Arzt kämpft gegen Regressforderungen – Diabetologen nicht mit Hausärzten vergleichen

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Die Prüfungsstelle fordert seit 2011 jährliche Regressbeträge bei der Praxis Meixner.

Jedes Jahr aufs Neue gerät der Allgemeinarzt Michael Meixner in ­Regressverfahren. Dies liege an seiner Spezialisierung und an einer ­statistischen ­Ungerechtigkeit, meint er. Zahlen will er nicht.

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Dr. Heinrich Buschkamp, Facharzt für Allgemeinmedizin, Bochum: Ich habe 2014 einem Patienten einen Protonenpumpenhemmer verordnet. Dessen Krankenkasse hat nun einen Regressantrag über 103 Euro gestellt. Die Begründung: In der ihr vorliegenden Leistungs­übersicht sei keine der zugelassenen Indikationen ersichtlich. Sie gehe daher von einer Verordnung außerhalb der Zulassung aus. Es kann schon mal passieren, dass in einer großen Praxis die Angabe einer Diagnose vergessen wird. Lässt sich das im Regressverfahren heilen?