BGH bestätigt Mordurteil: Kardiologe aus Habgier getötet
Ein Kardiologe aus Chemnitz wurde im März 2024 nachts in seiner Wohnung erstochen. Das Landgericht sah Mord aus Habgier durch seine Ehefrau, ihre Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber als erwiesen an. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Bewertung.
Im März 2024 wurde ein Kardiologe aus Chemnitz nachts in seiner Wohnung ermordet. Begangen hatten die Tat seine Ehefrau, eine bei ihr als Sprechstundenhilfe tätige Vertraute und deren Liebhaber. Alle drei wurden vom Landgericht Chemnitz wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes aus Habgier zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung nun. Lediglich ein nicht tatbezogener Teil der Einziehungsentscheidung wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Ehefrau wollte an Erbschaft gelangen
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die drei das Ziel, durch die Erbschaft an das Vermögen des Mediziners zu gelangen. Die Ehefrau, eine Tierärztin, befürchtete laut Anklage, dass sich ihr Ehemann mitsamt seinem Vermögen von ihr trennen könnte. In der Nacht auf den 8. März 2024 händigte sie den beiden Mitangeklagten die Schlüssel zur Wohnung des 69-Jährigen aus. Die Täter erstachen den schlafenden Arzt, ob beide eigenhändig handelten, blieb unklar.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.3.2026 – 5 StR 547/25