Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

Was tun gegen die rätselhafte Müdigkeit?

Ernährungs-Tipps für Bergwanderer

Erst die Hochdruck-Therapie prüfen!
Ein 53-jähriger Patient wünscht eine medikamentöse Behandlung seiner erektilen Dysfunktion. Die Häufigkeit seiner sexuellen Aktivitäten, klagt er, habe sich wegen Potenzproblemen über die letzten Jahre deutlich reduziert. Der Patient wird seit sechs Jahren wegen einer arteriellen Hypertonie mit einem β-Rezeptorenblocker behandelt. Er steht beruflich stark unter Stress und ist körperlich untrainiert. Vor der Behandlung seines Hochdrucks wies er eine Ruhe-Pulsfrequenz um 90/min sowie überschießenden Belastungsblutdruck auf, was seinerzeit die Wahl des Antihypertensivums zu Gunsten des Betablockers beeinflusste.

Was Bürohengste krank macht

Damoklesschwert Individualregress

Silikonimplantate besser als ihr Ruf?

Gerissene Bänder optimal flicken

Neues bei Verzug und Verjährung

Dicke Luft an der Weser

Kosten für Lagerung berechnen?
Arzt für Allgemeinmedizin,
München:
Ein Kollege hat mir gesagt, er würde bei der Abrechnung der in seiner Privatpraxis verabreichten (i.v., i.m., s.c.) Medikamente auf den Ampulleneinzelpreis 20 %25 aufschlagen. Dies sei gesetzlich so geregelt und der Aufschlag für Vorhaltung, Lagerung der Substanzen etc. Ist dies korrekt?