Erstattungsfähigkeit von Iberogast®: alle Infos auf einen Blick

Welche gesetzlichen Krankenkassen erstatten nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie? Hier finden Sie einen aktuellen Überblick dazu, welche Krankenkassen Iberogast® Classic und Iberogast® Advance erstatten, wenn Sie diese auf Privatrezept/grünem Rezept verordnen.
Voraussetzungen für eine Erstattung
Eine Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln wie Iberogast® Classic oder Iberogast® Advance ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Verordnung durch einen Arzt auf einem Privatrezept („Grünes Rezept“) erfolgt. Die Abgabe des verordneten Medikamentes muss dann durch die Apotheke erfolgen und zunächst durch den Versicherten bezahlt werden. Zur Kostenerstattung sind dann die Originalrechnung und die ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse vorzulegen. In der Apotheke sollten sich Patient*innen daher das grüne Rezept wiedergeben lassen.
Weitere Informationen zur Verschreibung auf dem Grünen Rezept finden Sie in diesem Beitrag.
Welche Krankenkasse erstattet was?
Insgesamt erstatten über 60 gesetzliche Krankenkassen zurzeit Iberogast® Classic, Iberogast® Advance und andere rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen auf ärztliche Verordnung als Satzungsleistungen.
Bei der Techniker Krankenkasse können sich Versicherte beispielsweise die Kosten für ärztlich verordnete, apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Phytotherapie, Homöopathie oder Anthroposophie zu 100 % erstatten lassen – bis zu einem Betrag von 100 € pro Versicherten im Kalenderjahr.
Andere gesetzliche Krankenkassen, die ihre Satzungsleistungen entsprechend erweitert haben, erstatten als normalen Satz zwischen 50 % und 100 % der Kosten. Die Erstattungsbeträge liegen häufig zwischen 25 € und 400 € pro Kalenderjahr und pro Versicherten und können je Krankenkasse von Bonus/-Prämienprogrammen abhängig sein.
Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für rezeptfreie Medikamente für Kinder bis zu 12 Jahren und für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen. Iberogast® Classic ist ab dem 3. bis zum 12. Lebensjahr auf dem roten Rezept zuzahlungsfrei.
In dieser praktischen Liste finden Sie eine Übersicht der Satzungsleistungen bezüglich der Erstattung rezeptfreier Arzneimittel.