Masernimpfpflicht: Das müssen Ärzte über Impfnachweis und Bußgeld wissen
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Seit dem 1. August gilt in Deutschland die zweite Stufe des Masernschutzgesetzes – und damit eine uneingeschränkte Impfpflicht gegen Masern. Niedergelassene Ärzte sind doppelt betroffen: Einerseits müssen sie Impfnachweise ausstellen, andererseits ungeimpftes Personal dem Gesundheitsamt melden.