Mehr Arztgruppen dürfen zum Lungenkrebsscreening beraten
Seit Oktober 2026 können zusätzliche Arztgruppen zur Lungenkrebs-Früherkennung beraten. Der EBM regelt Erstberatung, Bericht und Abrechnung neu.
Seit 1. Oktober 2026 dürfen auch Praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung die Erstberatung (GOP 01876, 11,08 Euro) und die Berichterstellung (GOP 01875, 4,97 Euro) zur Lungenkrebs-Früherkennung durchführen und abrechnen. Damit erweitert sich der Kreis der Medizinerinnen und Mediziner, die Versicherte zum Screening beraten können. Der Bewertungsausschuss hat den EBM entsprechend angepasst. Wie sich die Screening-Beratung, Vorsorge und das DMP COPD organisatorisch und abrechnungstechnisch verzahnen lassen, zeigt dieser Beitrag anhand eines hausärztlichen Fallbeispiels.
Zudem wurde die Prüfzeit der GOP 01876 von vier auf fünf Minuten korrigiert. Somit ist sie je vollendete fünf Minuten bis zu einer Dauer von 15 Minuten höchstens dreimal in einer Sitzung berechnungsfähig. Die Erstberatung darf nur einmalig pro Person angesetzt werden.
Das Angebot richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren. Nach entsprechender Indikationsstellung können sie an die Radiologie überwiesen und mittels Niedrigdosis-Computertomografie untersucht werden.
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