Medizin | Beiträge ab Seite 125

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Fachverbände empfehlen Kostenübernahme für nasales Glukagon

Eine Person ist aufgrund einer schweren Hypoglykämie bewusstlos. Wegen der Erstickungsgefahr, etwa durch Traubenzucker, bleibt Ersthelfenden im Notfall nur, Glukagon zu verabreichen, ob per Spritze oder Nasenspray. Zwar ist die nasale Gabe einfacher und sicherer als eine Injektion, das Spray aber fast dreimal so teuer. Viele Kassen lehnen die Kostenübernahme dafür ab, Fachverbände empfehlen sie. Die Verordnung muss gut begründet sein, raten Juristen.
Von Angela Monecke
 
Healthy Living Concept: Overhead shot of a blue ribbon with a blood drop, glucometer with strips, stethoscope, and a plate of fresh fruits and veggies on a pastel background with copy space
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DANK fordert für 2026 endlich die Präventionswende mit konkreten Maßnahmen

Deutschland muss bei der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten dringend aufholen. Das zeigt eindrücklich der Public Health Index (PHI) 2025, den der AOK-Bundesverband und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) erstmals vorgelegt haben. Bei dem europaweiten Ranking, das Deutschlands Stärken und Schwächen in der Präventionspolitik im europäischen Vergleich offenlegt und internationale Best-Practice-Ansätze aufzeigt, landet die Bundesrepublik auf dem vorletzten Platz.
Von Angela Monecke
 

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Beiträge zum Thema Medizin

Krankenkassen müssen Progesteron-Therapie zum Schwangerschaftserhalt nach IVF bezahlen

Krankenkassen müssen Progesteron-Therapie zum Schwangerschaftserhalt nach IVF bezahlen

Ein guter Tag für Patientinnen, die dank einer künstlichen Befruchtung (ART = assistierte Reproduktionstherapie) schwanger geworden sind. Nach aktuellem Urteil des Sozialgerichts München ist die Verordnung einer Progesteron-Therapie eine Leistung, deren Kosten vollständig von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden müssen – einzige Voraussetzung: Die Therapie dient nach der ART dem Erhalt der Schwangerschaft (Az: S 28 KA 188/22).1 Dies gilt unabhängig davon, ob die zur Schwangerschaft führende ART GKV-erstattet war oder nicht. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht den Unterschied klar zwischen zum einen der Verordnung von Progesteron (z. B. utrogest® Luteal)2 im Rahmen der ART zur Auslösung einer Schwangerschaft und zum anderen der Progesterongabe im Anschluss zum Erhalt der Schwangerschaft. Das Progesteron-Präparat utrogest® Luteal kann dafür bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) angewendet werden. Wird Progesteron während der ART angewendet, wird nach § 27a SGB V die Verordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu maximal 50 %25 von der GKV erstattet. Dient die Behandlung mit Progesteron dagegen ab eingetretener Schwangerschaft deren Erhalt, ist dies Teil der Leistungspflicht der GKV nach den allgemeinen Regeln der §§ 24c bis f SGB V. Das Urteil verweist hierbei explizit auf den Anspruch zur Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden, für die nach § 24e SGB V obendrein eine Erstattung ohne Zuzahlung gilt.
Von Pressemitteilung – Besins Healthcare Germany GmbH
 
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