Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

Vergiftet sie uns schleichend?
Ärztin für Hautkrankheiten
Hamburg:
In der Presse wird immer wieder über die Freisetzung von Blei aus bleihaltigen Glasuren zum Beispiel bei Geschirr aus südlichen Ländern berichtet. Wie groß ist das Problem wirklich? Gibt es eine Methode, das Geschirr so zu behandeln, daß keine Gefahr mehr besteht?

Darf ich werben?
Chirurg
Freiberg:
Der Gesetzgeber hat entschieden, daß die Durchführung von Piercings eine ärztliche Handlung sein soll. In zunehmendem Maße kommen Anfragen, ob das in meiner Praxis durchführbar wäre. Hinsichtlich der schlechten Entwicklung der Honorarsituation bin ich prinzipiell gewillt. Mich interessiert die Verbuchung der Einnahmen. Ist es einfach möglich, das Honorar als Praxiseinnahme zu verbuchen und als Praxisgewinn steuerlich zu berücksichtigen? Oder muß ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit der Werbemöglichkeit für den neuen Tätigkeitszweig aus? Ich könnte mir vorstellen: „Piercings von Arzt gestochen, Tel.xa0...“ Damit könnte vielleicht das Werbeverbot für eigentliche ärztliche Leistungen nicht getroffen werden.

Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Ich habe meine Praxis in das Zentrum des Ortes verlegt und soll für zwei „virtuelle“ Parkplätze, die überhaupt nicht neben meiner Praxis gebaut werden, 16 000 DM bezahlen. Oder werden die Parkplätze etwa überhaupt nirgendwo errichtet? Mein Vermieter hat den Betrag bereits an die Gemeinde abgeführt und verlangt ihn nun von mir. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten? Wenn ich in einigen Jahren die Praxis in meine privaten Räume mit ausreichend Parkplätzen auf eigenem Grund verlege, können diese 16 000 DM zurückgefordert werden? Wenn die Praxis an einen Nachfolger verkauft oder aufgegeben wird, wird das Geld von der Gemeinde an mich wieder zurückbezahlt?

Fremdbefunde ans Versorgungsamt?
Inwieweit muß ich Krankenhausentlassungsberichte oder sonstige Facharztberichte an das Versorgungsamt weiterleiten? Verletze ich damit das Arztgeheimnis? Darf ich Originalentbindungsschreiben des Patienten von der Schweigepflicht verlangen, wenn im Anschreiben vom Versorgungsamt auf das Vorliegen einer entsprechenden Entbindung hingewiesen wird?

Aber ich kann sie nicht mehr brauchen!
In meiner Praxis werden in diesem Jahr drei Arzthelferinnen ihren Erziehungsurlaub beenden. Eine Helferin hat selbst gekündigt, zwei wollen jedoch wieder arbeiten. Das Praxisteam (zwei Vollkräfte, eine Halbtagskraft und eine 630-DM-Kraft) ist eingespielt. Ein personeller Zuwachs ist weder vom Arbeitsanfall nötig (Stichwort Überbesetzung) noch finanziell tragbar. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, da ich mich mit dem Gedanken der Kündigung der „Wiedereinsteigerinnen“ trage?

Ich muß ganz schnell aus Zeitmietvertrag raus
Ihren Artikel „Langer Praxis-Mietvertrag - Wie komme ich da schnell raus?“ (MT Nr. 6/1999, S. 30) habe ich mit großem Interesse gelesen, da er Probleme tangiert, die ich gegenwärtig im privaten Bereich zu lösen habe. Im Jahre 1997 habe ich eine private Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet, der erstmals im Jahre 2007 gekündigt werden kann. Aufgrund der relativ hohen Miete (20 DM/qm Festmiete) war die Suche nach einem Nachmieter bisher erfolglos. Ich habe die Absicht, die Wohnung aufzugeben, da ich in Kürze die Ehe eingehen werde und die Wohnung entschieden zu klein ist. Es ergibt sich für mich die Frage, ob die geplante Heirat einen Härtefall im privaten Mietrecht darstellt, den Vermieter zur Akzeptanz eines Nachmieters zu bewegen, bzw. ob dies als Begründung für die Auflösung des Mietvertrages ausreicht.

Darf ich sie der Pflegekasse geben?
In der Medical Tribune-Ausgabe vom 5.2.1999 antwortet Maximilian Guido Broglie unter der Rubrik „Praxisführung und Geld“ auf eine Anfrage, daß von niedergelassenen Ärzten Fremdbefunde wie Berichte von Krankenhäusern, Kurkliniken und Facharztberichten Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst nicht übermittelt werden dürfen aus datenschutzrechtlichen Regelungen. Meine Frage nun an Herrn Fachanwalt Broglie: Dürfen wir auch den Pflegekassen solche Unterlagen nicht überlassen? Die Pflegekassen treten ja häufig mit diesbezüglichen Wünschen an uns heran, um die Pflegebedürftigkeit beurteilen zu können.

Wie kriegt man die Übeltäter zu fassen?
Inwieweit gibt es neben dem Widerspruchsverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde und Normenkontrollverfahren), um sich gegen Pfuscharbeit der KV-Gremien zur Wehr zu setzen?

Werde ich übers Ohr gehauen?
Ich habe Fragen zu den Mietnebenkosten: Müssen Grundsteuer, Gartenpflege, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter gezahlt werden, wie auch die Schornsteinfegerkosten? Zwischen dem Verbrauchswasser und der Entwässerung besteht eine unverständliche Diskrepanz, wie ist dieser Unterschied zu erklären? Ist da auch das Regenwasser oder vielleicht auch die vom Vermieter betriebene Schwimmbadanlage in diesen hohen Kosten enthalten? Eine Gartenbenutzung gibt es nicht.

Wie komme ich aus dem Griff der Bank?
Ich habe 1995 zwei Darlehen abgeschlossen. Das erste Darlehen läuft über fünf Jahre mit 8,5 %25, das zweite Darlehen über zehn Jahre mit 7,5 %25. Ich möchte bei günstigeren Zinsen neu finanzieren. Ich bitte um Mitteilung, wie in meinem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung ausgerechnet werden kann, wenn ich die Bank wechsle, bzw. wenn ich bei der Bank bleibe.

KV verlangt maßlose Dokumentation
Als ermächtigter Krankenhausarzt für Nephrologie wurde von der KV eine Kontrolle der Dokumentation der Ziffer 60 durchgeführt. Mangels „adäquater Dokumentation“ wurden mir alle entsprechenden Leistungen nicht erstattet. Meine Dokumentation der Erbringung der Leistungsziffer 60 bestand neben entsprechenden schriftlichen Bemerkungen in einem Stempel, der die untersuchten Organgebiete aufführt. Halten Sie einen Widerspruch gegen die Einlassungen der KV (s. Anlagen) für sinnvoll? Die Anforderungen an die Leistungsdokumentation halte ich für realitätsfremd, zumal in der Leistungslegende von einer psychiatrischen Begutachtung meines Wissens nichts erwähnt steht. Die Untersuchung der Organgebiete ist durch mich erfolgt und durch einzelne Aufführung (zwar in Stempelform) dokumentiert. Für einen Rat bin ich dankbar.

Privat abrechnen?
Wir behandelten im kassenärztlichen Notdienst einen Bundeswehrsoldaten (nächtlicher Hausbesuch). Auf unsere wiederholten telefonischen Bitten, uns einen Überweisungsschein zuzusenden, reagierte die Sanitätsstaffel nicht, so daß wir schriftlich um Übersendung eines Überweisungsscheins baten. Nachdem dann bis zum Ende des Quartals kein Überweisungsschein eingegangen war, schickten wir eine Privatrechnung an die Bundeswehr. Daraufhin kam prompt ein Überweisungsschein. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich auf der privatärztlichen Forderung bestehen, da trotz mehrmaliger Ermahnung kein Behandlungsausweis vorgelegt wurde, oder muß ich mich jetzt mit dem Überweisungsschein begnügen und bei der nächsten Abrechnung den Schein nachreichen?

Muß ich ihren Resturlaub bezahlen?
Meine zum 31.12.1998 fristgerecht gekündigte Arzthelferin war schon seit längerer Zeit krank geschrieben, die AU dauerte bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Die Arzthelferin ist der Auffassung, daß ich ihr den Urlaub, den sie wegen der Krankschreibung nicht mehr nehmen konnte, in Geld abzugelten habe. Hat die Helferin darauf Anspruch?

Privatpatienten schutzlos?
Unbestritten ist wohl, daß die prophylaktische FSME-Impfung in einem deutschen Endemiegebiet (speziell geht es um Freiburg) grundsätzlich indizidert ist, das sehen auch die STIKO-Empfehlungen als Indikationsimpfung vor. Keine Probleme gibt es wohl auch bei gesetzlich Krankenversicherten, die dort wohnen und studieren. Meines Wissens in einer Grauzone befinden sich Ferienreisende in solchen Endemiegebieten, wenn sie auf Kassenkosten gegen FSME geimpft werden. Nun scheinen aber die privaten Krankenversicherer, jedenfalls die DKV, grundsätzlich keine FSME-Impfung zu erstatten, auch nicht für den oben genannten Fall (in eindeutig gefährdetem Gebiet wohnend bzw. studierend). Können Sie mir Auskunft geben, ob dies irgendwo „offiziell“ geregelt ist, oder kann jeder Versicherer handeln, wie er will?

Steuerfreiheit von Lebensversicherung bedroht?
Wie verhält es sich mit der Steuerschädlichkeit, wenn ich mein im Jahre 1991 beantragtes EKH-Darlehen am 31.3.1999 in ein Bankdarlehen mit Tilgung nach 15 Jahren über eine Lebensversicherung umwandeln möchte? Es handelt sich ausschließlich um ein betriebliches Darlehen.

Wer bezahlt mich?
Im kassenärztlichen Notdienst erfolgte eine Leichenschau und Erstellung des Leichenschauscheines bei einem Heimbewohner, der Sozialhilfe bekommen hat. Die in Frage kommenden Personen, die zur Liquidation verpflichtet sind, weigern sich aus verschiedenen Gründen die Rechnung zu begleichen.

Welche Rechtsform ist die beste?
Wir haben die Idee, einen geplanten Vernetzungszirkel als AG zu gründen, um so unserem Demokratieverständnis gerecht zu werden. Jeder, sei er Kliniker, Apotheker, Arzt oder Patient kann zeichnen und sich so dem Netz verbunden fühlen. Ist dies günstiger als die Gründung eines Vereins oder einer GmbH?