Medizin | Beiträge ab Seite 2141

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Dreifachkombination für die Asthma-Erhaltungstherapie zugelassen

Die Fixdosis-Dreifachkombination Budesonid (BUD; 320 µg)* / Glycopyrronium (GLY; 28,8 µg)* / Formoterol (FORM; 10 µg)* (Trixeo Aerosphere) von AstraZeneca wurde in der Europäischen Union (EU) für die Asthma-Erhaltungstherapie bei Patient:innen ab 12 Jahren zugelassen, deren Erkrankung durch eine Kombination aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS) in mittlerer Dosierung und einem langwirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) nicht ausreichend kontrolliert wird.
 
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Wer haftet, wenn´s schiefgeht?

Frage von Dr. Hartmut Sauer
HNO-Arzt
München
und Dr. Herbert Lieske
Internist
Hamburg:

Einer Pressemeldung entnahm ich, daß die Lufthansa einem amerikanischen Passagier 4,1-Mio.-DM Schadenersatz zahlen mußte, weil er bei einem Herzanfall an Bord nur ungenügende Hilfe bekommen hatte. Aufgrund dieses Urteils werden nun Defibrillatoren, wie sie bereits bei einigen Luftlinien üblich sind, gefordert. Um sich vor Haftungsklagen zu schützen, wird von der Lufthansa eine Ausbildung des Kabinenpersonals abgelehnt mit dem Hinweis, daß fast auf jedem Flug ein Arzt unter den Passagieren sei. Kann man es einem Arzt bei solchen Schadenersatz-Forderungen überhaupt zumuten, an Bord freiwillig tätig zu werden? Wird hier nicht eine Verantwortung in ungebührlicher Weise auf Passagiere abgewälzt, die zufällig Arzt sind? Dazu kommt, daß nur die wenigsten Kollegen notfallmäßig erfahren sind, geschweige denn mit einem Defibrillator umgehen können und im Falle eines Behandlungsfehlers noch das volle Haftungsrisiko zu tragen haben.
Ich selbst habe schon 2mal auf einem Flug ärztliche Ersthilfe geleistet. Was soll ich nun als Arzt machen, wenn ich in einer solchen Situation mit Amerikanern konfrontiert werde, die bekanntermaßen regreßsüchtig sind? Soll ich mir von einem mitreisenden Angehörigen einen Regreßverzicht unterschreiben lassen oder den „Kopf in den Sand“ stecken und mich nicht zu erkennen geben? Das würde mir allerdings sehr widerstreben. Könnte auch die Fluglinie den Regreß auf den Arzt abschieben? Oder wie ist die rechtliche Situation, wenn ein Arzt zu einer teuren Zwischenlandung rät und sich später herausstellt, daß die gar nicht nötig war? Kann der Arzt dann von der Fluglinie wegen der überflüssigen Flugkosten in Regreß genommen werden?
 
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