DSGVO

Praxisverkauf: Unklarheiten zu DSGVO-Pflichten bei Übergabe der Patientenakten

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Noch immer steht beim Praxisverkauf eine bundesweit gültige Regelung der DSGVO-konformen Vertragsgestaltung mit Blick auf Patientendaten aus.

Bei einem Praxisverkauf müssen die Patientenakten aufbewahrt oder „in gehörige Obhut“ gegeben werden. In der Regel gehen die Daten an die neue Praxisleitung. Was die DSGVO dazu sagt und wie sich das vertraglich niederschlagen muss, ist nach wie vor umstritten.