Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

Finanzamt macht Ärger
Meine Praxis und meine Wohnung befinden sich in einem Haus, das meinem Mann und seiner Schwester gehört. Die Schwester meines Mannes wohnt nicht mit im Haus. Für die Gebäudesanierung hat mein Mann in den vergangenen Jahren aus Mieteinkünften und aus privaten Mitteln ca. 200 000 DM investiert. Ich bezahle an meinen Mann und seine Schwester sowohl für die Praxis als auch für die Wohnung Miete. Bisher hat das Finanzamt die Hauseinnahmen halbe-halbe auf meinen Mann und seine Schwester aufgeteilt. Bei unseren Steuern spielten diese negativen Einnahmen (aufgrund der großen Investitionen) eine Rolle und brachten jedes Jahr mehrere tausend Mark Gutschrift. Ab diesem Jahr will das FA eine andere Aufteilung durchsetzen, die für uns wesentlich ungünstiger ist, obwohl die Schwester meines Mannes in dieses Haus nie etwas investiert hat. Müssen wir die Vorgaben unseres Finanzamtes akzeptieren?

Darf ich ihn an den MDK weitergeben?
Es erreichen uns täglich Anfragen verschiedener Krankenkassen, mit der Bitte um Überlassung der Krankenhausentlassungsberichte ihrer Versicherten zur Weiterleitung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In diesem Fall haben die Mitarbeiter der Krankenkassen Gelegenheit, schützenswerte medizinische Daten einzusehen. Die Krankenkasse beruft sich in diesem Fall darauf, daß sie das Recht habe, ihre Leistungspflicht zu überprüfen. Ist eine Überlassung von Krankenhausentlassungsberichten an die Krankenkasse zulässig, ohne daß dies eine Verletzung des Arztgeheimnisses darstellt?

Eisenzufuhr mit Rost-Äpfeln sichern?
Arzt für Innere Medizin,
Köln:
Orale Eisenpräparate werden von vielen Patienten schlecht vertragen. Aus meiner Kindheit kenne ich einen Weg der Eisenzufuhr, auf den man zumindest damals große Stücke hielt: Ein Apfel wurde mit zahlreichen sauberen Nägeln gespickt und nach einer Woche, nach Entfernen der Nägel, gegessen. Wie sinnvoll ist die Anwendung dieses alten Hausmittels?

Welche Ansprüche hat sie an mich?
Für meine schwangere Arzthelferin, die am 15.11. in Mutterschutz ging, stellte ich eine Arzthelferin als 620-DM-Kraft ein. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht ausgefertigt. Mündlich wurde vereinbart, daß sie bei gegenseitigem Gefallen nach einer Einarbeitungszeit im Oktober die Stelle als Aushilfe annehmen könne. Am 29. Oktober teilte die Teilzeitkraft mit, daß auch sie etwa in der 5. Woche schwanger sei und dies erst seit wenigen Tagen wisse. Habe ich die Möglichkeit der Kündigung? Wie lange muß ich noch die 620 DM bezahlen? Welche Ansprüche hat die Teilzeitkraft?

Wie kriegt Baby große Augen?
Bei dem im September 1997 geborenen Buben besteht ein linksseitiger Mikrophthalmus. Nach den Untersuchungsbefunden ist das rechte Auge in allen Abschnitten normal entwickelt. Am linken Auge wurden im Alter von 5,5 Monaten folgende Befunde erhoben: Hornhautdurchmesser 6 mm, Ektropium uveae, Katarakt, persistierender hyperplastischer primärer Glaskörper mit Gewebestrang von der Papille bis zur Linsenrückfläche. Welche therapeutischen Maßnahmen sind sinnvoll?

Fristlos kündigen?
Ich beschäftigte in meiner Arztpraxis zwei Vollkräfte sowie eine Teilzeitkraft. Die langjährige Vollkraft, die ich vor 14 Jahren von meinem Vorgänger übernommen habe, hat schon seit längerer Zeit Alkoholprobleme. Die Arzthelferin erschien zuletzt wiederholt mit einer deutlich wahrnehmbaren „Alkoholfahne“. Zuverlässigkeit, Genauigkeit in der Ausführung der Aufgaben und auch das Auftreten der Helferin gegenüber den Patienten leiden spürbar. Schon vor einem Jahr habe ich versucht, die Helferin auf diese Problematik anzusprechen. Als diese jedoch ihr Verhalten nicht änderte, habe ich ihr eine erste Abmahnung geschickt. In der Folgezeit besserte sich die Situation auch wieder. Erst in letzter Zeit häufen sich wohl auch die privaten Probleme wieder und die Helferin erschient auch erneut mit deutlich wahrnehmbarem Alkoholgeruch in der Praxis zur Arbeit. Nach weiteren mündlichen Ermahnungen und Gesprächen, die die Helferin auch zu der Inanspruchnahme entsprechender fachärztlicher Hilfe bewegen sollten, erteilte ich ihr eine zweite Abmahnung und machte unmißverständlich klar, daß ich im Wiederholungsfalle eine fristlose Kündigung aussprechen werde. Kann ich die offensichtlich alkoholkranke langjährige Arzthelferin fristlos kündigen?

Gegen KV klagen?
Mit Interesse habe ich als Betroffener Ihren Artikel „Weil die KV Bayerns nicht flüssig ist: Punktwert stürzt um 20 %25 ab“ gelesen. Was ich bei Ihrem Artikel vermißt habe, ist eine Empfehlung, wie man jetzt am besten vorgehen soll. Raten Ihre Experten allen Betroffenen, gegen die Quartalsabrechnung Widerspruch einzulegen? Besteht jetzt noch eine Möglichkeit, zumindest für die Honorarauszahlung für das 3. Quartal 1998 bessere Konditionen zu erreichen?

Wer haftet?
Kann ein dementer Patient, der ein Blutdruckmeßgerät kaputt gemacht hat, durch seine Betreuer haftbar gemacht werden für einen Restschaden, nachdem eine Versicherung 2000 DM übernommen hat? Der Patient hat aufgrund seiner Tätigkeit bei der PGB ein belastungsfähiges Konto. Was sagen die Juristen dazu? Eine Versicherung des Gerätes von meiner Seite liegt nicht vor.

Muß Privatkasse Akupunktur zahlen?
Ich ersuche Ihren Rat wegen der Verweigerung einer Kostenübernahme von der GOÄ-Ziffer 269a - Akupunkturbehandlung zur Schmerzbekämpfung - von einer Privatkasse. Der Patient wird wegen Schmerzzuständen mit Akupunktur behandelt. Seine Kasse schickte dem Patienten ein Schreiben, die Akupunktur sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, da nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhend - keine Erstattung. Wie sollte man sich der Krankenkasse gegenüber verhalten, zumal der Gesetzgeber doch eigens eine Akupunktur-Ziffer in die GOÄ eingegliedert hat?

KV verweigert Zusatzbudget
Ich streite seit Sommer 97 mit der KV über das Zusatz- Budget der Ziffer 15 und habe es von Anfang an nicht bekommen. Meines Erachtens ist dies jedoch nicht korrekt, da ich in früheren Quartalen, die entscheidend für das Zubilligen der Ziffer 15 waren, diese Leistung wegen Fehlinterpretation der Legende zwar erbracht, jedoch nicht abgerechnet hatte. Gegegenüber der KV habe ich beispielhaft anhand anonymisierter Daten aus meiner Kartei die Leistungserbringung eindeutig dargestellt. Es ist mir nicht klar, wieso durch das fehlende Anschreiben der (erbrachten) Leistungen nunmehr ein Bedarf nicht nachgewiesen wurde. Können Sie mir helfen?

Kassen bereichern sich!
Bekanntlich behandeln wir GKV- Versicherte auch nach Unfall (nicht BG) im Rahmen unseres Budgets. Dies ist, betrachten wir einmal als häufige Unfallfolge ein HWS-Schleudertrauma, oft eine langwierige Therapie, verbunden mit vielen Arzt-Patienten-Kontakten, so daß bei den engen Budgets von einer den Aufwand deckenden Bezahlung keine Rede sein kann. Wie lassen sich die Krankenkassen von den Haftpflichtversicherungen die Kosten vergüten? Wäre es nicht möglich, daß wir unseren Aufwand nach GOÄ liquidieren? Der Patient kann sich das Geld vom Schädiger oder per Kostenerstattung wieder holen.

Muß ich im Pflegeheim eigenhändig dokumentieren?
Bin ich als „normaler“ Kassenarzt bei der Mitbetreuung von Altenheimbewohnern dem „Heimgesetz (HeimG)“, angesiedelt z.B. im Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, unterstellt? Kann ich unter Androhung eines berufsrechtlichen Vorgangs durch einen Justitiar einer Ärztekammer zu Abzeichnungen (Signieren) von Medikationseintragungen in heimeigenen Patientenmappen gezwungen werden, wenn ich selbst ausreichend für mich meine Befunde, Anordnungen etc. zweimal (handschriftlich in Karteikarte + Praxis-EDV) dokumentiere und ausgebildetes Pflegepersonal in guter Zusammenarbeit ausreichend informiere, das dann die erforderlichen Eintragungen in die Mappen vornimmt?

Darf ich´s überhaupt?
Ist es möglich, als Referent im Rahmen eines Gesundheitsseminars o.ä. für das Gesundheitsinstitut der Ehegattin in Erscheinung zu treten? Ich meine, von einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen gehört zu haben, daß dies nicht zulässig sei und für die gesamte Bundesrepublik gelte.

Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen?
1. Wie viele Urlaubstage stehen einer 21jährigen Auszubildenden zu, die nach Tarifvertrag beschäftigt wird und nach Lehrabschluß zum 31. August ausscheidet?
2. Ist das Weihnachtsgeld bzw. das Urlaubsgeld für Auszubildende tariflich vereinbart oder eine freiwillige Leistung? Wenn ja, dürfen diese Leistungen - einmal bezahlt - wieder gestrichen werden?
3. Ist ein Lehrvertrag beispielsweise bis zum 31.8. geschlossen, kann die Auszubildende mit Bestehen der Prüfung das Arbeitsverhältnis sofort beenden, wenn die Prüfung in diesem Jahr Anfang Juni stattfindet? Frage: Ist die Auszubildende verpflichtet, dem Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt mitzuteilen, ob sie bis zum Vertragsende bleiben will, oder kann sie in diesem Zeitraum täglich das Arbeitsverhältnis nach Belieben beenden?

Zahlt Sie auch meine Kosten?
Die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern bat mich um Übersendung von Patientenunterlagen (in einem Fall gegen einen anderen Arzt). Explizit wurde auch meine Karteikarte angefordert. Frage: Muß ich die gewünschten Unterlagen zusenden? Muß ich meine Karteikarte zusenden? (Das halte ich für eine Zumutung). Die Rechnung für Bericht, Porto und Auslagen soll aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bezahlt werden, obwohl es dem Patienten doch sicher auch um Schadensersatzleistungen geht.

Muß ich im Notfall trotzdem hin?
Folgende Situation: Hausbesuch sonntags bei einer Privatpatientin im Rahmen des Kassenärztlichen Notdienstes: Behandlung, Rechnung, später 1. und 2. Mahnung, Rechtsanwalt, Mahnverfahren, Patientin erklärt sich für zahlungsunfähig; ich erhalte letztendlich kein Geld. Ich werde nun ein Jahr später wieder im Notdienst zu der gleichen Patientin bestellt. Meine Frage: Kann ich die Behandlung verweigern, da ich ganz genau weiß, daß ich kein Geld erhalte?

Kann das ein Kortison-Kater sein?
Ich behandle einen 43jährigen Patienten, der vom Dermatologen wegen eines Pemphigus mit Aphthen im Mundbereich zehn Jahre lang 8mg Urbason® pro Tag verordnet bekam. Vor einem halben Jahr wurde das Medikament abgesetzt. Seither sind zwar keine Aphthen mehr aufgetreten, der Patient klagt jedoch über massive Gelenkbeschwerden bzw. Schmerzen im Bereich der Muskulatur von Oberarmen und Oberschenkeln, die auch nachts auftreten. Alle Laborwerte einschließlich Rheumaparameter lagen im Normbereich, eine Osteoporose konnte röntgenologisch und sonographisch ausgeschlossen werden. Äußerlich sind Muskeln und Gelenke unauffällig, keine Schwellung, keine Rötung, keine Überwärmung bei freier Beweglichkeit. Was könnte die Ursache sein?

Hafte ich dafür?
Das Rechenzentrum in Hünxe hat über die KV einen Schadensersatzantrag gegen mich gestellt. Es geht darum, daß aus meiner Praxis ein Kassenrezept über Sprechstundenbedarf an eine Apotheke herausgegeben wurde. Die Sprechstundenbedarfsverordnung war Hepatitis-B-Impfstoff; dieser durfte aber nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden, sondern nur auf den Namen des einzelnen Patienten. Dieses Rezept trägt jedoch keine Unterschrift. Ist es trotzdem gültig und reicht für eine Schadensersatzforderung aus?