Patientin macht Arzt zum Erben – Verstoß gegen Berufsordnung?
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Eine Entscheidung des OLG Frankfurt hat großes Medieninteresse hervorgerufen. Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigte hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht. Das Gericht sah darin keinen Verstoß gegen die Berufsordnung, hat aber die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.