Regresse wegen nicht zugelassener Therapieallergene wohl rechtens
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Bislang bestand die Annahme, dass auch nicht zugelassene Therapieallergene erstattungsfähig seien. Nur eine Krankenkasse widersprach und stellte Prüfanträge. Die Sozialgerichte geben ihr nun Recht. Regresse nahen.