Krankengeld trotz fehlerhaftem AU-Nachweis

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Der AU-Durchschlag warnt vor Krankengeldverlust.

Bescheinigt der Arzt per Rückdatierung, dass eine Arbeitsunfähigkeit (AU) durchgängig gegeben war, kann das gegebenenfalls den Krankengeldbezug des Patienten retten. Trotz dieser positiven Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) sehen Patientenberater noch Regelungsbedarf.