Das Rundum-Paket zum vollen Preis

Bei chronischen Erkrankungen leisten Hausarztpraxen mehr als nur Lotsendienste

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Einmal kalenderjährlich kann aber bei chronischen Erkrankungen die Nr. 15 zugesetzt werden, die inhaltlich diesen EBM-Leistungen entspricht.

Kommt eine Patientin oder ein Patient mit dem Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit in die Hausarztpraxis, sollten alle verfügbaren kurativen und ggf. auch präventiven Maßnahmen ergriffen werden. Denn so kann die Person gut versorgt werden. Zudem werden ab Oktober die Leistungen voll bezahlt. Hier ein Abrechnungsbeispiel.