Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

Ich muß ganz schnell aus Zeitmietvertrag raus
Ihren Artikel „Langer Praxis-Mietvertrag - Wie komme ich da schnell raus?“ (MT Nr. 6/1999, S. 30) habe ich mit großem Interesse gelesen, da er Probleme tangiert, die ich gegenwärtig im privaten Bereich zu lösen habe. Im Jahre 1997 habe ich eine private Wohnung mit einem Mietvertrag angemietet, der erstmals im Jahre 2007 gekündigt werden kann. Aufgrund der relativ hohen Miete (20 DM/qm Festmiete) war die Suche nach einem Nachmieter bisher erfolglos. Ich habe die Absicht, die Wohnung aufzugeben, da ich in Kürze die Ehe eingehen werde und die Wohnung entschieden zu klein ist. Es ergibt sich für mich die Frage, ob die geplante Heirat einen Härtefall im privaten Mietrecht darstellt, den Vermieter zur Akzeptanz eines Nachmieters zu bewegen, bzw. ob dies als Begründung für die Auflösung des Mietvertrages ausreicht.

Darf ich sie der Pflegekasse geben?
In der Medical Tribune-Ausgabe vom 5.2.1999 antwortet Maximilian Guido Broglie unter der Rubrik „Praxisführung und Geld“ auf eine Anfrage, daß von niedergelassenen Ärzten Fremdbefunde wie Berichte von Krankenhäusern, Kurkliniken und Facharztberichten Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst nicht übermittelt werden dürfen aus datenschutzrechtlichen Regelungen. Meine Frage nun an Herrn Fachanwalt Broglie: Dürfen wir auch den Pflegekassen solche Unterlagen nicht überlassen? Die Pflegekassen treten ja häufig mit diesbezüglichen Wünschen an uns heran, um die Pflegebedürftigkeit beurteilen zu können.

Wie kriegt man die Übeltäter zu fassen?
Inwieweit gibt es neben dem Widerspruchsverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde und Normenkontrollverfahren), um sich gegen Pfuscharbeit der KV-Gremien zur Wehr zu setzen?

Werde ich übers Ohr gehauen?
Ich habe Fragen zu den Mietnebenkosten: Müssen Grundsteuer, Gartenpflege, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter gezahlt werden, wie auch die Schornsteinfegerkosten? Zwischen dem Verbrauchswasser und der Entwässerung besteht eine unverständliche Diskrepanz, wie ist dieser Unterschied zu erklären? Ist da auch das Regenwasser oder vielleicht auch die vom Vermieter betriebene Schwimmbadanlage in diesen hohen Kosten enthalten? Eine Gartenbenutzung gibt es nicht.

Wie komme ich aus dem Griff der Bank?
Ich habe 1995 zwei Darlehen abgeschlossen. Das erste Darlehen läuft über fünf Jahre mit 8,5 %25, das zweite Darlehen über zehn Jahre mit 7,5 %25. Ich möchte bei günstigeren Zinsen neu finanzieren. Ich bitte um Mitteilung, wie in meinem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung ausgerechnet werden kann, wenn ich die Bank wechsle, bzw. wenn ich bei der Bank bleibe.

KV verlangt maßlose Dokumentation
Als ermächtigter Krankenhausarzt für Nephrologie wurde von der KV eine Kontrolle der Dokumentation der Ziffer 60 durchgeführt. Mangels „adäquater Dokumentation“ wurden mir alle entsprechenden Leistungen nicht erstattet. Meine Dokumentation der Erbringung der Leistungsziffer 60 bestand neben entsprechenden schriftlichen Bemerkungen in einem Stempel, der die untersuchten Organgebiete aufführt. Halten Sie einen Widerspruch gegen die Einlassungen der KV (s. Anlagen) für sinnvoll? Die Anforderungen an die Leistungsdokumentation halte ich für realitätsfremd, zumal in der Leistungslegende von einer psychiatrischen Begutachtung meines Wissens nichts erwähnt steht. Die Untersuchung der Organgebiete ist durch mich erfolgt und durch einzelne Aufführung (zwar in Stempelform) dokumentiert. Für einen Rat bin ich dankbar.

Privat abrechnen?
Wir behandelten im kassenärztlichen Notdienst einen Bundeswehrsoldaten (nächtlicher Hausbesuch). Auf unsere wiederholten telefonischen Bitten, uns einen Überweisungsschein zuzusenden, reagierte die Sanitätsstaffel nicht, so daß wir schriftlich um Übersendung eines Überweisungsscheins baten. Nachdem dann bis zum Ende des Quartals kein Überweisungsschein eingegangen war, schickten wir eine Privatrechnung an die Bundeswehr. Daraufhin kam prompt ein Überweisungsschein. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich auf der privatärztlichen Forderung bestehen, da trotz mehrmaliger Ermahnung kein Behandlungsausweis vorgelegt wurde, oder muß ich mich jetzt mit dem Überweisungsschein begnügen und bei der nächsten Abrechnung den Schein nachreichen?

Muß ich ihren Resturlaub bezahlen?
Meine zum 31.12.1998 fristgerecht gekündigte Arzthelferin war schon seit längerer Zeit krank geschrieben, die AU dauerte bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Die Arzthelferin ist der Auffassung, daß ich ihr den Urlaub, den sie wegen der Krankschreibung nicht mehr nehmen konnte, in Geld abzugelten habe. Hat die Helferin darauf Anspruch?

Privatpatienten schutzlos?
Unbestritten ist wohl, daß die prophylaktische FSME-Impfung in einem deutschen Endemiegebiet (speziell geht es um Freiburg) grundsätzlich indizidert ist, das sehen auch die STIKO-Empfehlungen als Indikationsimpfung vor. Keine Probleme gibt es wohl auch bei gesetzlich Krankenversicherten, die dort wohnen und studieren. Meines Wissens in einer Grauzone befinden sich Ferienreisende in solchen Endemiegebieten, wenn sie auf Kassenkosten gegen FSME geimpft werden. Nun scheinen aber die privaten Krankenversicherer, jedenfalls die DKV, grundsätzlich keine FSME-Impfung zu erstatten, auch nicht für den oben genannten Fall (in eindeutig gefährdetem Gebiet wohnend bzw. studierend). Können Sie mir Auskunft geben, ob dies irgendwo „offiziell“ geregelt ist, oder kann jeder Versicherer handeln, wie er will?

Steuerfreiheit von Lebensversicherung bedroht?
Wie verhält es sich mit der Steuerschädlichkeit, wenn ich mein im Jahre 1991 beantragtes EKH-Darlehen am 31.3.1999 in ein Bankdarlehen mit Tilgung nach 15 Jahren über eine Lebensversicherung umwandeln möchte? Es handelt sich ausschließlich um ein betriebliches Darlehen.

Wer bezahlt mich?
Im kassenärztlichen Notdienst erfolgte eine Leichenschau und Erstellung des Leichenschauscheines bei einem Heimbewohner, der Sozialhilfe bekommen hat. Die in Frage kommenden Personen, die zur Liquidation verpflichtet sind, weigern sich aus verschiedenen Gründen die Rechnung zu begleichen.

Welche Rechtsform ist die beste?
Wir haben die Idee, einen geplanten Vernetzungszirkel als AG zu gründen, um so unserem Demokratieverständnis gerecht zu werden. Jeder, sei er Kliniker, Apotheker, Arzt oder Patient kann zeichnen und sich so dem Netz verbunden fühlen. Ist dies günstiger als die Gründung eines Vereins oder einer GmbH?

Hafte ich für angeordnete Leistungen?
Ein hochbrisantes haftungsrechtliches Problem ist m.E. die ärztliche Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen. Bei ärztlich delegierbaren Leistungen wie Verbänden, Blasenkatheterwechseln, BZ-Messung, s.c. Spritzen (z.B. Insulin), Dekubitus- und Ulcus-cruris-Versorgung etc., welche nach Anordnung des Arztes vom Personal des Heimes ausgeführt werden, trägt der anordnende Arzt selbstverständlich die Grundsatzhaftung für seine Anordnung. Nach Auskunft der Ärztekammer trägt aber der Arzt nicht nur die Haftung für die Anordnung einer Behandlungspflege, sondern auch für deren Ausführung. Und das, obwohl dieser oft nicht einmal Einblick in die Personalstruktur hat. Die Berufshaftpflichtversicherung aber versichert nur das eigene Personal des Arztes. Somit haften offenbar Tausende von Vertragsärzten jeden Tag für Fehler von Pflegepersonal mit ihrem Privatvermögen. Stimmt das?

Wie komme ich da schnell raus?
Wir haben 1991 für unsere Praxisräume einen bis 30.11.2001 befristeten Gewerberaummietvertrag abgeschlossen, für den eine vorherige Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart worden ist. Der Vermieter hat sich in dem Vertrag verpflichtet, einen evtl. Praxisnachfolger zu den gegenwärtig geltenden Konditionen als Nachmieter in den Mietvertrag eintreten zu lassen. Wir müssen aufhören; die Praxis ist möglicherweise unverkäuflich. In einem früheren Beitrag der Medical Tribune wird nun der Begriff eines Sonderkündigungsrechts erwähnt. Kann in unserem Fall ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden?

Finanzamt macht Ärger
Meine Praxis und meine Wohnung befinden sich in einem Haus, das meinem Mann und seiner Schwester gehört. Die Schwester meines Mannes wohnt nicht mit im Haus. Für die Gebäudesanierung hat mein Mann in den vergangenen Jahren aus Mieteinkünften und aus privaten Mitteln ca. 200 000 DM investiert. Ich bezahle an meinen Mann und seine Schwester sowohl für die Praxis als auch für die Wohnung Miete. Bisher hat das Finanzamt die Hauseinnahmen halbe-halbe auf meinen Mann und seine Schwester aufgeteilt. Bei unseren Steuern spielten diese negativen Einnahmen (aufgrund der großen Investitionen) eine Rolle und brachten jedes Jahr mehrere tausend Mark Gutschrift. Ab diesem Jahr will das FA eine andere Aufteilung durchsetzen, die für uns wesentlich ungünstiger ist, obwohl die Schwester meines Mannes in dieses Haus nie etwas investiert hat. Müssen wir die Vorgaben unseres Finanzamtes akzeptieren?

Darf ich ihn an den MDK weitergeben?
Es erreichen uns täglich Anfragen verschiedener Krankenkassen, mit der Bitte um Überlassung der Krankenhausentlassungsberichte ihrer Versicherten zur Weiterleitung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In diesem Fall haben die Mitarbeiter der Krankenkassen Gelegenheit, schützenswerte medizinische Daten einzusehen. Die Krankenkasse beruft sich in diesem Fall darauf, daß sie das Recht habe, ihre Leistungspflicht zu überprüfen. Ist eine Überlassung von Krankenhausentlassungsberichten an die Krankenkasse zulässig, ohne daß dies eine Verletzung des Arztgeheimnisses darstellt?

Eisenzufuhr mit Rost-Äpfeln sichern?
Arzt für Innere Medizin,
Köln:
Orale Eisenpräparate werden von vielen Patienten schlecht vertragen. Aus meiner Kindheit kenne ich einen Weg der Eisenzufuhr, auf den man zumindest damals große Stücke hielt: Ein Apfel wurde mit zahlreichen sauberen Nägeln gespickt und nach einer Woche, nach Entfernen der Nägel, gegessen. Wie sinnvoll ist die Anwendung dieses alten Hausmittels?

Welche Ansprüche hat sie an mich?
Für meine schwangere Arzthelferin, die am 15.11. in Mutterschutz ging, stellte ich eine Arzthelferin als 620-DM-Kraft ein. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht ausgefertigt. Mündlich wurde vereinbart, daß sie bei gegenseitigem Gefallen nach einer Einarbeitungszeit im Oktober die Stelle als Aushilfe annehmen könne. Am 29. Oktober teilte die Teilzeitkraft mit, daß auch sie etwa in der 5. Woche schwanger sei und dies erst seit wenigen Tagen wisse. Habe ich die Möglichkeit der Kündigung? Wie lange muß ich noch die 620 DM bezahlen? Welche Ansprüche hat die Teilzeitkraft?