Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

Wie Kassen ihre Versicherten schröpfen

Ist das überhaupt erlaubt?
Kürzlich veröffentlichten Sie eine Antwort von Dr. Bawidamann, dass vom Hausarzt verordnete Anwendungen auch im Urlaub „eingelöst“ werden können. Wir verstehen die Richtlinien so, dass Anwendungen immer „heimatortnah“ genommen werden müssen, da ansonsten ein direkter fachlicher Austausch der Beteiligten (Patient, Therapeut) mit dem Hausarzt nicht gewährleistet ist. Nach unseren Informationen akzeptieren Kassen keine „Ferntherapie“. Physikalische Leistungen müssen vor Ort verordnet werden.

EBM-Nrn. 5 und 6 nebeneinander?
Ich bitte um Beurteilung bzgl. der parallelen Abrechenbarkeit der Ziffernxa05 und 6 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Ich rechne z.B. bei einem Besuch mit Verbandswechsel die Nr.xa05 als Zuschlag für den Besuch und die Nr.xa06 als Zuschlag für den Verbandswechsel ab. Ist das korrekt?

Praxis unverkäuflich?
Ich bin hausärztlicher Internist (62 Jahre) und möchte wissen, ob ich meine Praxis in einem Ärztehaus an eine allgemeinmedizinische Kollegin abgeben kann, obwohl auch ein Allgemeinmediziner Mieter ist und die Mietverträge des Ärztehauses eine Konkurrenzschutzklausel gegen die Vermietung von Praxisräumen an Ärzte mit dem gleichen Fachgebiet enthalten. Der Kollege im Haus hat sich schon dagegen ausgesprochen. Ich habe gehört, dass das aktuelle Sozialgesetzbuch (SGB) V solchen Klauseln vorgehe, was auch meine Auffassung ist.

Wann genau kündigen?
Eine meiner beiden Arzthelferinnen kehrt nun aus dem Erziehungsurlaub zurück. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Wir hatten vereinbart, dass ich ihr fristgerecht nach dem Ende des Erziehungsurlaubes kündige, sie jedoch während der Kündigungsfrist von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehaltes freigestellt wird. Damit war sie zunächst einverstanden, jetzt bat sie mich aber schon um eine Kündigung während des Erziehungsurlaubes mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Erziehungsurlaubes, weil das eine für sie aussichtsreichere Variante beim Arbeitsamt sei. Jetzt kam sie aber dann mit der Forderung, dass sie auch noch ein dreimonatiges Gehalt erwarte. Besteht diese Forderung zu Recht?

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