Regresse

Regresse wegen nicht zugelassener Therapieallergene wohl rechtens

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Für Immuntherapien sind zugelassene Präparate mit Blick auf das Regressrisiko die bessere Wahl.

Bislang bestand die Annahme, dass auch nicht zugelassene Therapieallergene erstattungsfähig seien. Nur eine Krankenkasse widersprach und stellte Prüfanträge. Die Sozialgerichte geben ihr nun Recht. Regresse nahen. 

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