Elektronische Verordnung hat Hürden

DiGA lieber weiterhin auf Papier verordnen

Bericht
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 2 Min
Nach Branchenangaben werden derzeit nur 14 % der elektronisch verordneten DiGA aktiviert.

Mithilfe der Praxissoftware lassen sich digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) elektronisch verordnen. Dennoch ist vielen Patientinnen und    Patienten mit einem Ausdruck mehr gedient. Denn etlichen fällt es schwer, sich mit ihrem Handy den Freischaltcode zu besorgen.    

Nach Angaben des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV)    werden derzeit nur 14 % der elektronisch verordneten DiGA aktiviert. Das habe dazu beigetragen, dass die Aktivierungszahlen von Januar bis Mai 2026 um 13 % sanken. Zum Vergleich: Die übliche Einlöserate beim Papierverfahren, also der Anteil der Verordnungen, die tatsächlich zur Therapie führen, beträgt 50 bis 70 %, berichtet Dr. Anna Haas, 1. Vorstandsvize des SVDGV.

Um eine digitale Verordnung einzulösen, benötigen die Versicherten die E-Rezept-App ihrer Kasse oder der Gematik. Die wiederum setzt die    Gesundheits-ID und eine PIN voraus. Viele Erkrankte sind dabei auf Hilfe der Hersteller-Hotlines oder der Praxisteams angewiesen, so Dr. Haas.

DiGA sollte so einfach zu bekommen sein wie ein Arzneimittel

Kurzfristig mag deshalb der Papierausdruck die einfachste Lösung sein. Die DiGA-Anbieter erwarten aber vom Gesetzgeber, dass er die Einlösung so einfach wie beim E-Rezept für Arzneimittel macht. Also ohne PIN und idealerweise direkt in der DiGA. Denn bestimmte alte Betriebssysteme werden aus Gründen der Datensicherheit nicht mehr unterstützt, z.B. Android unterhalb der Version 14. Das betrifft laut SVDGV rund 45 % aller hiesigen Android-Nutzenden bzw. etwa 20 Mio. gesetzlich Versicherte. Eine Verbesserung der Lage erhofft sich der Verband vom Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen.

AOK moniert Vertriebsmethoden per Telemedizin

Dr. Haas bestätigt, dass DiGA-Verordnungen nicht ohne diagnostische und/oder therapeutische Entscheidung ausgestellt werden sollten. Der AOK-Bundesverband hatte sich über „kommerzielle Rezeptdienste“ bzw. Telemedizinanbieter beklagt, die „außerhalb eines Behandlungskontextes operieren“. Mithilfe von Fragebögen, Selbstauskünften oder Screening-Verfahren generierten sie massenhaft formale Nachweise. Das habe bei Anwendungen, die direkt bei den Krankenkassen beantragt werden, zu „signifikanten indikations- und DiGA-spezifischen Ausreißern nach oben“ geführt. Der AOK-Bundesverband sieht hier Regelungsbedarf.    

 

Bei Google bevorzugen

Sie möchten bei der Suche nach aktuellen Entwicklungen häufiger unsere Beiträge sehen? Dann fügen Sie uns jetzt zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu.

Als bevorzugte Quelle auswählen
Wie funktioniert das? Häufige Fragen: Hier erfahren Sie mehr

Das könnte Sie auch interessieren