Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

Schriftlich dingfest machen
Wir haben folgendes Problem: Heute suchte uns eine Patientin auf, deren Antrag auf ambulante Badekur von der Krankenkasse abgelehnt worden war. Die Sachbearbeiterin der Kasse teilte der Patientin mit, der Hausarzt solle ihr doch die entsprechenden Verordnungen ausstellen (10 x Moorbäder, Fango, Massagen etc.). Da das Budget auch für uns Grenzen hat, lehnen wir eine solche Vorgehensweise ab. Wie sollen wir uns der Kasse bzw. Patientin gegenüber korrekt verhalten?

Helferin vergißt Arbeitsbeginn - Fristlos kündigen?
Eine seit 1991 beschäftigte Arzthelferin beendet in Kürze nach zwei Schwangerschaften den Erziehungsurlaub. Sie hat sich noch nicht bei mir gemeldet. 1991 betrug die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Die Gehaltszahlung erfolgte nach Tarifvertrag. Bin ich verpflichtet, die Mitarbeiterin auf das Ende des Erziehungsurlaubes hinzuweisen? Mit welchen Fristen kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Gibt es die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, z.B. wenn die Helferin nach dem Erziehungsurlaub nicht zur Arbeit erscheint?

Ärzte gegenüber Psychologen benachteiligt
Arzt für Psychotherapeutische Medizin
Buchen:
Ich habe die Zusatzausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, rechne auch seit mehr als fünf Jahren (früher als ermächtigter Arzt) kinderpsychotherapeutische Leistungen mit der KV ab. Mein Antrag auf Führen der Bezeichnung Kinder-Jugendlichen-Psychotherapie auf dem Praxisschild wird von der Bezirksärztekammer abgelehnt, mit Verweis auf die Berufsordnung. Es wird mir erklärt, daß diese Bezeichnung einer ärztlichen Weiterbildung nicht existiere, somit die von mir (Zitat) „angestrebte Begriffsbildung“ für mich nicht erlaubt sei. Dies bringt mir durch das seit Januar 99 geltende Psychotherapeutengesetz Nachteile. Im Gegensatz zur nichtärztlichen Psychotherapiepraxis für Kinder und Jugendliche darf ich diesbezüglich therapeutisch tätig sein, nur aufs Schild schreiben darf ich es nicht. Die Kammer erachtet dies als nicht relevant. Können Sie mir einen Rat geben, der mich aus dieser Benachteiligung herausführt?

Müssen wir Gehalt zahlen?
Eine unserer Arzthelferinnen ist seit dem 18.5.1998 erkrankt. Zum 17.2.1999 wurde sie als arbeitsunfähig aus der Kur entlassen. Ab 1.3.1999 soll eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ stattfinden. Zu diesem Komplex haben wir mehrere Fragen. Verfällt der Urlaubsanspruch der Arzthelferin für 1998? Müssen wir volles Gehalt zahlen?

Treibt ein Karzinoid das Blut ins Gesicht?
Facharzt für Allgemeinmedizin
Sigmaringendorf:
Seit ca. 4 bis 5 Jahren leidet ein 49jähriger Patient an anfallsartigen Gesichtsrötungen und damit verbundenem Hitzegefühl im Bereich der Wangen. Diese Rötung kann grundsätzlich in jeder Situation und unabhängig von einer bestimmten Nahrungsaufnahme auftreten. Sie hält dann über mehrere Stunden an. Der Patient klagt über keine gastrointestinalen Symptome, wie sie für das Karzinoid typisch sind. Laborchemisch fand sich für die 5-Hydroxiindolessigsäure ein Normalwert, das Kreatinin ist grenzwertig, das Cholesterin liegt bei 231 mg/dl. Im Rahmen einer Blutspende wurde bei dem Patienten eine Hepatitis C nachgewiesen, wobei der Hepatitis-C-Antikörper RIBA (Immunoblotting) im August 97 nicht nachweisbar war. Könnte hier ein Zusammenhang bestehen?

Vergiftet sie uns schleichend?
Ärztin für Hautkrankheiten
Hamburg:
In der Presse wird immer wieder über die Freisetzung von Blei aus bleihaltigen Glasuren zum Beispiel bei Geschirr aus südlichen Ländern berichtet. Wie groß ist das Problem wirklich? Gibt es eine Methode, das Geschirr so zu behandeln, daß keine Gefahr mehr besteht?

Darf ich werben?
Chirurg
Freiberg:
Der Gesetzgeber hat entschieden, daß die Durchführung von Piercings eine ärztliche Handlung sein soll. In zunehmendem Maße kommen Anfragen, ob das in meiner Praxis durchführbar wäre. Hinsichtlich der schlechten Entwicklung der Honorarsituation bin ich prinzipiell gewillt. Mich interessiert die Verbuchung der Einnahmen. Ist es einfach möglich, das Honorar als Praxiseinnahme zu verbuchen und als Praxisgewinn steuerlich zu berücksichtigen? Oder muß ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit der Werbemöglichkeit für den neuen Tätigkeitszweig aus? Ich könnte mir vorstellen: „Piercings von Arzt gestochen, Tel.xa0...“ Damit könnte vielleicht das Werbeverbot für eigentliche ärztliche Leistungen nicht getroffen werden.

Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Ich habe meine Praxis in das Zentrum des Ortes verlegt und soll für zwei „virtuelle“ Parkplätze, die überhaupt nicht neben meiner Praxis gebaut werden, 16 000 DM bezahlen. Oder werden die Parkplätze etwa überhaupt nirgendwo errichtet? Mein Vermieter hat den Betrag bereits an die Gemeinde abgeführt und verlangt ihn nun von mir. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten? Wenn ich in einigen Jahren die Praxis in meine privaten Räume mit ausreichend Parkplätzen auf eigenem Grund verlege, können diese 16 000 DM zurückgefordert werden? Wenn die Praxis an einen Nachfolger verkauft oder aufgegeben wird, wird das Geld von der Gemeinde an mich wieder zurückbezahlt?

Fremdbefunde ans Versorgungsamt?
Inwieweit muß ich Krankenhausentlassungsberichte oder sonstige Facharztberichte an das Versorgungsamt weiterleiten? Verletze ich damit das Arztgeheimnis? Darf ich Originalentbindungsschreiben des Patienten von der Schweigepflicht verlangen, wenn im Anschreiben vom Versorgungsamt auf das Vorliegen einer entsprechenden Entbindung hingewiesen wird?

Aber ich kann sie nicht mehr brauchen!
In meiner Praxis werden in diesem Jahr drei Arzthelferinnen ihren Erziehungsurlaub beenden. Eine Helferin hat selbst gekündigt, zwei wollen jedoch wieder arbeiten. Das Praxisteam (zwei Vollkräfte, eine Halbtagskraft und eine 630-DM-Kraft) ist eingespielt. Ein personeller Zuwachs ist weder vom Arbeitsanfall nötig (Stichwort Überbesetzung) noch finanziell tragbar. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, da ich mich mit dem Gedanken der Kündigung der „Wiedereinsteigerinnen“ trage?

Ich muß ganz schnell aus Zeitmietvertrag raus
Ihren Artikel „Langer Praxis-Mietvertrag - Wie komme ich da schnell raus?“ (MT Nr. 6/1999, S. 30) habe ich mit großem Interesse gelesen, da er Probleme tangiert, die ich gegenwärtig im privaten Bereich zu lösen habe. Im Jahre 1997 habe ich eine private Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet, der erstmals im Jahre 2007 gekündigt werden kann. Aufgrund der relativ hohen Miete (20 DM/qm Festmiete) war die Suche nach einem Nachmieter bisher erfolglos. Ich habe die Absicht, die Wohnung aufzugeben, da ich in Kürze die Ehe eingehen werde und die Wohnung entschieden zu klein ist. Es ergibt sich für mich die Frage, ob die geplante Heirat einen Härtefall im privaten Mietrecht darstellt, den Vermieter zur Akzeptanz eines Nachmieters zu bewegen, bzw. ob dies als Begründung für die Auflösung des Mietvertrages ausreicht.

Darf ich sie der Pflegekasse geben?
In der Medical Tribune-Ausgabe vom 5.2.1999 antwortet Maximilian Guido Broglie unter der Rubrik „Praxisführung und Geld“ auf eine Anfrage, daß von niedergelassenen Ärzten Fremdbefunde wie Berichte von Krankenhäusern, Kurkliniken und Facharztberichten Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst nicht übermittelt werden dürfen aus datenschutzrechtlichen Regelungen. Meine Frage nun an Herrn Fachanwalt Broglie: Dürfen wir auch den Pflegekassen solche Unterlagen nicht überlassen? Die Pflegekassen treten ja häufig mit diesbezüglichen Wünschen an uns heran, um die Pflegebedürftigkeit beurteilen zu können.

Wie kriegt man die Übeltäter zu fassen?
Inwieweit gibt es neben dem Widerspruchsverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde und Normenkontrollverfahren), um sich gegen Pfuscharbeit der KV-Gremien zur Wehr zu setzen?

Werde ich übers Ohr gehauen?
Ich habe Fragen zu den Mietnebenkosten: Müssen Grundsteuer, Gartenpflege, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter gezahlt werden, wie auch die Schornsteinfegerkosten? Zwischen dem Verbrauchswasser und der Entwässerung besteht eine unverständliche Diskrepanz, wie ist dieser Unterschied zu erklären? Ist da auch das Regenwasser oder vielleicht auch die vom Vermieter betriebene Schwimmbadanlage in diesen hohen Kosten enthalten? Eine Gartenbenutzung gibt es nicht.