Was ab diesem Jahr bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege zu beachten ist

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Das neu gestaltete Verordnungsformular „Muster 12“ gilt ab 1.Oktober 2017. Es umfasst Ausfertigungen für die Krankenkasse, den Pflegedienst und den Vertragsarzt.

Im März hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) für Palliativpatienten beschlossen. Ab Oktober kommen weitere Anpassungen hinzu, auch ein überarbeitetes Muster 12.