Berufsordnung

Patientin macht Arzt zum Erben – Verstoß gegen Berufsordnung?

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Ob die testamentarische Festlegung zum Miterbe eines Arztes durch eine Patientin rechtens ist, muss oft im Einzelfall entschieden werden.

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt hat großes Medieninteresse hervorgerufen. Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigte hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht. Das Gericht sah darin keinen Verstoß gegen die Berufsordnung, hat aber die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.