Hypoglykämie: Unfall trotz Umweg als Wegeunfall anerkannt
Ein Mann mit Diabetes verpasste wegen einer Hypoglykämie seine Abzweigung und kollidierte mit einem Lkw. Das Bundessozialgericht erkannte den Unfall trotzdem als Wegeunfall an.
Wenn eine Person mit Diabetes auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz eine Hypoglykämie erleidet und infolgedessen einen Unfall baut, gilt das als Wegeunfall. Und zwar auch, wenn die Person ihren Weg zuvor unfreiwillig verlassen hat. Die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung muss die Behandlungskosten übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Geklagt hatte ein Angestellter der Deutschen Post AG, der im niedersächsischen Bad Zwischenahn arbeitet. Auf der Fahrt nach Hause verpasste er seine Abzweigung und kollidierte mit einem entgegenkommenden Lkw. Er verletzte sich dabei schwer. Ein Notarzt stellte eine Unterzuckerung fest.
Normalerweise greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wenn Geschädigte zuvor von ihrem direkten Arbeitsweg abgewichen sind. In diesem Fall allerdings war der Zustand des Mannes entscheidend: Er habe seine übliche Strecke nicht willentlich verlassen, um beispielsweise etwas Privates zu erledigen, führte das Gericht aus. Stattdessen sei es ihm wegen der Hypoglykämie und der einhergehenden Bewusstseinsstörung nicht mehr möglich gewesen, darüber zu entscheiden, ob er zu seinem Haus abbiegt oder nicht. Der sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit habe deshalb durchgängig bestanden. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss den Versicherungsschutz gewähren und die Kosten der Behandlung tragen.
Das Bundessozialgericht hob die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auf und gab der Erstinstanz Recht. Das Sozialgericht Oldenburg hatte den Unfall bereits 2016 als Wegeunfall eingestuft.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.08.2026; Az. B 2 U 6/24 R
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