Dringliche Fälle erreichen Therapie oft zu spät
Eine neue Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt: Die Versorgung in der ambulanten Psychotherapie funktioniert meist zügig. Bei akuten Fällen warten viele Betroffene jedoch weiterhin deutlich länger als vorgesehen.
Während die meisten Patientinnen und Patienten rasch Zugang zu einer regulären Psychotherapie erhalten, bestehen bei der Akutbehandlung weiterhin gravierende Versorgungslücken. Laut einer aktuellen Analyse des Verbands der Ersatzkassen (vdek) auf Basis von rund 1,5 Millionen Abrechnungsdaten aus den Jahren 2022 bis 2024 warten 80 % der Erwachsenen und 85 % der Kinder weniger als vier Wochen auf eine probatorische Sitzung nach dem Erstgespräch.
Kritisch ist die Situation bei akuten psychischen Krisen. Obwohl die Akutbehandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen sollte, warten laut Analyse 61 % der Erwachsenen und 55 % der Kinder und Jugendlichen länger auf den Therapiebeginn. Besonders deutlich zeigt sich der Mangel bei Minderjährigen: Die Hälfte von ihnen erhält die notwendige Behandlung erst nach mehr als 20 Tagen.
vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert, den Zugang für schwer erkrankte und krisenhafte Patientinnen und Patienten zu verbessern. „Der Großteil findet zeitnah Unterstützung, aber wir müssen jene stärker in den Blick nehmen, die akute Hilfe brauchen.“
Maßnahmen für schnellere Termine gefordert
Der vdek fordert nun tiefgreifende strukturelle Anpassungen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen mindestens 50 % ihrer freiwerdenden Therapieplätze den Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen melden. So sollen insbesondere dringliche Fälle schneller und verlässlicher in eine passende Behandlung vermittelt werden. Aktuell liegt die Vermittlungsquote bei nur 38,4 %.
Zudem sollen die TSS künftig auch Gruppentherapien anbieten und koordinieren können. Diese Option werde bisher zu selten genutzt, obwohl sie Wartezeiten und Versorgungslücken deutlich verringern könne.
Parallel setzt sich der vdek für eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltungsverfahren ein. Das derzeit papierbasierte Antrags- und Gutachterverfahren soll zu einem vollständig digitalen Prozess umgebaut werden. Dies würde Bearbeitungszeiten reduzieren und die Therapieaufnahme vereinfachen. Das Bundesministerium für Gesundheit müsse dafür im Sozialgesetzbuch V die rechtliche Grundlage schaffen.
Auch beim bislang verpflichtenden Konsiliarverfahren sieht der vdek Änderungsbedarf. Die medizinische Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie sollte künftig freiwillig erfolgen.
KVN kritisiert vdek-Forderungen
Kritik an den Forderungen kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Deren Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch bezeichnete die Forderung des vdek nach mehr Terminmeldungen durch Psychotherapiepraxen als „absurd“ und verwies dabei auf jüngste Honorarkürzungen. Auf Betreiben der Krankenkassen seien die Vergütungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 % gekürzt worden. Wenn neben Honorarkürzungen weitere Forderungen und Reduktionen hinzukämen, werde das Terminangebot auf das Maß zurückgeführt, „für das eine Finanzierung da ist“, so der KVN-Chef.
Auch der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt kritisierte die Forderungen. „Die Beschneidung von aktiven Honorarvereinbarungen war schon ein einzigartiger Vorgang. Das hat es bisher in der Form noch nie gegeben. Aber der vdek setzt noch einen drauf. Psychotherapeuten sollen mehr Termine anbieten." Zugleich verwies Schmidt darauf, dass Wartezeiten von zwei bis drei Wochen für eine Akutbehandlung, wie sie der vdek ermittelt habe, im europäischen Vergleich sehr kurz seien.