Umsatzsteuer

Umsatzsteuer kann für etliche Einnahmen des Arztes fällig werden

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Ein Arzt ist eine „Unternehmerpersönlichkeit“, die Umsatzsteuerpflicht lässt sich nicht auf einen Einnahmenteil beschränken.

In Bayern möchten die Finanzämter auch von niedergelassenen Ärzten eine Umsatzsteuererklärung sehen. Das könnte weitere Kreise ziehen – und Einnahmen ins Licht rücken, die bislang für die Umsatzsteuer unberücksichtigt geblieben sind.