Praxislabor: Urinstreifentest und BSG-Kontrolle sollten eine Selbstverständlichkeit sein
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Hausärzte können Laborleistungen der GOÄ-Abschnitte MI und MII abrechnen, auch wenn diese extern erbracht wurden. Im EBM hat das Praxislabor durch die Direktabrechnung in Laborgemeinschaften an Bedeutung verloren; doch es gibt sie noch: die in eigener Praxis erbrachten Tests, die als Einzelleistungen vergütet werden.