Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

Was tobt auf dieser Glans?
Facharzt für Innere Medizin,
Bad Sachsa:
Bei meinem 33jährigen Patienten besteht seit Juli ´98 der Verdacht auf rezidivierenden Herpes genitalis: Zeitgleich mit einer unspezifischen Durchfallerkrankung entwickelten sich winzige Bläschen an Glans und Präputium, verbunden mit Juckreiz und leichter Rötung. Die Eigenbehandlung mit einem Antimykotikum brachte ebenso wie Aciclovir lokal nur eine leichte Besserung. Auch die unter dem Verdacht auf Balanitis durchgeführte Therapie mit Mykundex®, Fucidine® plus, Baycuten® blieb ohne wesentliche Wirkung. Lokale Procaininjektionen in Schaft und Präputium hatten zunächst einen sehr guten Effekt, der sich auf eine erneute Verschlechterung hin jedoch nicht wiederholte. Die Diagnose eines Herpes genitalis hatte der Urologe zunächst unter Hinweis auf fehlende IgM-Antikörper abgelehnt. Nunmehr sprach er davon, der Herpes habe sich ausgebreitet, eine erneute Antikörperuntersuchung blieb ohne Anhalt für eine frische Infektion. Aciclovir per os in voller Dosierung (5xa0xxa0800xa0mg) hatte nur kurzfristigen Erfolg. Erneute Salbenbehandlung mit Aciclovir, dennoch und obwohl seit Wochen kein GV Zunahme der Beschwerden. Wiederholte Blutuntersuchungen, Urin, Elektrophorese und Sono o.B.

Wie gefährdet lebt sein Herz?
Arzt für Allgemeinmedizin,
Stuttgart:
Ein 51jähriger Patient erlitt kürzlich einen Hinterwandinfarkt. Bis dahin unbemerkt hatte sich eine KHK entwickelt, die sich angiographisch in einer 2-Gefäß-Erkrankung der rechten Kranzarterie und des Ramus interventricularis manifestierte und mittels Dilatation und Stentimplantation behandelt wurde. Seine Hypertonie wird seit einem Jahr mit Norvasc® und Beloc-Zok® therapiert. Ein erhöhtes LDL-Cholesterin von 205 mg/dl konnte durch den Einsatz von Sortis® 20 auf 90 mg/dl gesenkt werden. Gleichzeitig bestehen ein niedriges HDL-Cholesterin von 35 mg/dl und Triglyzeride von 189 mg/dl. Der Patient raucht nicht, treibt unregelmäßig Sport und ist beruflich stark belastet. Die Familienanamnese ist positiv. Mütterlicherseits traten über zwei Generationen Herzinfarkte vor dem 65. Lebensjahr auf. Wie hoch ist das kardiale Risiko des Patienten? Wie sollte die Behandlung aussehen?

Brauche ich noch eine Haftpflicht?
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hamburg:
Wie lange muß nach Ausscheiden aus dem Berufsleben die Berufshaftpflichtversicherung aufrechterhalten werden? Normalerweise müßte doch auch nachträglich die Versicherung in Anspruch genommen werden können, wenn zum Zeitpunkt des vermeintlichen Kunstfehlers ein Versicherungsschutz bestand.

Darf mich ein Kollege anstellen?
Um gleich zu sagen, wie es ist: Ich bin pleite. Ich war als Arzt für Allgemeinmedizin niedergelassen, behandelte jedoch nur Patienten mit Venenleiden. Mit Einführung der Praxisbudgets ging es nur noch bergab. Die mir zugestandenen Punkte für die Phlebologie waren bereits nach 20 Tagen verbraucht. Eine Zeit lang butterte die Bank Monat für Monat 50xa0000xa0DM zu, dann drehte sie den Hahn ab und leitete das Konkursverfahren ein. Jetzt wird mein Fall vor Gericht verhandelt. Ein befreundeter Chirurg möchte mir helfen. Der Kollege hat ein phlebologisches Sonderbudget, das er nicht ausschöpft. Der Kollege will mich offiziell anstellen. So könnte ich etwas Geld verdienen und wäre automatisch pflichtversichert. Meine teure Privatkrankenkasse kann ich mir nicht mehr leisten. Wie wird diese feste Anstellung bei der KV beantragt?

Kliniker macht meine Abrechnung nieder
Internist,
Passau:
Seit vielen Jahren betreue ich einen mittlerweile 85jährigen multimorbiden Privatpatienten (Herzschrittmacherträger, metabolisches Syndrom mit Diskrepanz zwischen Ist- und Sollgewicht, Fettstoffwechselstörung, nicht fixierte arterielle Hypertonie, chronische Hepatitis C mit Interferon- und Ribavirintherapie, Colitis, Rektitis, Papillitis, Varikosis, Ödeme). Der Patient wohnt in einem Dorf ca. 25 km von meinem Praxisort entfernt. Er bittet mich deshalb, wöchentlich bis 14tägig zu einem Hausbesuch zur Durchführung der notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu kommen. Die private Krankenversicherung war damit nicht einverstanden und schaltete einen Gutachter einer medizinischen Universitätspoliklinik ein. Der Gutachter erstattete anhand von Liquidationsdiagnosen ohne Kenntnis weiterer Krankheitsunterlagen ein umfangreiches Gutachten, wobei er die Hausbesuche insgesamt anerkannte, teilweise aber nicht die dabei anfallenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Ist es statthaft, ein medizinisches Gutachten mit speziellen Fragestellungen nur anhand einfacher Liquidationen zu erstellen?

Wie kann ich meiner Frau helfen?
Allgemeinarzt aus M.:
Seit ca. einem Jahr leidet meine Frau an starken Schmerzen im linken Bein, vom Trochanter über den Gesäßmuskel, Knie, Außenseite Wade bis zum Knöchel. Sie weiß nachts nicht, in welche Stellung sie das Bein bringen soll. Der Ischiasnerv auf der linken Seite setzt ihr ebenfalls zu. Am Tag ist es etwas weniger schlimm. Sie war bereits beim Orthopäden, Neurologen und Neurochirurgen. Ein CT ergab keinen Befund. Diagnostiziert wurden eine N.-ischiadicus-Neuralgie, ein M.-piriformis-Syndrom und ein chronisches Schmerzsyndrom. Querfriktionen, Wärmebehandlung, Spritzen, Krankengymnastik, Periduralanästhesie, Medikamente brachten keinerlei Linderung. Spritzen wirken nicht länger als 15 Stunden, Akupunktur verschlimmerten die Schmerzen noch. Wie kann ich meiner Frau helfen?

Kasse will Kernspin nicht zahlen
Arzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe
Vöhringen:
Ist es zulässig, daß die BKK POST Tübingen bei einer Patientin zweimal (1997 und 1999) die medizinisch indizierte und von mir per Überweisung veranlaßte Kernspintomographie bei Galaktorrhoe verweigert? Pikanterweise hat die Postbeamtenkrankenkasse in Stuttgart einer anderen Patientin die Kernspintomographie der Mammae ohne Wenn und Aber genehmigt. Was kann die Patientin tun, um die Untersuchung doch noch genehmigt zu bekommen?

Neuroleptikum weiterverordnen?
Sibbesse:
Bei meiner jetzt 35jährigen Patientin wurde 1989 eine paranoid-halluzinatorische Psychose mit Zwangssymptomen und Depression diagnostiziert. Die Patientin wird mit Decentan® 8 bis 12xa0mg/die behandelt und ist derzeit beschwerdefrei. Sie lebt in einer festen Beziehung und äußerte einen Kinderwunsch. Könnte die noch laufende Medikation für eine Schwangerschaft ein Risiko darstellen?

Wie überzeuge ich Prüfer und Sozialrichter?
Arzt für Orthopädie
Warendorf:
Mit einem neuen Trick versagen mir Beschwerdeausschuß und Sozialgericht bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Anerkennung meiner Praxisbesonderheit „Psychosomatische Medizin“. Waren sie bis vor kurzer Zeit geneigt, mir die Praxisbesonderheit zu attestieren, so behaupten sie heute ohne entsprechenden Beleg, daß es sich lediglich um einen Praxisschwerpunkt handle. Praxisschwerpunkte hätten jedoch alle Ärzte. Insofern läge eine zu berücksichtigende Besonderheit meiner Praxis nicht mehr vor. Die Definition des Praxisschwerpunktes und die einer Praxisbesonderheit gibt man mir jedoch nicht. Können Sie mir helfen?

Hilft mir das aus der Plausibilitätsprüfung?
Praktischer Arzt aus B.:
Ich habe eine sehr kleine Praxis mit 260 bis 300 Scheinen, Schwerpunkt Naturheilverfahren und psychosomatische Grundversorgung und vor allem austherapierte Krankheitsfälle, die woanders keine therapeutische Hilfe mehr bekommen. Nach den KV-Angaben sind die sprechende Medizin-Ziffern. 10, 11, 17, 817, 851 um zwischen 100 und 300xa0%25 überzogen. Ich habe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für das 4. Quartal 1998 mit einer Kürzung von 50 bis 60xa0%25 der Gesamtleistung bekommen. Nun steht eine Plausibilitätsprüfung an. Wie wehre ich mich?

Wie gehe ich jetzt vor?
Internist,
Regenstauf:
Bei meiner 69jährigen Patientin wurde vor einigen Monaten ein MALT-Lymphom festgestellt. Nach zweimaliger Helicobacter-Eradikation waren die Biopsate zwar frei von Helicobacter pylori, das Lymphom war jedoch weiter nachweisbar. Ein genaues Staging erfolgte bisher nicht, da die Patientin allen eingreifenden diagnostischen sowie medikamentösen und chirurgischen Therapiemaßnahmen sehr kritisch gegenübersteht. Wie sollte lege artis vorgegangen werden?

Was die Kasse zahlt
Arzt für Allgemeinmedizin,
Wangen:
Ich habe - wie ich meine korrekt - einer 17jährigen angehenden Arzthelferin ein Privatrezept ausgestellt über Hepatitis A-B-Kombinationsimpfstoff und ihr mitgeteilt, daß die Kosten für die notwendigen Hepatitis B-Impfungen vom Arbeitgeber zu tragen seien. Den Anteil für die Hepatitis A-Impfung müsse sie selbst tragen. Die Kollegin, bei der die Azubi arbeitet, wandte sich an deren Kasse, welche die Übernahme der gesamten Kosten zusagte. Der Leiter der Krankenkasse bestätigte mir, daß die rechtliche Grundlage einwandfrei sei. Von zwei KVen bekam ich unterschiedliche Auskünfte: Meine KV meint, bis zum 18. Lebensjahr seien beide Impfstoffe verordnungsfähig, die Nachbar-KV teilt meine oben genannte Auffassung. Ich bitte um Stellungnahme.

Durch Fleiß immer weniger Honorar
Arzt für Allgemeinmedizin,
Kassel:
Die HVM-Regeln zur Fallzahlbegrenzung können in manchen Fällen sogar dazu führen, daß man insgesamt weniger Honorar ausbezahlt bekommt, wenn man weitere Patienten annimmt. Es wird also nicht nur eine zusätzliche Abrechnungsmöglichkeit beschnitten, sondern der Arzt steht schlechter da, weil er die Patienten nicht weggeschickt hat. Was tun?

Wie abrechnen?
Handelt es sich bei dieser Art von Befunden um den ausführlichen Befundbericht lt. GOÄ 75 oder kurzen Befundbericht lt. GOÄ 70? „Die Thoraxaufnahmen in 2 Ebenen ergaben: Zwerchfell bds. glatt begrenzt, Winkel frei, Lungenfelder frei von Infiltrationen, normale Gefäßzeichnung. Hili regelrecht konfiguriert ohne Zusatzverschattung. Herz von normaler Form und Größe. Aorta und Mediastinalschatten unauffällig. Beurteilung: Radiologisch unauffälliger Befund von Lunge, Herz, Gefäßband und Thoraxskelett.“ Oder: „Thorax: Glatte Zwerchfellbegrenzung, freie Atemverschieblichkeit, kein Ergußnachweis, Lungenfelder frei von Infiltraten, Tbc oder Tumorzeichen. Hili, Mediastinum unauffällig. Herz in normalen Grenzen, keine path. Pulsationen. Aorta unauffällig. Beurteilung: Normaler Rö.-Befund der inneren Thoraxorgane. Nebenbefund: Betonte BWS-Kyphose bei Zust. nach früher abgelaufenem M. Scheuermann.“

Wie Ärzte um ihr Honorar geprellt werden
Internist
Rosenheim:
Immer wieder bringen Patienten den Vordruck eines ärztlichen Befundberichts für eine Kurmaßnahme durch die gesetzliche Krankenkasse, den ich kostenfrei erstellen soll, wie ein aufgedruckter Hinweis deutlich macht. Dazu ist ein ausführliches Studium der Unterlagen des Patienten nötig, mit Angaben von Haupt- und Nebendiagnosen, von bisherigen zurückliegenden Therapien, mit Auskünften über die psychosoziale Situation und über Untersuchungsbefunde, mit der Überlegung über die Kurart, die Kureinrichtung und die Kurdauer und der eventuellen Übersendung von Kopien von Untersuchungsbefunden. Ich bitte Sie, uns Ärzten mitzuteilen, welche Möglichkeiten bestehen, diese geleistete Arbeit bezahlt zu bekommen.