Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

Muß ich ihr die Kartei neu abschreiben?
Internisten
Kötzting:
Eine im Groll von uns geschiedene Patientin verlangt die „lückenlose Herausgabe der gesamten Krankenunterlagen, einschließlich der Röntgenaufnahmen“. Sie droht bereits mit gerichtlichen Schritten und weist auf zwei Urteile hin (BGH vom 23.11.82, BGH NJW 1983-328 und NJW 1983-336). Laut dieser Urteile würden ihr „alle Unterlagen zustehen, und zwar in leserlicher Form“. Wir haben bis dato keine Anfrage eines evtl. betreuenden Arztes, dem wir selbstverständlich die notwendigen Informationen und vorübergehend die Röntgenbilder sowie ggf. Krankenhausberichte in Ablichtung zukommen lassen würden. Müssen wir der Patientin die Kartei übergeben bzw. kopieren oder sie am Ende eigens neu (für die Patientin verständlich) verfassen?

Vor Gericht Beweis genug...
praktischer Arzt
Aschaffenburg:
Als das sog. Einwurf-Einschreiben neu aufkam, hatten Sie in einem Beitrag „Neues Einwurf-Einschreiben - Bei Kündigungen ratsam“ diese Zustellungsform empfohlen. Nun habe ich in der Offenbach Post einen Artikel gefunden, in dem festgestellt wird, daß Einwurf-Einschreiben vor Gericht eben keine Beweiskraft haben. Die Unterschrift des Postboten, mit der er den Briefeinwurf bestätigt, gelte nicht als öffentliche Urkunde. Wenn der Empfänger den Zugang bestreite, stehe vor Gericht gleichgewichtig Aussage gegen Aussage. Ich bitte um eine Stellungnahme Ihres beratenden Rechtsanwalts Gläser, von dem die Empfehlung in MT stammte.

Nur mit Narkose oder Plexusblockade?
Facharzt für Orthopädie
Frankfurt/Oder:
Die EBM-Nr. 2460 (Mobilisation eines kontrakten Gelenkes in Narkose oder Regionalanästhesie als selbständige Leistung) wurde bisher von mir bei der Behandlung vorwiegend kontrakter Schultergelenke (Frozen shoulder) abgerechnet. Als Regionalanästhesie wurde das Schultergelenk entweder mit einem Lokalanästhetikum z.B. Xylonest® intraartikulär aufgefüllt oder der Schulterbereich durch das Umspritzen des N. subscapularis mit einem Lokalanästhetikum anästhesiert.
Die KV Brandenburg streicht den Orthopäden nun ab 1/99 diese Nr. als fachfremde Leistung. Grundlage dieser Auffassung ist der Kommentar im Wezel/Liebold dazu. Hier wird vorausgesetzt, daß ein Anästhesist in Form einer Narkose oder hohen Plexusanästhesie die geforderte Regionalanästhesie erbringt. Bisher wurde die Nr. 2460 in Verbindung mit der Nr. 451 erbracht und abgerechnet. Ich bin weiter der Auffassung, daß auch mein oben geschildertes Vorgehen die geforderte Regionalanästhesie erfüllt.

Urlaub muß ausgezahlt werden!
Praktische Ärztin
Niemegk:
Mit meiner am 7.12.98 eingestellten Arzthelferin hatte ich eine Probezeit von sechs Monaten, also bis 7.6.99, vereinbart. Am 28.5.99 kündigte sie zum Ende der Probezeit. Für die Zeit vom 28.5. bis 4.6.99 legte sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Nunmehr verlangt sie Urlaubsabgeltung. Muß ich zahlen?

Welche Gefahren drohen dem Nachwuchs?
praktischer Arzt
Sundern-Allendorf:
Ringelröteln führen bei uns in der Gegend zur Verunsicherung der Bevölkerung, aber auch der Ärzte und Gesundheitsämter. Wie gefährlich ist die Erkrankung für schwangere Frauen? Besteht das Risiko, daß mißgebildete Kinder zur Welt kommen? Welche prophylaktischen Maßnahmen sind sinnvoll?

Wie kann ich der KV Dampf machen?
Ich streite mit der KV über die Höhe von Zusatzbudgets. Gegen einen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und eine Begründung der für mich nachteiligen Entscheidung erbeten. Seit drei Monaten warte ich auf Antwort. Bei der letzten Quartalsabrechnung wieder derselbe "Fehler". Soll ich erneut Widerspruch einlegen? Auch bei zwei Prüfungsverfahren warte ich schon lange auf den Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.

Zum Notdienst verdonnert?
Ich bin seit 1990 in einem stadtnahen Gebiet als Ärztin für Psychotherapeutische Medizin niedergelassen. Meine Kollegen, die im Bereich der beiden Großstädte in der Umgebung niedergelassen sind, müssen nicht am ärztlichen Notfalldienst teilnehmen. Da ich auf dem Land praktiziere, bestanden die anderen niedergelassenen Kollegen darauf, daß ich am Notfalldienst teilnehme, weil die Notfalldienstgemeinschaft sehr klein ist.
Ich habe bei meiner KV Widerspruch gegen die Teilnahme am Notfalldienst eingelegt mit der Begründung, daß ich mit den psychotherapeutischen Kollegen gleichbehandelt werden will. Diese bekamen dann einen Brief von der KV, daß sie demnächst zu Notfalldiensten in der Ambulanz eingeteilt werden. Daraufhin habe ich meinen Widerspruch zurückgezogen, weil ich nicht wollte, daß die Kollegen belastet werden. Seit 1991 bin ich also eine der wenigen ärztlichen Psychotherapeuten in unserem Bundesland, die am Notfalldienst teilnehmen müssen. Seit 1999 gilt ja das Psychotherapeutengesetz, in dem die Psychologen den Ärzten weitgehend gleichgestellt werden und auch Mitglieder der KV werden. Natürlich müssen die Psychologen nicht am Notfalldienst teilnehmen, weil sie ja keine Ärzte sind. Da ich in Zukunft mehr oder weniger die gleiche Tätigkeit ausübe wie die von der KV zugelassenen Psychologen, frage ich mich, ob ich jetzt mit einem Widerspruch gegen die Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst möglicherweise Erfolg haben könnte.

Wie verteilen wir den Gewinn?
Ich bin Juniorpartner in einer Gemeinschaftspraxis. Mein Kollege will drei Monate Urlaub machen. Da ich die Praxis dann alleine führe, möchte ich für meine Mehrarbeit einen finanziellen Ausgleich. Wie könnte der berechnet werden? Der Umsatz beträgt ca. 800 000 DM, der Gewinn 537 000 DM. Ich bin mit 50 %25 am Gewinn beteiligt.

Was verdient so ein junger Kollege?
Wir möchten in unserer Gemeinschaftspraxis einen Weiterbildungs-Assistenten für etwa 18 Monate beschäftigen. Dafür bekommen wir von der KV 2000 DM Zuschuß. Welches Gehalt sollen wir dem jungen Kollegen bezahlen? Wir erwirtschaften um die 800 000 DM, davon stehen unterm Strich 550 000 DM Gewinn.

Hilft nur Transplantieren?
Arzt für Allgemeinmedizin
Endingen:
Meine 44jährige Patientin leidet an Zystennieren und einer riesigen Zystenleber, die sonographisch bis ins Becken reicht und den gesamten rechten Ober- und Mittelbauch einnimmt. Die Größe der Leber macht der Patientin zunehmend Beschwerden beim Sitzen und Autofahren. Auch kann sie nur noch kleine Mahlzeiten zu sich nehmen und wird zunehmend kurzatmig. Die Leberfunktion ist nicht eingeschränkt, die Zystennieren arbeiten regelrecht. Von einer Universitätsklinik wurde die Entlastung durch Punktion der Leberzysten für nicht sinnvoll erachtet. Gibt es eine Möglichkeit, die Leber zu verkleinern oder bleibt letztendlich nur die Transplantation?

Sind die Metall-Nippel unhygienisch?
Facharzt für Innere Medizin
Neunkirchen:
Beim Aufreißen von Getränkedosen und Hochziehen des Metallringes taucht die Verschlußzunge in die Flüssigkeit ein. Hierbei ist eine potentielle Kontamination nicht auszuschließen. Gibt es Untersuchungen, ob durch diesen nach innen gedrückten Dosen-Nippel Hygieneprobleme entstehen können? Schon vor geraumer Zeit regte ich an, beim Abfüllvorgang den gesamten Schließ- und Öffnungsmechanismus der Dose mit einer Folie (Hygienesiegel) zu versiegeln.

Kann sie meine Partnerin werden?
Eine meiner Helferinnen hat Kenntnisse in speziellen Massage- und Atmungstechniken, Ernährungsthemen und Methoden der Konzentrationsverbesserung erworben, die durch eine psychologische Zusatzausbildung vertieft wurden. Nun möchte ich in den IGEL-Zeiten außerhalb der offiziellen Sprechzeiten ein 2. Standbein für das Überleben meiner Praxis schaffen und dabei mit meiner Helferin als Partnerin (nicht als Angestellte) kooperieren. Meine Kammer sagt, dies sei verboten. Stimmt das?

Welche sind die richtigen?
Arzt für Allgemeinmedizin
Rastatt:
Meine 14jährige Tochter hat eine mit 5,0 dpt korrigierte Myopie ohne andere Fehlsichtigkeiten. Aus funktionellen (Sport) und ästhetischen Gründen wünscht sie sich Kontaktlinsen, die sie auch gut toleriert. Ihr Augenarzt verordnete sogenannte „weiche“ Linsen, der Optiker schlug dagegen die Verwendung von „Wegwerflinsen“ vor, da bei diesen das Risiko einer Augeninfektion geringer sei. Der Augenarzt lehnt die Wegwerflinsen als ungünstig für ein jugendliches Auge ab. Stellt sich hier ein medizinisches oder ein wirtschaftliches Problem (Konkurrenz Augenarzt/ Optiker)? Welche Versorgung ist für Jugendliche optimal?

Werbeverbot austricksen?
Ein Kollege (plast. Chirurg) und ich (Dermatologin) wollen für ein „Institut für Ästhetik und Gesundheit“ beratend tätig werden. Das Institut wirbt unter anderem für Dermatokosmetik und Schönheitskorrekturen in ausgewählten Zeitschriften. Bei Bedarf sollen wir die Klientel über mögliche Maßnahmen beraten. Wir bekommen dafür ein Beraterhonorar. Die eigentliche Maßnahme soll bei uns in den Praxen erfolgen. Die Bezahlung erfolgt analog GOÄ mit Vertrag. Gibt es Einwände gegen diese Tätigkeit, z.B. standesrechtliche oder fiskalische?

Gegen Abrechnung klagen?
In meiner Klientel finden sich viele mit Status 1 versicherte Mitglieder, die jedoch schon lange faktisch Rentner sind. Als freiwillig Versicherte haben sie jahrzehntelang ihrer Kasse die Treue gehalten und Höchstbeiträge gezahlt. Nun erhalte ich für sie ein kleineres Praxis- und Laborbudget, bei den Medikamenten 73,24 DM anstatt 230 DM pro Fall und Quartal als Richtgröße. Alleine die Minderbewertung der Ordinationsgebühr macht in meiner Praxis pro Quartal eine Differenz von 3000 DM aus. Hat es Sinn, vor das Sozialgericht zu gehen? Wie ist der dafür notwendige Ablauf? Was passiert mit früheren Quartalen?

Strafanzeige vergammelt
Ich habe einen Patienten angezeigt, weil er nach meinen Informationen bei Behandlungsbeginn wußte, daß er später nicht würde zahlen können (Offenbarungseid). Die Justizorgane sehen aber keinen Handlungsbedarf.

Bei Zusatzbudgets benachteiligt?
Ich betreibe eine allgemeinmedizinische Praxis mit Schwerpunkt Chirotherapie, ambulantes Operieren und Unfallbehandlung. Dabei erbringe ich auch Röntgenleistungen. Mein Praxispartner darf jedoch nicht röntgen, weshalb wir nur das halbe Zusatzbudget bekommen, statt 88 Punkte/Fall nur 44 Punkte/Fall. Ich stehe mit unserer modernen 2 Platz Röntgenanlage vor einem wirtschaftlichen Fiasko. Kann dies so Rechtens sein?

Müssen Spezialisten Hausärzte vertreten?
Derzeit nehmen bei uns am Ort alle Ärzte - Hausärzte wie Spezialisten - am Notdienst am Samstag, Sonntag, Feiertag und am Mittwochsdienst teil. An den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag wird der Dienst an den sprechstundenfreien Zeiten von den hausärztlich tätigen Kollegen alleine in kollegialer Vertretung geregelt. Die nicht hausärztlich tätigen Gebietsärzte nehmen an diesem Dienst nicht teil. Sind nicht hausärztlich tätige Gebietsärzte rechtlich dazu verpflichtet, die hausärztlich tätigen Kollegen am Mittwochsdienst und wochentags zu vertreten und die hausärztliche Tätigkeit an den sprechstundenfreien Zeiten zu übernehmen? Muß ein Hintergrunddienst eingeteilt werden?