Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

Mein Honorar wird gedrückt
Allgemeinarzt
Bad Aibling:
Ich betreue seit langem eine multi-morbide Privatpatientin, die ich im Altenheim besuche. Vor ca. sechs Monaten mußte die Patientin auf die Pflegestation verlegt werden, wo sie nach wie vor anhand medizinischer Notwendigkeit, derzeit aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit besucht wird. Da ich nicht regelmäßig und zu vorher vereinbarten Zeiten auf der Pflegestation bei meiner Patientin tätig bin, berechne ich für den Besuch die GOÄ-Ziffer 50. Nun wird diese Leistung von der Krankenkasse der Patientin gestrichen und nur die geringer bewertete Ziffer 48 GOÄ erstattet. Wer hat recht?

Insulinom im Pankreas?
Arzt für Allgemeinmedizin
Recke:
Ein 40jähriger Patient klagt über Schwächeanfälle und Schweißausbrüche, die sich nach Kohlenhydratzufuhr bessern. Nach Fasten sinkt der Blutzucker unter 10 mg/dl. Bei Belastung nach Hungerversuch, oralem Glukosetoleranztest über 5 Stunden und Glukagontest zeigten sich nie pathologisch hohe Insulinspiegel. Das C-Peptid ist immer adäquat, der insulinomtypische Quotient (Insulin/Glukose) dagegen häufig pathologisch. Im Sonogramm besteht der vage Verdacht auf einen Rundherd im Pankreaskopfbereich, CT und Somatostatin-Szintigraphie waren unauffällig. Gibt es Alternativen zur operativen Pankreasexploration wie z.B. die Behandlung mit monoklonalen Inselzellantikörpern?

Läßt sie die Stoppeln schwinden?
Jerusalem´s Apotheke
Lahnstein:
Eine Kundin brachte einen Zeitungsausschnitt mit und bat um die Rezeptur der dort angegebenen Salbe gegen Damenbart. Ich konnte mich über die Rezeptur (Mischung aus 200 mg Kaliumcanrenoat, Acidi lactici 1,0 und Salbengrundlage ad 100) nur wundern und bitte um Aufklärung.

Die muß er bezahlen
Arzt für Allgemeinmedizin
Leck:
Unsere Gemeinde hat den Mitarbeitern eine Bescheinigung über die Zeitangabe beim Arztbesuch abverlangt, mit folgendem Satz, den wir unterschreiben müssen: „Diese Behandlung war zwingend während der Arbeitszeit geboten.“ Aus Protest, um weitere Bescheinigungen solcher Art vermeiden zu helfen, habe ich eine Gebühr von 15 DM erhoben. Meiner Meinung nach ist der obige Satz mit einem kleinen Gutachten gleichzusetzen. Die Gemeinde hat jedoch in einer Sitzung beschlossen, keine Zahlung zu leisten. Wie soll ich mich in dieser Angelegenheit verhalten?

Schriftlich dingfest machen
Wir haben folgendes Problem: Heute suchte uns eine Patientin auf, deren Antrag auf ambulante Badekur von der Krankenkasse abgelehnt worden war. Die Sachbearbeiterin der Kasse teilte der Patientin mit, der Hausarzt solle ihr doch die entsprechenden Verordnungen ausstellen (10 x Moorbäder, Fango, Massagen etc.). Da das Budget auch für uns Grenzen hat, lehnen wir eine solche Vorgehensweise ab. Wie sollen wir uns der Kasse bzw. Patientin gegenüber korrekt verhalten?

Helferin vergißt Arbeitsbeginn - Fristlos kündigen?
Eine seit 1991 beschäftigte Arzthelferin beendet in Kürze nach zwei Schwangerschaften den Erziehungsurlaub. Sie hat sich noch nicht bei mir gemeldet. 1991 betrug die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Die Gehaltszahlung erfolgte nach Tarifvertrag. Bin ich verpflichtet, die Mitarbeiterin auf das Ende des Erziehungsurlaubes hinzuweisen? Mit welchen Fristen kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Gibt es die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, z.B. wenn die Helferin nach dem Erziehungsurlaub nicht zur Arbeit erscheint?

Ärzte gegenüber Psychologen benachteiligt
Arzt für Psychotherapeutische Medizin
Buchen:
Ich habe die Zusatzausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, rechne auch seit mehr als fünf Jahren (früher als ermächtigter Arzt) kinderpsychotherapeutische Leistungen mit der KV ab. Mein Antrag auf Führen der Bezeichnung Kinder-Jugendlichen-Psychotherapie auf dem Praxisschild wird von der Bezirksärztekammer abgelehnt, mit Verweis auf die Berufsordnung. Es wird mir erklärt, daß diese Bezeichnung einer ärztlichen Weiterbildung nicht existiere, somit die von mir (Zitat) „angestrebte Begriffsbildung“ für mich nicht erlaubt sei. Dies bringt mir durch das seit Januar 99 geltende Psychotherapeutengesetz Nachteile. Im Gegensatz zur nichtärztlichen Psychotherapiepraxis für Kinder und Jugendliche darf ich diesbezüglich therapeutisch tätig sein, nur aufs Schild schreiben darf ich es nicht. Die Kammer erachtet dies als nicht relevant. Können Sie mir einen Rat geben, der mich aus dieser Benachteiligung herausführt?

Müssen wir Gehalt zahlen?
Eine unserer Arzthelferinnen ist seit dem 18.5.1998 erkrankt. Zum 17.2.1999 wurde sie als arbeitsunfähig aus der Kur entlassen. Ab 1.3.1999 soll eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ stattfinden. Zu diesem Komplex haben wir mehrere Fragen. Verfällt der Urlaubsanspruch der Arzthelferin für 1998? Müssen wir volles Gehalt zahlen?

Treibt ein Karzinoid das Blut ins Gesicht?
Facharzt für Allgemeinmedizin
Sigmaringendorf:
Seit ca. 4 bis 5 Jahren leidet ein 49jähriger Patient an anfallsartigen Gesichtsrötungen und damit verbundenem Hitzegefühl im Bereich der Wangen. Diese Rötung kann grundsätzlich in jeder Situation und unabhängig von einer bestimmten Nahrungsaufnahme auftreten. Sie hält dann über mehrere Stunden an. Der Patient klagt über keine gastrointestinalen Symptome, wie sie für das Karzinoid typisch sind. Laborchemisch fand sich für die 5-Hydroxiindolessigsäure ein Normalwert, das Kreatinin ist grenzwertig, das Cholesterin liegt bei 231 mg/dl. Im Rahmen einer Blutspende wurde bei dem Patienten eine Hepatitis C nachgewiesen, wobei der Hepatitis-C-Antikörper RIBA (Immunoblotting) im August 97 nicht nachweisbar war. Könnte hier ein Zusammenhang bestehen?

Vergiftet sie uns schleichend?
Ärztin für Hautkrankheiten
Hamburg:
In der Presse wird immer wieder über die Freisetzung von Blei aus bleihaltigen Glasuren zum Beispiel bei Geschirr aus südlichen Ländern berichtet. Wie groß ist das Problem wirklich? Gibt es eine Methode, das Geschirr so zu behandeln, daß keine Gefahr mehr besteht?

Darf ich werben?
Chirurg
Freiberg:
Der Gesetzgeber hat entschieden, daß die Durchführung von Piercings eine ärztliche Handlung sein soll. In zunehmendem Maße kommen Anfragen, ob das in meiner Praxis durchführbar wäre. Hinsichtlich der schlechten Entwicklung der Honorarsituation bin ich prinzipiell gewillt. Mich interessiert die Verbuchung der Einnahmen. Ist es einfach möglich, das Honorar als Praxiseinnahme zu verbuchen und als Praxisgewinn steuerlich zu berücksichtigen? Oder muß ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit der Werbemöglichkeit für den neuen Tätigkeitszweig aus? Ich könnte mir vorstellen: „Piercings von Arzt gestochen, Tel.xa0...“ Damit könnte vielleicht das Werbeverbot für eigentliche ärztliche Leistungen nicht getroffen werden.

Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Ich habe meine Praxis in das Zentrum des Ortes verlegt und soll für zwei „virtuelle“ Parkplätze, die überhaupt nicht neben meiner Praxis gebaut werden, 16 000 DM bezahlen. Oder werden die Parkplätze etwa überhaupt nirgendwo errichtet? Mein Vermieter hat den Betrag bereits an die Gemeinde abgeführt und verlangt ihn nun von mir. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten? Wenn ich in einigen Jahren die Praxis in meine privaten Räume mit ausreichend Parkplätzen auf eigenem Grund verlege, können diese 16 000 DM zurückgefordert werden? Wenn die Praxis an einen Nachfolger verkauft oder aufgegeben wird, wird das Geld von der Gemeinde an mich wieder zurückbezahlt?

Fremdbefunde ans Versorgungsamt?
Inwieweit muß ich Krankenhausentlassungsberichte oder sonstige Facharztberichte an das Versorgungsamt weiterleiten? Verletze ich damit das Arztgeheimnis? Darf ich Originalentbindungsschreiben des Patienten von der Schweigepflicht verlangen, wenn im Anschreiben vom Versorgungsamt auf das Vorliegen einer entsprechenden Entbindung hingewiesen wird?

Aber ich kann sie nicht mehr brauchen!
In meiner Praxis werden in diesem Jahr drei Arzthelferinnen ihren Erziehungsurlaub beenden. Eine Helferin hat selbst gekündigt, zwei wollen jedoch wieder arbeiten. Das Praxisteam (zwei Vollkräfte, eine Halbtagskraft und eine 630-DM-Kraft) ist eingespielt. Ein personeller Zuwachs ist weder vom Arbeitsanfall nötig (Stichwort Überbesetzung) noch finanziell tragbar. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, da ich mich mit dem Gedanken der Kündigung der „Wiedereinsteigerinnen“ trage?