Stationäre Psychiatrie geht ins Geld
Die Ausgaben für stationäre Psychiatrie steigen seit Jahren stärker als die GKV-Einnahmen. Nun will die Bundesregierung die Vergütungszuwächse begrenzen.
Die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich stärker gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Zwischen 2015 und 2025 legten die Ausgaben jährlich um rund 6,1 % zu. Überprortional – denn die GKV-Gesamtausgaben stiegen im selben Zeitraum um 5,1 % und die beitragspflichtigen Einnahmen nur um 4,3 %. Seit 2023 hat sich der Anstieg beschleunigt: Die Ausgaben wuchsen 2023 um rund 12 %, 2024 um rund 9 % und 2025 nach vorläufigen Angaben um rund 12 %.
Auch die Brutto-Gesamtkosten der Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder entsprechenden kombinierten Betten sind deutlich gestiegen. Sie lagen 2015 bei rund 4,9 Mrd. Euro und 2024 bei rund 7,8 Mrd. Euro.
Preise treiben die Entwicklung
Als maßgeblichen Faktor nennt die Bundesregierung die Preiskomponente. Die Zahl der voll- und teilstationären Behandlungsfälle blieb seit 2019 dagegen konstant. Für 2025 lag sie bei knapp einer Million Fällen.
Damit wachsen die Ausgaben offenbar nicht wegen deutlich mehr Patientinnen und Patienten, sondern vor allem wegen höherer Vergütungen. Die Bundesregierung sieht deshalb Handlungsbedarf.
Bei den Fallzahlen zeigt sich ein gemischtes Bild. In der allgemeinen Psychiatrie wurde das vorpandemische Niveau nach Einschätzung der Bundesregierung bislang nicht stabil erreicht. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie verlaufe die Entwicklung seit dem Ende der Pandemie dagegen dynamisch.
Zur ambulanten Versorgung bleibt die Datenlage lückenhaft. Der Bundesregierung liegen keine differenzierten, validen Daten zu Wartezeiten auf ambulante psychiatrische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen vor.
Ambulante Unterversorgung wurde zuletzt in der Gruppe der Kinder- und Jugendpsychiater in drei von bundesweit 97 Planungsbereichen festgestellt, 54 Planungsbereiche waren für weitere Niederlassungen gesperrt. Bei den Nervenärztinnen und -ärzten bestand in einem der bundesweit 384 Planungsbereiche Unterversorgung, 316 Bereiche waren gesperrt.
Vergütung soll enger begrenzt werden
Mit dem kommenden Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV sollen die Vergütungsanstiege in allen Leistungsbereichen auf die Grundlohnrate (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied) begrenzt werden. Für die stationäre psychiatrische Versorgung bedeutet das zugleich eine Rückkehr zur anteiligen Refinanzierung von Tarifsteigerungen in Höhe von 50 %. Zusätzlich ist eine Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen, wenn Personalstellen nicht besetzt werden.
Eine umfassende Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung steht jedoch weiter aus. Die Bundesregierung verweist darauf, dass dieser Bereich nicht ins Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und Krankenhausreformanpassungsgesetz integriert wurde.