Primärversorgung unterm Honorardeckel

Lohnen sich Ultraschall und Wundversorgung noch?

Bericht
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|Lesezeit: 4 Min
Die Sonografische Untersuchung der Schilddrüse mittels B-Mode-Verfahren in der Hausarztpraxis anzubieten, erfordert einen gewissen Einsatz.

Hausärztinnen und -ärzten wurde mit der Entbudgetierung ein Freiraum geschaffen, den sie im Sinne einer umfassenden Primärversorgung nutzen können. Allerdings sollte man sich nicht auf den entbudgetierten Bereich beschränken. Wie auch Sonografie und „Kleine Chirurgie“ einzubeziehen sind.

Wenn tatsächlich der Ausgangspunkt für eine künftige zentrale Patientensteuerung per Primärversorgung die Rufnummer 116 117 werden sollte, entscheidet das dort bekannte Versorgungspotenzial darüber, wohin eine Patientin oder ein Patient gelenkt wird. Hausärztinnen und -ärzte werden deshalb überlegen müssen, welche Leistungen sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Verfügung stellen wollen und können.

Das betrifft beispielsweise die beiden Behandlungsbereiche „Kleine Chirurgie“ und Sonografie. Sie stehen nicht auf der „Entbudgetierungsliste“, sind aber wichtige Elemente in der Primärversorgung. Die Frage lautet somit: Sollen Hausärztinnen und -ärzte diese Leistungen bei unklarer Honorierung in ihr Primärversorgungsangebot aufnehmen bzw. fortführen?

Die kleine Chirurgie hat kein Wirtschaftlichkeitsproblem

Bei der „Kleinen Chirurgie“ ist diese Frage weniger virulent. Die Utensilien für Leistungen wie die Versorgung chronischer oder akuter Wunden sind in jeder Hausarztpraxis vorhanden und die Materialkosten sind weitestgehend über den Sprechstundenbedarf abgedeckt. Es entsteht so gesehen kein Wirtschaftlichkeitsproblem. Man kann davon ausgehen, dass die Honorierung trotz Budget im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gewährleistet ist.

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