Terminservicestelle: Längere Pflicht-Sprechstundenzeiten tangieren Hausärzte kaum

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Entwarnung an alle Hausärzte: Ihr Praxisschild kann bleiben, wie es ist.

Seit dem 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft. Die Pflicht, wöchentlich 25 Sprechstunden bzw. fünf offene Stunden anzubieten, ist für die Hausärzte fast folgenlos. Wäre da nicht die schräge Forderung der KV, für Vermittlungen freie Termine einzuplanen.