxen zunächst befürchtet hatten, sind nicht mehr zu erwarten. Dennoch bleibt der BVND wachsam.