Praxisverkauf: Unklarheiten zu DSGVO-Pflichten bei Übergabe der Patientenakten
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Bei einem Praxisverkauf müssen die Patientenakten aufbewahrt oder „in gehörige Obhut“ gegeben werden. In der Regel gehen die Daten an die neue Praxisleitung. Was die DSGVO dazu sagt und wie sich das vertraglich niederschlagen muss, ist nach wie vor umstritten.